13 Antworten
Ja, das geht natürlich, die 13jährige darf nur in Deutschland noch keinen Sex haben.
Umgekehrt. Ü14 dürfen keine sexuellen Handlungen an/mit U14 vornehmen. Wenn beide aber 13 sind, ist das kein Problem.
Und mittlerweile gibt es in Deutschland eine sehr schwammig formulierte, strafbefreiende Vorschrift, wenn es einvernehmlich ist und zwischen beiden ein geringer Altersunterschied und ein geringer Unterschied im Entwicklungsstand oder des Reifegrads liegt, ohne, dass die fehlende Fähigkeit sexuellen Selbstbestimmung des U14 ausgenutzt wird (vgl. § 176 Abs. 2 StGB).
Das ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und bringt keine endgültige Rechtssicherheit.
Bei 13 klingen bei mir die Alarmglocken
Weil man mit einer 13-Jährigen bzw mit einem 13-jährigen keinerlei Zärtlichkeiten austauschen darf.
Die andere Person ist 15 bzw. 14 Jahre alt...das sind 2 bzw. 1 Jahre Alters-Unterschied
Solange es ohne Sex ist.
Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten.
Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt.
Sexuelle Handlungen zwischen Ü14 und U14 sind n. § 176 Abs. 1 StGB verboten.
Jedoch hat der deutsche Gesetzgeber mit § 176 Abs. 2 StGB eine sehr schwammig formulierte strafbefreiende Vorschrift eingeführt. So kann das Gericht von einer Strafe absehen, wenn
- die sexuelle Handlungen zwischen Ü14 und U14 einvernehmlich waren und
- der Unterschied im Alter und Entwicklungsstand od. Reifegrad nur gering ist.
Jedoch darf die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des U14 nicht ausgenutzt werden.
Hier ist es also eine Einzelfallentscheidung, die keine Rechtssicherheit bringt.
Sexuelle Handlungen zwischen zwei Jugendlichen (14 - 18) sind grds. erlaubt.
14 ist die altersschutzgrenze. Ist zu schnell ein rechtliches Problem.
Warum, wenn ich fragen darf