Angelogen!?
Wenn eine Person sagt sie seie volljährig aber dich nur angelogen hat und am Ende nur minderjährig ist, habe ich dann was begangen obwohl ich es nicht wusste?
3 Antworten
Nach § 17 StGB handelt man ohne Schuld, wenn einem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, soweit dieser Irrtum nicht vermeidbar gewesen ist. Im Umkehrschluss schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, soweit der Irrtum vermeidbar gewesen ist.
Wenn die Person 14+ ist passt das.
Sonst kann es natürlich zu Problemen kommen.
Sex unter 14 ist verboten. Sex mit Minderjährigen >14 bis 17 ist erlaubt.
Wenn du eine 13-Jährige für volljährig hältst, dann ist das unglaubwürdig und Du wirst belangt.
Wenn du eine 13-Jährige für volljährig hältst, dann ist das unglaubwürdig und Du wirst belangt.
Das lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht sagen, weil es im Einzelfall darauf ankommt, wie die 13-jährige Person zum Tatzeitpunkt aussah und gewirkt hat. Es gibt eben auch 13-Jährige, die erheblich älter aussehen und wirken.
Der Vorsatz muss sich auch auf das Alter beziehen. Bedingter Vorsatz ist ausreichend.
Die Person muss jemand auch nicht für 18 halten - genügend (damit kein Vorsatz für § 176 ff. StGB gegeben ist) ist, dass die Person nachvollziehbar (auch von einem objektiven Dritten) für ein bis drei Jahre älter gehalten wurde bzw. worden wäre, also für 14 - 16 Jahre, da - wie du richtig gesagt hat - sexuelle Handlungen ab Vollendung des 14. Lebensjahres erlaubt sein können.
Wenn du sicher zwischen jeder denkbaren 13- und 14-/15-/16-/17-/18-Jährigen Person unterscheiden kannst, dann herzlichen Glückwunsch. Da hast du anderen Personen (zum Beispiel auch Kripo-Beamten) dann wohl einiges voraus! ;-)
Die Realität ist allerdings, dass es eben 13-Jährige gibt, die erheblich älter aussehen (und wirken). Genauso, wie es 18, 19 und 20-Jährige gibt, die regelmäßig an der Kasse nach einem Ausweis gefragt werden, wenn sie sich ne Flasche Wein kaufen wollen: Beim Alter verschätzen sich viele.
Der FS scheint aber Zweifel zu haben. Also sah die Dame nicht eindeutig volljährig aus.
Das entnimmst du aus welchem Kommentar / welchem Abschnitt der Frage? ;)
Aus der Frage selbst. Stell mich nicht als naiv dar, danke.
... Möglicherweise nachdem die Person gesagt hat, dass sie log. Oder vielleicht, weil ihm irgendwann später beim Rekapitulieren Zweifel gekommen sind. Hinterher ist man immer klüger. Entscheidend ist jedoch der Tatzeitpunkt.
Stell mich nicht als naiv dar, danke.
Heute mit dem falschen Bein aufgestanden? Blühende Fantasie? ;-)
Die einzige Person, die hier meinen Beitrag zuschwafelt, bist Du. Hast Du keine anderen Hobbies als fremde Beiträge mit oberlehrerhaften Kommentar zuzuspammen? Das tut mir Leid. So spannend bist Du nur leider nicht. Auch wenn Du weiter hier Aufmerksamkeit suchst.
Was wenn man das optisch nicht ansieht und man Beweise hat?
Ja also ich wusste es nicht, also bin ich auch nicht strafbar nh