Kannst du mir mal erklären, wie du 13 sein kannst, wenn du am 12.12.2007 geboren bist laut Profil?
Ich würde sie mir holen, ja.
Wasser und Lappen.
Natürlich nicht.
Ja, ist strafbar. 176 StGB. Zumindest ist das de facto die Rechtslage.
Ich würde es gegebenenfalls als straflos ansehen wegen fehlender Erheblichkeit (184 h StGB).
Aber wie gesagt, de facto ist es strafbar.
Müssen tust du nicht, es gibt keine gesetzliche Pflicht dazu😂😂
In echt sieht es völlig anders aus. In der Regel folgt nach Erhebung der Anklage auch der Schuldspruch. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass es wahrscheinlich sein muss, dass eine Verurteilung erfolgt, damit überhaupt Anklage erhoben werden darf.
Zeugen werden wohl nur sehr selten zugeben, dass sie der eigentliche Täter sind.
Zudem sind viele Verhandlungen in echt viel länger als in Shows.
Die Formulierung "schlauer" ist schlecht gewählt. Du meinst wohl "besser"? Es sei denn, es ist dein Ziel, dich absichtlich anzustecken. Dazu würde ich nicht raten.
Du könntest eines machen, auf dem die Menschen mit Waffen auf das Virus schießen oder Bomben darauf abwerfen.Dadurch soll dargestellt werden, dass Menschen zwar in der Lage sind, gegen große Gegner zu kämpfen, aber dass wir selbst gegen so kleine Dinge wie Viren keine Chance haben.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Bin kein Jurist, aber ich glaube, dass Unterlassungserklärungen zivilrechtliche(!) Ansprüche geltend machen bei Verstoß. Beleidigung etc. ist ja Strafrecht.
Serien schauen, zocken, lesen.
Nein, denn es gibt auch indigene Völker z.B.
Nein.
Nein, darf man nicht.
Ja, die Frage ist naiv, du kapierst gar nichts.
Das ist keine Lüge. Mit Risikogruppe meint man Leute, die besonders(!) gefähdet sind. Das heißt nicht, dass andere nicht sterben können.
Ich glaube nicht, dass du die Frage nur aus Neugier stellst, kann das sein? Hol dir Hilfe :)
Ich glaub, dass das nicht hinhaut. Wenn du mit ihm verheiratet wärst, könnte es anders sein, aber so nicht.
Bleib zuhause!
Wahrscheinlicher ist ja ne Ausgangssperre wie in Bayern. Da darf man auch an die frische Luft. Dementsprechend dürfen auch Obdachlose draußen sein. Sie dürfen aber nicht in Gruppen unterwegs sein, sondern nur alleine und müssen wie alle anderen such das Abstandsgebot beachten.