Schweigepflicht für Sanitäter?

4 Antworten

Die Schweigepflicht als solche oder wie sie juristisch korrekt heißt "Verletzung von Privatgeheimnissen", ist in Paragraph 203 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt, demnach unterliegen ihr Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, auch Tierärzte, Apotheker und Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder für die Führung der Berufsbezeichnung eine staatliche geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert sowie nach Absatz 4 bei diesen Personen mitwirkende Personen.

Das heißt, Schulsanitäter würde ich nicht dazu zählen, da sie selber weder eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung, noch eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung benötigen und, da sie nicht zum Rettungsdienst gehören, aus meiner Sicht auch nicht als mitwirkende Personen zählen können, sie werden selbstständig tätig und nicht als mitwirkende Personen eines (Not-)Arztes, Notfallsanitäters oder Rettungsassistenten.

Kein Offenbaren im Sinne von Paragraph 203 StGB liegt vor, wenn das Privatgeheimnis an mit- oder an weiterbehandelnde Personen weitergegeben wird, zum Beispiel vom Rettungsfachpersonal an den hinzukommenden Notarzt und von diesem oder vom Rettungsfachpersonal an das medizinische Fachpersonal in der weiterbehandelnden Einrichtung, diese und deren mitwirkende Personen unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht und benötigen die bislang gewonnen Informationen für eine medizinisch- fachlich korrekte Weiterbehandlung des Patienten. Nicht weitergegeben werden dürfen die Privatgeheimnissen hingegen an Dritte, also an unbeteiligte Personen und an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, etc.).

Mfg.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Ersthelfer haben ziemlich gewiss keine Schweigepflicht.

Bei Schulsanitätern würde ich auch nicht 100%ig drauf vertrauen.

Ersthelfer haben keine Schweigepflicht, Rettungsdienstler schon. Bei Schulsannis weiß ich es nicht.

Also ich habe vor kurze mein sanitätslehrgang gemacht und wir haben auch eine Schweigepflicht als Sanitäter im ehrenamt

Anonym1222535 
Fragesteller
 29.03.2020, 15:01

Du meinst san a?

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