Was gilt als Unterschlagung auf einem WG Konto?
Wenn man private Rechnungen (2 bis 3 mal) mit dem WG Konto verrechnen musste und gleich darauf im Anschluss den Betrag wieder durch Bar Einzahlung beglichen hat, begeht man dann damit Unterschlagung oder hat man dann nichts weiter zu befürchten?
Das Konto ist als Privatkonto gemeldet und nicht als Gemeinschaftliches Konto
3 Antworten
Wäre ich der Kontoinhaber und du Verfügungsberechtiger und würdest solche Dinge ohne Absprache abziehen, würde ich dir die Hosenbeine langziehen.
So was könnte man auch als strafbare Geldwäscherei deuten - im schlimmen Fall.
Natürlich kann das auch Geldwäsche sein. Betrügerisches oder schwarzes Geld auf einem Konto von anderen bar verschwinden lassen und darüber dann eigene Rechnungen zahlen. Ist nichts anderes.
das Konto ist ein privates Konto und kein gemeinschaftliches WG Konto
Was heißt privat, ist es deines? Darum geht es ja. Ist es deines kannst rechtlich damit tun und lassen was du willst.
es ist ein privates Konto was als WG Konto funktioniert
Hör doch mal mit deinem Wort "privat" auf. Einer muss Kontoinhaber sein und dem gehört das Konto und du bist es offensichtlich nicht. Also ist es ein Missbrauch deiner hoffentlich vorhandenen Vollmachten für dieses Konto.
Dann kannst auch machen was du willst und bist selbst verantwortlich was auf dem Konto passiert und niemand anders. Unterschlagung wäres es so oder so nicht, es fehlt ja nichts nach deiner Aussage. Vertrauensbildend ist es aber auch nicht. Erklär den anderen halt warum.
Du bist schon verpflichtet mit den anderen WG-Bewohnern abzurechnen. Ihr seit ja eine Gemeinschaft, auch wenn das Konto nur auf deinen Namen lautet.
Wem das Konto "gehört" ist unerheblich. Du hast Geld, welches man dir anvertraut hat, veruntreut. Alles weitere sagt dir ein Anwalt.
ne die Gelder liegen ja auf dem WG Konto herum und wurden nicht "veruntreut"
bitte kommentiere die Frage nur wenn du aufmerksam gelesen hast sonst kannst du deine Weisheiten bitte für dich behalten
Eine Lehrerin hat Geld für eine Klassenfahrt eingewechselt, eingezahlt aufs Konto nicht so, wie sie die Beträge bekam, und war fällig.
Nun macht sie keine Klassenfahrt mehr.
Geldwäsche ist es nicht. Aber es kann als Betrug ausgelegt werden