Ist Petting als 15-jähriger mit 13-jährigen strafbar?

12 Antworten

Strafbar ist es. Sexuelle Handlungen sind gesetzlich miteinander erst ab 14 Jahren erlaubt. Aber gut .. Ich muss hoffentlich nicht auch noch das nette Sprichwort erwähnen, welches ein paar Leute hier schon getan haben.

Es gibt immerhin auch Mädels, die mit 13 häufiger flachgelegt worden sind als irgendwelche Hoe's von Justin Bieber oder Aaron Carter.

Fleischklos61  17.04.2020, 00:21

Was sind Hoe's??

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Fleischklos61  17.04.2020, 12:18
@0987654321QW

Der Kandidat erhält 10 Punkte und gewinnt ein sowjetisches Pornofoto -

Lenin o h n e Mütze!

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0987654321QW  18.04.2020, 01:03
@Fleischklos61

Alles klar. Postadresse ist der Absender vom Paket / Päckchen oder Briefsendung.

Ich verweigere die Sendung deshalb zurück.

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Fleischklos61  18.04.2020, 10:03
@0987654321QW

Schade, schade. Ich hätte dich so gern für die AG "Junger Patriot" begeistert und beim Subbotnik "Frische Wiese" beim Kanalsäubern eingesetzt. So muß ich wieder alleine ran. Wirklich schade ...

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Ja, ist strafbar. 176 StGB. Zumindest ist das de facto die Rechtslage.

Ich würde es gegebenenfalls als straflos ansehen wegen fehlender Erheblichkeit (184 h StGB).

Aber wie gesagt, de facto ist es strafbar.

furbo  17.04.2020, 06:47
Ich würde es gegebenenfalls als straflos ansehen wegen fehlender Erheblichkeit (184 h StGB).

Das trifft nicht zu.

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Alien94  17.04.2020, 09:19
@furbo

Nach Auffassung der Rechtssprechung trifft es nicht zu, ja.

Aber meiner Meinung nach eben schon.

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furbo  17.04.2020, 10:16
@Alien94
Nach Auffassung der Rechtsprechung...

Die "Auffassung" der Rechtssprechung ist geltendes Recht.

Meinst du, dass einem Fragesteller damit geholfen wird, wenn du deine, der geltenden Rechtsprechung entgegegesetzte Meinung kund tust?

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Alien94  17.04.2020, 18:04
@furbo

Ich habe ja dazugeschrieben, dass meine Rechtsauffassung nicht der de facto Rechtslage entspricht :)

Zudem ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Gericht von den Vorgaben des BGH abweicht. Manchmal ist ein Abweichen sogar zwingend. Weiterhin hat auch der BGH nicht immer alle Sachverhalte im Blick, wenn er Grundsätze aufstellt. Schließlich betont auch der BGH das die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind bei der Frage der Erheblichkeit.

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furbo  17.04.2020, 18:38
@Alien94

Sorry, aber Oralverkehr als "nicht erheblich" einzustufen, verwundert schon sehr. Welches Gericht würde denn deiner Rechtsauffassung folgen?

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Alien94  17.04.2020, 20:24
@furbo

Laut BGH geht es darum, ob "die sexuelle Handlung im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit" ist. Dabei sind auch die konkreten Umstände miteinzubeziehen, wie etwa die Beziehung von Täter zum Opfer aber bestimmt auch die Reife des Kindes usw.

Das geschützte Rechtsgut bei 176 StGB ist die sexuelle Entwicklung bzw. Gesamtentwicklung des Kindes.

Falls der Oralverkehr zwischen dem 15-Jährigen und der 13-Jährigen "wirklich" einvernehmlich stattgefunden hat, die 13-Jährige normal für ihr Alter entwickelt war, kein erhebliches Machtgefälle zwischen den beiden vorhanden war usw., kann davon ausgeganhen werden, dass der Sexualkontakt die Entwicklung der 13-Jährigen nicht negativ beeinflusst. Der Sexualkontakt ist deshalb trotz Vornahme von Oralverkehr unter Einbeziehung aller relevanten Umstände als nicht erheblich anzusehen.

Das ist meine Auffassung. Sie ist mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des Gesetzes voll vereinbar.

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Alien94  18.04.2020, 18:57
@furbo

Was sagst du zu meiner Argumentation?

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Alien94  18.04.2020, 20:14
@furbo

Ok.... Wenn du das sagst. Interessiert hätte mich deine Meinung durchaus.

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Eine 13jährige ist ein Kind. Das ist absolutes Tabu. Keine Küsse, auch keine Wangenküsse. Kein Streicheln, kein Sex oder Petting.

Solche Mädchen erzählen das der besten Freundin, die ist aber eine Zicke und neidisch und erzählt das dann der Mutter des Mädchens. Die Mutter macht eine Strafanzeige wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes.

Also über 13jährige hat der Staatsanwalt immer seine Hand drüber.

Unterschätze auch nicht die Mütter. Gerade sie wachen mit Argusaugen über ihre Töchter, auch weil sie ihnen Stück für Stück in die Freiheit entgleiten. Sie wollen sie vor allem Unbehagen beschützen.

IbellasBoy  16.04.2020, 23:54

Als ob man wenn man 13 ist keine Leute küssen darf!?

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Fleischklos61  17.04.2020, 00:07
@IbellasBoy

Eine 13jährige darf küssen wen sie will, sie ist strafunmündig, aber ein 15jähriger ist es nicht!

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IbellasBoy  17.04.2020, 00:17
@Fleischklos61

aber ein 15 jähriger typ wird doch nicht angeklagt bloß weil er eine 13 Jährige küsst!?

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Ist gesetzlich verboten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Also wenn beide das wollen, sollte das kein großes Problem sein.

Fleischklos61  17.04.2020, 00:20

Es ist aber ein Problem und auch ein großes!

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Fleischklos61  17.04.2020, 11:55
@TraukeinerSeele

Nein auch für unseren Fraund Hans Huckebein und den Gesetzgeber. Gesetz ist Gesetz.Ein Träumerle,, der glaubt, ihn trifft es nicht, findet sich garantiert im Strafvollzug wieder!

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0987654321QW  17.04.2020, 11:51

Wo kein Kläger, da kein Richter

Auf das würde ich mich jetzt nicht unbedingt einlassen. Vielleicht weiß Doktor Sommer mehr. :-) ;-)

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www.rataufdraht.at sagt folgendes:

Petting und das Gesetz

Vom Gesetz her ist Petting ab 12 erlaubt. Allerdings darf zwischen den beiden, die miteinander Petting machen, nicht mehr als 4 Jahre Altersunterschied sein. ... Konkret wäre Petting also erlaubt, wenn einer 12 und einer 16 ist.

Sollte erlaubt sein. Ich weiß aber nicht, ob Oralverkehr nicht schon unter Sex fällt...

turkoo121 
Fragesteller
 16.04.2020, 23:39

Petting beinhaltet doch auch Oralvekehr etc meine ich ?

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hydrahydra  16.04.2020, 23:40

Das ist das österreichische Gesetz...

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Alien94  16.04.2020, 23:40

Das ist aber die österreichische Rechtslage. Er ist wohl aus Deutschland?

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Saharahxx  16.04.2020, 23:45

Oralverkehr ist eine Sexualpraktik, also fällts unter Sex. Aber abgesehen davon ist das ja wirklich österreichisches und nicht deutsches Recht 😅

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0987654321QW  17.04.2020, 11:49

Ja genau. Aus welchem Land kommt der Fragesteller und seine Freundin? Das ist erst einmal die Frage. Dann würde deutsches Recht was anderes sagen.

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