Warum darf ein 40 Jähriger sich von einer 14 Jährigen die Kerze ausblasen lassen, aber ein 14 jähriger darf das nicht mit einer 13 jährigen?

5 Antworten

Weil unser Recht diesbezüglich einen konstruktionsfehler enthält. Aus meiner Sicht ist es keinem 14-jährigen vorzuwerfen wenn er sexuelle konsensuelle Handlungen an einer 13-Jährigen vornimmt oder umgekehrt ;) eigentlich soll da auch das Gesetz geändert werden und da gab es glaube ich auch Äußerungen von buschmann aber geschehen ist bislang nichts und Fachleute aus verschiedenen fachrichtungen weisen zwar seit Jahrzehnten auf dieses Problem hin aber es geschieht wieder mal nichts was relativ typisch ist in den anderen Bereichen schaut es genauso aus. Es spricht eigentlich nichts dagegen dass über das jugendgerichtsgesetz zu regeln und einfach einzustellen aber es gab mindestens einen Fall in dem der in dem der Junge dann doch Ärger bekam und er schlimmer noch in eine sexualstraftäter-datei aufgenommen werden sollte, das hat dann aber das bundesverfassungsgericht untersagt. Ich persönlich finde man müsste hier bei knappen altersunterschieden eine Ausnahmeregelung vorsehen auch wenn 14 eine sinnvolle schutzaltersgrenze darstellt. Ist doch klar dass die ab dem 14 geburtstag nicht nur noch Händchen halten. Ich habe mal als honorarkraft in einem jugendzentrum gearbeitet und da haben wir mal zwei junge Jugendliche für die wir eigentlich nicht zuständig waren aber die Kollegin war gerade nicht da von der Couch runterziehen müssen ;) ich vermute mal die Kollegin hat das häufiger gemacht. Der Gesetzgeber geht eben davon aus dass sexuelle Aktivitäten bei jungen Jugendlichen unter 14 seltenst vorkommen, nicht angezeigt werden und dann nicht verfolgt werden aber das stimmt offenbar nicht auch wenn diese Fälle selten sind. Aber wenn irgendein Elternteil halt Stress macht dann muss ermittelt werden da darf die Polizei nicht wegschauen weil sie aufgrund des amtsermittlungsgrundsatzes auch offizialprinzip genannt zur Verfolgung verpflichtet ist.

Weil es eine gesetzliche Untergrenze geben muss, wo die Schutzzone anfängt. Aber was Du schreibst, ist nicht wirklich richtig. Es stimmt zwar, dass eine Person unter 14 Jahren gesetzlich als Kind einstuft wird und sexuelle Handlungen als Missbrauch gilt. Das regelt §176 StGB, aber in Absatz 2 steht auch:

"In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus."

Man kann also davon ausgehen, dass es nicht strafrechtlich verfolgt wird, wenn ein 14-jähriger mit einer 13-jährigen Sex hat.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Übrigens ist 40 und 14 auch nicht unter allen Umständen erlaubt. Das wiederum regelt §182 StGB:

https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

Weil man irgendwo die Grenze ziehen muss. Außerdem bliebe das für den 14jährigen aufgrund seiner noch sehr beschränkten Strafmündigkeit auch weitestgehend ohne Folgen.

Weil sexuelle Handlungen unter 14 nunmal verboten sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 2006 in der gleichen Beziehung.

Weil das erste juristisch nicht verboten ist und das zweite gegen § 176 StGB verstößt.