Verwaltung Fahrrad-abstellverbot Wohnanlage?

2 Antworten

Schon klar, dass du es ernst meinst. Der Hausverwalter meint es auch ernst. Er hat die Pflicht in dem von ihm verwalteten Haus die Hausordnung durchzusetzen. Und wenn das Abstellen der Räder an den von dir genannten Plätzen gegen die Haus- und vor allem gegen die Brandschutzverordnungen verstösst, hat er keine andere Möglichkeit, als diese Forderung durchzusetzen.

Nur weil seit 5 oder 10 Jahren dort Fahrräder abgestellt werden, heisst das nicht, dass das legal war. Vielleicht hatte der Hausverwalter bis dato einfach keine Lust ständig dagegen anzugehen und hat die Ansprüche auf Durchsetzung der Hausordnung einfach schleifen lassen. Und nun ist jemand im Hintergrund, der die Einhaltung dieser Ordnungen fordert. Da hat er keinen Verhandlungsspielraum. Er muss die Forderungen der Haus- und Barndschutzordnungen durchsetzen.

Ihr müsst eure Fahrräder in euren privaten Kellern oder dem Fahrradkeller (wenn vorhanden) abstellen.

Wenn das Fahrrad aus rechtlichen Gründen dort nicht stehen darf, ist vollkommen egal ob es eine anderweitge Abstellmöglichkeit gibt oder ob der Vermieter es bisher toleriert hat. Es darf dort nicht stehen und fertig.

wo soll er sonst sein Fahrrad abstellen?

An einem (ggf. öffentlichen) Fahrradstellplatz oder eben an einem Raum, den ihr gemietet habt. Ich kenne Leute, die ihr Fahrrad täglich in die Wohnung in den 2. Stock tragen, weil ihnen der Fahrradkeller zu unsicher ist.