Lüge beim sexting?
Hallo habe eine frage wenn ein 15 jähriger mit einen 13 jähriger sexting hat und er das nicht wusste das sie 13 ist weil sie angelogen hat das sie 14 ist macht er sich strafbar? Lg
3 Antworten
Theoretisch ja. Fast alles ist strafbar, wenn man die entsprechenden Gesetze anwendet. Deshalb können Rechtsanwälte jede Person wegen irgendeiner Lappalie anzeigen, wenn sie jemanden schaden wollen. Oder sie können sich selbst bei jedem Gesetzesverstoss heraus reden. Solange kein böser mensch in der Nähe ist und niemand Fotos macht, könnt Ihr tun, was Ihr wollt. Man muss bei Liebessachen immer vorsichtig sein, ob jemand Dich sieht. Tür zu machen, Schlüssel umdrehen, Vorhang zuziehen.
Ja wegen dem Bilder von dir solltest ihm das sagen fände ich nur fähr von dir
Grundsätzlich ist die Handlung bei unter 14Jährigen strafbar - ob das bekannt ist oder nicht ist zunächst unerheblich. Damit kann die Handlung verfolgt werden.
Es gibt allerdings Vorschriften - als Beispiel nenne ich 176,2 StGB, nach denen von einer Strafe abgesehen werden kann. DAs obliegt aber der Einschätzung der Gutachter und der Wertung durch den Richter.
Aber die Frage war ja, ob man sich strafbar macht: Ja!
Dankeschön aber habe es aus intresse gefragt sicher gehen bevor es mir passiert👍
Ich hatte kein sexting falls ich haben werde ich bin auch älter als 14