Sollte ich es wagen Jura mit einem Kopftuch zu studieren?

8 Antworten

Grundsätzlich kannst du machen was du willst und solltest es auch tun.

ABER: Und hier kommt der große Punkt. Es kann natürlich sein das bestimmte Berufe bestimmte Bedingungen haben die sich nicht einfach umgehen lassen.

Kleidungsvorschriften sind ein oft gesehenes Beispiel für bedingungen.

Ich bin kein Experte für Jura aber ich hab mal Google gefragt.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bvr1333-17-kopftuch-referendarin-islam-religion-neutralitaet-ressentiment/

Du kannst vermutlich mit Kopftuch einen Großteil des Studiums vewältigen, aber lt. dem Artikel kannst du nur ohne Justizaufgaben wahrnehmen.

Wenn du bereit bist das Kopftuch für die Arbeit abzulegen (privat kannst du es ja weiter tragen) kannst du dann praktizieren.

Wenn du nicht bereit bist es abzulegen wäre hier ein Studium, soange es da keine Änderung gibt, tatsächlich in den Sand gesetzt.

Genau so gut kannst du dich fragen, ob du statt Jus studieren, Rettungsschwimmerin oder Chirurgin als Beruf wählen sollst.

Meine Antwort: überall ... Nein.

Auch Nonnen im Habit, Indigene mit Kopfschmuck, Jüdisch-Orthodoxe mit Hut oder Perücke, Japaner in traditioneller Kleidung, Österreicher oder Bayern mit Gamsbart, Sikh mit Turban und/oder andere Menschen mit einer sehr persönlichen Lebenseinstellung und aussagekräftigen Kleidung (Lederkluft, 88-T-Shirt, Sombrero ...) müssen sich entscheiden, ob sie ihren Wunsch-Beruf ausüben wollen oder ihre persönliche Lebenseinstellung immer in den Vordergrund stellen.

Wer seine Meinung, seinen Glauben und spezielle Zeichen über geltendes Recht stellen will, ist mit einem Jura-Studium in den meisten europäischen Ländern eher schlecht aufgestellt.

https://www.nachrichten.at/politik/landespolitik/Die-Zahl-der-Jus-Studienplaetze-an-der-Kepler-Universitaet-wird-beschraenkt;art383,2478583

https://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/campus/mythos-jura-studium-factsheet-100.html

Schönen Gruss mary

Da gibt es gar nichts zu wagen. Im Referendariat und später als Richter oder Staatsanwalt kannst du das Kopftuch nicht tragen. Hier wird sich von kompetenter Seite mit dem neusten Urteil in dieser Frage befasst. Ich sehe das ein wenig anders. Wenn Richter oder Staatsanwalt in irgendeiner Weise während der Verhandlung oder im Umfeld der Verhandlung zu erkennen geben, dass sie politisch, weltanschaulich oder religiös die eine oder andere Meinung vertreten, signalisiert mir als Angeklagtem/Partei/Zuschauer, dass dieser Person diese Anschauungen so wichtig sind, dass er möchte, dass ICH es bemerke. Dabei muss ich mir dann überlegen, warum der Person diese Anschauung so wichtig ist, dass sie diese als neutraler Vertreter des Staates in dieser Weise kommunizieren muss. Und da frage ich mich dann zwangsläufig, ob das Urteil der Person von dieser Anschauung beeinflusst ist - im Zweifel zu meinen Ungunsten. Denn wer schon nach außen die Symbole dieser Anschauung nicht ablegen kann, der kann mich nur schwer davon überzeugen, dass seine Handlungen neutraler sind als sein Auftreten. Wenn ich im Rahmen meiner Scheidung vor einen Familienrichter komme, der sich durch eine Kreuzkette als Katholik zu erkennen gibt, mache ich mir Sorgen, ob meine Seitensprünge ihn in seinem Urteil vielleicht doch ein bisschen mehr beeinflussen als sie es sollten.

Das solltest du berücksichtigen, wenn es so weit ist.

Und wenn es bis zu deinem Referendariat immer noch nicht gestattet ist, Kopftuch zu tragen wenn du aktiv an einer Verhandlung teilnimmst, solltest du dir überlegen, was dir wichtiger ist. Als Organ der Rechtspflege zu arbeiten, oder dein Glaube. Wenn du letzteres bejahst, bestätigt das aus meiner Sicht das Vorstehende.

Aber selbst dann kannst du immer noch als Rechtsanwalt oder als Justiziarin arbeiten. Oder in der Verwaltung. Oder die zig anderen Möglichkeiten ergreifen, die dir der "Türöffner" Jurastudium ermöglicht.

Hey,

ich denke, du musst dir ein paar Dingen bewusst sein:

1) es gibt Menschen, für die das ein Ausschlusskriterium ist (wenn du Anwältin werden willst -> evtl weniger Mandante, wenn du Richterin werden willst, ist es etwas anderes)

2) es kann sein, dass es Situationen geben wird, wo du dein Kopftuch ablegen musst, je nachdem wie sich die Lage weiterentwickelt. Ich weiß nicht, wie streng gläubig du bist, aber dazu müsstest du dann natürlich bereit sein.

Ansonsten lass es dir nicht von anderen ausreden!
Wie gesagt, es kommt auch darauf an, was du mit dem Studium tatsächlich machst.

Liebe Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Recht hat neutral zu sein. Politisch neutral, religiös neutral. Da hat ein Kopftuch nichts zu suchen. Oder was würdest du zu Rechtsvertretern sagen, die sich da mit CDU-tshirt hinsetzen?

Sowas ist unangebracht..