Muss ich in der Bahn platz machen?
Hallo Community,
hier mal eine Frage aus dem Bereich "Anstand und Höflichkeitsformen"
Heute in der S-Bahn passiert. Es gibt ja viele Bahnen die extra für die Mitnahme von Fahrrädern geeignet sind. Da sind dann auf jeder Seite so 4 "Klappsitze" auf die man sich entweder setzen kann oder vor denen man ein Fahrrad abstellen kann. (und wenn man will auch noch mit so einem Gurtsystem befestigen kann) - kennt ihr bestimmt wenn ihr öfters im ÖPNV unterwegs seid.
Meine Frage: Muss ich aufstehen wenn ich auf einem dieser Klappsitze sitze und jemand mit einem Fahrrad zusteigt? Also gibt es eine "verpflichtung" oder so was in den Beförderungsrichtlinen der Bahn? Ich mein, klar es gehört zum Anstand seinen Platz einem älteren Mitbürger usw anzubieten, aber muss auch 4 Personen aufstehen und den Rest der Fahrt stehend in Kauf nehmen nur weil einer sein Fahrrad nicht festhalten will? Wenn die Bahn leer ist, ist es kein Problem sich wo anders hin zu setzen, aber zur Rush-Hour ist jeder Sitzplatz heiß begehrt.
Für die Fahrradmitnahme, zahlt man beim Ticketkauf ja auch nicht mehr, hat man also wirklich einen Anspruch darauf sein Fahrrad dort abstellen zu dürfen? Oder geht es auch nach dem "wer zu erst kommt malt zuerst" Prinzip? Müssen ein, zwei, drei oder vier Leute aufstehen nur weil einer sein Fahrrad abstellen will um als rücksichtsvolle und gute Bürger zu gelten??
17 Antworten
Der Fahrradraum ist soweit mir das geläufig ist natürlich dafür gedacht das mitgeführte Fahrrad dort auch unterzubringen. Mit dem Erwerb der Bahnfahrkarte erwirbt aber der Farhradbesitzer nicht auch automatisch das Anrecht auf einen entsprechenden Sitzplatz, sprich das Fahrrad darf auch in stehender Position befördert werden. Primär ist immer auch ein die Sitzplätze blockierendes Fahrrad oder ein anderes Gepäckstück so zu positionieren, das der Sitzplatz auch als solcher benutzt werden kann.
Die Betonung liegt logischerweise auf kann. Die Personenbeförderung in Zügen hat Vorrang und maximal kann der Sitzplatzbenutzer bei genügend anderen vorhandenen freien Sitzplätzen darum gebeten werden, sich auf einen anderen Platz zu setzen. Im Zweifelsfall kann das aber sicherlich auch erfragt oder irgendwo nachgelesen werden.
Ja die frage ist älter, aber das thema ist immernoch aktuell...
1. Fahrräder dürfen wie gepäck keine fluchtwege versperren.
2. Man erwirbt mit dem ticket ein recht im zug zu fahren, aber keinen anspruch auf einen sitzplatz.
3. Ob ein zug zu voll ist um ein fahrrad mitzunehmen bestimmt das zugpersonal und nicht der fahrgast auf dem klappsitz.
Ergo, wenn das zugpersonal den den zustieg zulässt, dann sind die klappsitze für Fahrräder freizugeben. Nicht weil das für den fahrradfahrer bequemer ist, sondern weil die sicherheit so gebietet.
Und dabei geht es nicht um das rollende fahrrad wie manche hier das größte problem darstellen, sondern um versperrte fluchtwege im Unglücksfall. Versuch mal über ein fahrtad zu klettern, wenn von hinten 20 leute mit aller kraft schieben oder gar über dich drüber laufen.
Kurz: Das interesse vom halben abteil im Unglücksfall freie fluchtwege zu haben wiegt schwerer als die bequemlichkeit von ein paar wenigen.
Ist es bei euch in der "Rush hour" nicht verboten das Rad mitzunehmen? In Wien sind die erlaubten Zeiten für die Fahrradmitnahme an jeder Türe angeschrieben, so kommt es hier gar nicht zu solchen Problemen.
nein. in deutschland ist mir so eine Regelung unbekannt
Also ich kann dir nicht sagen ob das gesetzlich ist, aber ich würde sagen das sie keinen Anspruch drarauf haben und du ruhig sitzenbleiben kannst :)
Ist zwar schon wieder so alt, aber:
Ein Fahrradticket kostet zwischen 4,50 € und 9 € (je nach Zugart).
Man darf es nicht woanders hinstellen, dass heißt, wenn Menschen Klappplätze nutzen, wo noch ein Fahrrad hinpassen würde, müssen sie diese frei machen, weil sie nicht den Vorrang haben. Auch, wenn der Zug voll ist.
In Bremen in der NWB werden regelmäßig Leute von den Plätzen gescheucht, weil sie dies ignorieren.
Und von wegen, ein Fahrrad ist leicht. Vielleicht nen Rennrad, aber erzähl das mal ner schlanken 50kg Person mit nem dicken Trekkingbike (mir) - ich hab echt Probleme, das Ding durch die Gegend zu hiefen.
Es ist sicher einfacher, sich ohne Fahrrad irgendwo hinzustellen, als mit. Schon unverschämt, diese Vorstellung :(
Gruß
Sprichst du von Straßenbahn oder S-Bahn?
Von mir als Busfahrer: Diese Klappsitze gelten als s.g. "Notsitze". Sie sind natürlich auch zum sitzen da, aber in 1. Linie ist dieser Bereich für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Fahrräder gedacht. Sprich: Wenn dort ein Fahrrad rein muss, dann ist der Notsitz freizumachen, damit das Fahrrad in voller Länge in diesen Raum passt und nicht den Durchgang blockiert (Fluchtweg im Notfall).
Egal ob er sein Fahrrad festhält oder nicht - das Fahrrad (oder auch nur Teile davon) darf nicht den Gang blockieren. Demzufolge sind die Notsitze freizumachen, wenn das Fahrrad ansonsten nicht ganz in die Lücke passt und den Gang verstellt.
Gruß
der Linien-Busfahrer.
Das gilt eben aber nicht für die Behelfssitzplätze in so einem Abteil. Die sind natürlich dafür gedacht, dass an deren Stelle auch ein Fahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl etc. platziert werden kann (sonst wären sie ja auch nicht klappbar).