Darf er das?
Hallo ich bin grade echt wütend wir haben ein gebrauchtes Fahrrad auf ebay Verkauft jetzt nach drei tagen meldet er sich und schreibt ich zitiere:" Hallo ich verlange Rückerstattung sie haben eindeutig an dem Fahrrad etwas an der Gangschaltung gemacht! Sie wissen dass es strafbar ist kaputte als gut erhaltene Ware zu verkaufen ich verlange mein Geld zurück sonst gibt es eine Anzeige! " von halben Jahr ca ist die Kette vom Fahrrad rausgesprungen die Kette haben wir wieder rein gesetzt aber der Gang hat nicht mehr funktioniert. Daraufhin sind wir zum Fahrradladen und haben es reparieren lassen. Es war außerdem privatverkauf und teuer war es auch nicht sogar gekennzeichnet mit Gebrauchsspuren in der Überschrift. Darf man für sowas eine Anzeige erstellen ? Oder sollten wir eine Anzeige erstellen?Wegen Unterstellung von Sachen die wir nicht gemacht haben? Der Typ wollte es "persönlich" und mit der Polizei klären ich persönlich finde es viel zu viel Aufwand und bin mir auch sicher dass die Polizei sowas nicht machen wird.
Wir haben keinen Vertrag
So ich zeige den Käufer jetzt an ! Da er gedroht hat vorbeizukommen und das ist Drohung und strafbar
Und hast Du via Angebot / Anzeige Sachmängelhaftung ausgeschlossen? (Gekauft wie besehe ) Was steht in Eurem Kaufvertrag?
Nein da wir leider keinen Kaufvertrag gemacht haben und es spontan kauf war und wir einfach froh waren das weg zu haben
5 Antworten
Anzeige wird nichts bringen, das ganze muss zivilrechtlich geklärt werden .
Ok danke! weil das bringt ja auch jetzt nichts mehr Anzeige raus zu bringen weil die ja eh nichts machen wird es ist ja Privatkauf!
Erstmal müßte man den kompletten Verkaufstext kennen.
Wir haben keinen Vertrag
Oh doch. Du hast mit dem Höchstbietenden einen Vertrag nach dem BGB abgeschlossen. Vertragsinhalt ist deine Artikelbeschreibung.
ich verlange Rückerstattung
Verlangen kann er viel. Bekommen kann er eine Nachbesserung. Den Versuch muß er dir zugestehen. Ob du nachbessern müßtest, hängt von der unbekannten Beschreibung ab.
sie haben eindeutig an dem Fahrrad etwas an der Gangschaltung gemacht!
Was soll das gewesen sein?
Sie wissen dass es strafbar ist kaputte als gut erhaltene Ware zu verkaufen
Blödsinn. Auch gut erhaltene Ware kann einen beschriebenen Mangel aufweisen. Strafbar wäre es nur, einen Mangel wissentlich verschwiegen zu haben.
ich verlange mein Geld zurück sonst gibt es eine Anzeige!
Das kann er zwar verlangen, ist aber rechtlich irrelevant. Anzeigen kann er Alles un Jedes, in diesem Fall würde die Anzeige wahrscheinlich im Sande verlaufen. Außerdem würde ich eine Anzeige (=Strafrecht) nicht sein Geld zurückbringen (=Zivilrecht).
Es war außerdem privatverkauf
Was soll das aussagen? Auch dabei muß die Artikelbeschreibung zutreffend sein.
und teuer war es auch
Auf den Preis hast du bei einer Auktion keinen Einfluß. Ist also irrelevant.
sollten wir eine Anzeige erstellen?
Ich halte nichts von dem dämlichen Anzeige erstatten. Klär doch erstmal ab, was der Käufer bemängelt. 'Etwas an der Gangschaltung gemacht zu haben' ist jedenfalls keiner.
So ich zeige den Käufer jetzt an ! Da er gedroht hat vorbeizukommen und das ist Drohung und strafbar
Das ist keine Drohung. Ich kündige meinen Besuch bei Freunden auch immer an.
So ich zeige den Käufer jetzt an ! Da er gedroht hat vorbeizukommen und das ist Drohung und strafbar
Verrätst Du mit bitte, was an einer Besuchsankündigung strafbar sein soll?
Da er gedroht hat vorbeizukommen und mich umzubringen
Das ist kein Strafrecht. Die Polizei wird ihn wegschicken.
Bei Mängeln muss zudem der Käufer nachweisen, dass diese schon bei Übergabe vorhanden waren.
Schlaf drüber und antworte nicht wenn du wütend bist.
Lass ihn reden und mach dir eine schöne Zeit.
Entspann dich und nimm es dir nicht so zu Herzen. Er darf dir "drohen" vorbei zu kommen. Du musst weder mit ihm sprechen noch ihm die Tür öffnen. Er darf dir nicht drohen, vorbei zu kommen und dir aufs Maul zu hauen. Dann dürftest du ihn mit Recht anzeigen.
Also lass ihn reden. Hunde die bellen, beißen nicht.