Angelogen!?

3 Antworten

Nach § 17 StGB handelt man ohne Schuld, wenn einem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, soweit dieser Irrtum nicht vermeidbar gewesen ist. Im Umkehrschluss schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, soweit der Irrtum vermeidbar gewesen ist.

Safar999 
Fragesteller
 23.07.2023, 22:27

Ja also ich wusste es nicht, also bin ich auch nicht strafbar nh

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Xyzzz478  23.07.2023, 22:28
@Safar999

Da sie dich belogen hat und du es nich überprüfen konntest, bist du es nicht. Man muss es nur auch beweisen können

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Safar999 
Fragesteller
 23.07.2023, 22:38
@Xyzzz478

Habe ich alles gut habe einen Beweis des Alters bezüglich, also bin ich frei nh?

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Wenn die Person 14+ ist passt das.
Sonst kann es natürlich zu Problemen kommen.

Sex unter 14 ist verboten. Sex mit Minderjährigen >14 bis 17 ist erlaubt.

Wenn du eine 13-Jährige für volljährig hältst, dann ist das unglaubwürdig und Du wirst belangt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – BDSM, Female Domination
Safar999 
Fragesteller
 23.07.2023, 22:38

Was wenn man das optisch nicht ansieht und man Beweise hat?

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TheJudgement  23.07.2023, 22:58
Wenn du eine 13-Jährige für volljährig hältst, dann ist das unglaubwürdig und Du wirst belangt.

Das lässt sich in dieser Allgemeinheit nicht sagen, weil es im Einzelfall darauf ankommt, wie die 13-jährige Person zum Tatzeitpunkt aussah und gewirkt hat. Es gibt eben auch 13-Jährige, die erheblich älter aussehen und wirken.

Der Vorsatz muss sich auch auf das Alter beziehen. Bedingter Vorsatz ist ausreichend.

Die Person muss jemand auch nicht für 18 halten - genügend (damit kein Vorsatz für § 176 ff. StGB gegeben ist) ist, dass die Person nachvollziehbar (auch von einem objektiven Dritten) für ein bis drei Jahre älter gehalten wurde bzw. worden wäre, also für 14 - 16 Jahre, da - wie du richtig gesagt hat - sexuelle Handlungen ab Vollendung des 14. Lebensjahres erlaubt sein können.

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TheJudgement  24.07.2023, 07:13
@Rosenmary

Wenn du sicher zwischen jeder denkbaren 13- und 14-/15-/16-/17-/18-Jährigen Person unterscheiden kannst, dann herzlichen Glückwunsch. Da hast du anderen Personen (zum Beispiel auch Kripo-Beamten) dann wohl einiges voraus! ;-)

Die Realität ist allerdings, dass es eben 13-Jährige gibt, die erheblich älter aussehen (und wirken). Genauso, wie es 18, 19 und 20-Jährige gibt, die regelmäßig an der Kasse nach einem Ausweis gefragt werden, wenn sie sich ne Flasche Wein kaufen wollen: Beim Alter verschätzen sich viele.

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Rosenmary  24.07.2023, 09:54
@TheJudgement

Der FS scheint aber Zweifel zu haben. Also sah die Dame nicht eindeutig volljährig aus.

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TheJudgement  24.07.2023, 09:56
@Rosenmary

Das entnimmst du aus welchem Kommentar / welchem Abschnitt der Frage? ;)

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TheJudgement  24.07.2023, 16:02
@Rosenmary

... Möglicherweise nachdem die Person gesagt hat, dass sie log. Oder vielleicht, weil ihm irgendwann später beim Rekapitulieren Zweifel gekommen sind. Hinterher ist man immer klüger. Entscheidend ist jedoch der Tatzeitpunkt.

Stell mich nicht als naiv dar, danke.

Heute mit dem falschen Bein aufgestanden? Blühende Fantasie? ;-)

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Rosenmary  24.07.2023, 18:36
@TheJudgement

Die einzige Person, die hier meinen Beitrag zuschwafelt, bist Du. Hast Du keine anderen Hobbies als fremde Beiträge mit oberlehrerhaften Kommentar zuzuspammen? Das tut mir Leid. So spannend bist Du nur leider nicht. Auch wenn Du weiter hier Aufmerksamkeit suchst.

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