Darf er das?


10.04.2022, 20:49

Wir haben keinen Vertrag


10.04.2022, 20:59

So ich zeige den Käufer jetzt an ! Da er gedroht hat vorbeizukommen und das ist Drohung und strafbar

wilees  10.04.2022, 20:45

Und hast Du via Angebot / Anzeige Sachmängelhaftung ausgeschlossen? (Gekauft wie besehe ) Was steht in Eurem Kaufvertrag?

Hamsterdreamix 
Fragesteller
 10.04.2022, 20:46

Nein da wir leider keinen Kaufvertrag gemacht haben und es spontan kauf war und wir einfach froh waren das weg zu haben

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Anzeige wird nichts bringen, das ganze muss zivilrechtlich geklärt werden .

Hamsterdreamix 
Fragesteller
 10.04.2022, 20:48

Ok danke! weil das bringt ja auch jetzt nichts mehr Anzeige raus zu bringen weil die ja eh nichts machen wird es ist ja Privatkauf!

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Erstmal müßte man den kompletten Verkaufstext kennen.

Wir haben keinen Vertrag

Oh doch. Du hast mit dem Höchstbietenden einen Vertrag nach dem BGB abgeschlossen. Vertragsinhalt ist deine Artikelbeschreibung.

ich verlange Rückerstattung

Verlangen kann er viel. Bekommen kann er eine Nachbesserung. Den Versuch muß er dir zugestehen. Ob du nachbessern müßtest, hängt von der unbekannten Beschreibung ab.

sie haben eindeutig an dem Fahrrad etwas an der Gangschaltung gemacht!

Was soll das gewesen sein?

Sie wissen dass es strafbar ist kaputte als gut erhaltene Ware zu verkaufen

Blödsinn. Auch gut erhaltene Ware kann einen beschriebenen Mangel aufweisen. Strafbar wäre es nur, einen Mangel wissentlich verschwiegen zu haben.

ich verlange mein Geld zurück sonst gibt es eine Anzeige!

Das kann er zwar verlangen, ist aber rechtlich irrelevant. Anzeigen kann er Alles un Jedes, in diesem Fall würde die Anzeige wahrscheinlich im Sande verlaufen. Außerdem würde ich eine Anzeige (=Strafrecht) nicht sein Geld zurückbringen (=Zivilrecht).

Es war außerdem privatverkauf

Was soll das aussagen? Auch dabei muß die Artikelbeschreibung zutreffend sein.

und teuer war es auch

Auf den Preis hast du bei einer Auktion keinen Einfluß. Ist also irrelevant.

sollten wir eine Anzeige erstellen?

Ich halte nichts von dem dämlichen Anzeige erstatten. Klär doch erstmal ab, was der Käufer bemängelt. 'Etwas an der Gangschaltung gemacht zu haben' ist jedenfalls keiner.

So ich zeige den Käufer jetzt an ! Da er gedroht hat vorbeizukommen und das ist Drohung und strafbar

Das ist keine Drohung. Ich kündige meinen Besuch bei Freunden auch immer an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
So ich zeige den Käufer jetzt an ! Da er gedroht hat vorbeizukommen und das ist Drohung und strafbar

Verrätst Du mit bitte, was an einer Besuchsankündigung strafbar sein soll?

Hamsterdreamix 
Fragesteller
 11.04.2022, 20:36

Da er gedroht hat vorbeizukommen und mich umzubringen

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Das ist kein Strafrecht. Die Polizei wird ihn wegschicken.

Bei Mängeln muss zudem der Käufer nachweisen, dass diese schon bei Übergabe vorhanden waren.

Schlaf drüber und antworte nicht wenn du wütend bist.

Lass ihn reden und mach dir eine schöne Zeit.

Entspann dich und nimm es dir nicht so zu Herzen. Er darf dir "drohen" vorbei zu kommen. Du musst weder mit ihm sprechen noch ihm die Tür öffnen. Er darf dir nicht drohen, vorbei zu kommen und dir aufs Maul zu hauen. Dann dürftest du ihn mit Recht anzeigen.

Also lass ihn reden. Hunde die bellen, beißen nicht.