Fahrrad abstellen vor einem Block?
Hey, ich stelle mein Fahrrad immer vor einem Wohnblock ab..dort sind an jedem Eingang immer 5 Fahrradständer und ich stelle meins immer da ab wo noch mindestens 3 frei sind. Heute hat mir eine Dame gedroht das sie die Polizei ruft wenn ich mein Fahrrad nochmal da hinstelle. Kann sie die Polizei deshalb rufen und ist das eine Straftat?😂 Dort ist nirgends wo gekennzeichnet das ich mein Fahrrad da nicht abstellen darf und es ist auch für jeden zugänglich also nicht abgezäunt es steht direkt an der Straße vor dem Block. Wäre nett wenn ich eine schnelle Antwort bekomme. Danke euch
5 Antworten
Die Frau kann gerne die Polizei rufen, ob sie kommt, Bezweifel ich stark, außerdem sind Fahrradständer dazu gedacht, um Fahrräder Abzustellen.
Wenn das nicht als Privatstellplatz gekennzeichnet ist, kann sie dir garnichts. Die Polizei interessiert das wenig solange keine Feuerwehrzufahr zugestellt ist oder unmittelbare andere Gefahr daraus entsteht (Stolpergefahr, etc.).
Was sie machen könnte wäre das Fahrrad auf eigene Kosten entfernen zu lassen wenn es ein Privatgrundstück ist und dann die Kosten dafür über einen Anwalt zivilrechtlich bei dir einzuklagen. Fehlt aber besagte Beschilderung, wird ihr bereits der Anwalt sagen, dass sie damit nicht durchkommt. Dann zahlt sie nachher dein zerstörtes Schloss, etwaige Zusatzkosten/Entschädigung, Honorar von beiden Anwälten und dem Gericht. Das sollte sie sich genau überlegen.
Wenn sie klever ist, lässt sie das bis sie eine Beschilderung angebracht hat. Aber wenn du noch jemand im Haus kennst, also ein berechtigtes Anliegen hast dein Fahrrad da abzustellen, hat sie sowieso verloren, mit oder ohne Beschilderung. Dann ist der Stellplatz auch für Besuch.
Was eher passieren könnte ist, dass sie dir die Luft ablässt oder die Reifen aufschlitzt um dich zu ärgern, je nachdem wie renitent die Dame ist. Von daher würde ich vielleicht auch aus eigenem Interesse einen anderen Stellplatz wählen bevor es nachher zum Streit kommt.
Ich weis nicht was die Frau für ein Problem hat.
Natürlich kannst du an einem öffentlich zugänglichen Fahrradständer
dein Fahrrad abschließen. Dafür ist er doch da .
Soll sie mal die Polizei rufen , die Polizei lacht sich kaputt 😂Lass die Dame drohen, die Polizei interesiert das nicht.
Es kommt drauf an:
falls das ein Gehweg auf "öffentlichem Grund" ist, dann darfst Du das Fahrrad dort abstellen (keinen behindern natürlich, nicht für ewig, etc.).
falls es aber auf Privatgrund ist, der dem Hausbesitzer gehört, dann hat der da ein Hausrecht und kann Dir das verbieten, wenn er so will (ohne weitere Begründung - ist ja sein eigenes Grundstück).
Hab mal in einem Mietshaus gewohnt wo das ein Thema war, denn die ersten 2-3 m vor der Hauswand waren Privatgrund und dann erst war es öffentlicher Gehweg, ohne Abgrenzung dazwischen. Hier ging es ums Motorradparken dort, und man musste das Motorrad "mitten auf den Gehweg" stellen weil dort öffentlicher Grund war und eben nicht nahe an die Hauswand, weils dort privat war.
motorad steht auf der straße ! nicht auf gehwegen !