Körperverletzung Brief von der Polizei?
Letztes Jahr im Dezember hatte mein Vater eine Auseinandersetzung mit einer Arbeitskollegin und heute ist da so ein Brief von der Polizei gekommen mit der Straftat "Vorsätzliche einfache Körperverletzung" 223 StGB
Die Geschichte spielt hier erstmal keine Rolle. Also eine Rechtfertigung wird mit abgeschickt aber eine Frage zu der letzten Seite vom brief habe ich schon.
es ist ein "Äußerungsbogen Beschultige(r)" mit folgenden Ankreuzmöglichkeiten:
- Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden
- Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden
- Ich wurde darauf hingewiesen dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polizei der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.
und unten gibts dann "Ich habe die Belehrung verstanden und bestätige die oben gemachten Angaben." und dann datum, Unterschrift.
aber was genau bedeutet das? und was soll man ankreuzen?
5 Antworten
Hallo,
Ein Beschuldigter im Strafverfahren hat keinerlei Verpflichtung, sich zu Vorwürfen einzulassen oder sonst Erklärungen im Strafverfahren abzugeben.
Wenn er sich dazu entscheidet, kann er optional Erklärungen in Form des Ankreuzens der Angaben machen.
Einstellung gegen Geldauflage bedeutet, dass das Verfahren beendet wird, wenn der Beschuldigte eine Geldbuße als Auflage zahlt. Bei geringfügigen Straftaten kann der Staatsanwalt eine solche Einstellung verfügen.
Wenn Gegenstände eingezogen worden sind, z.B. Tatwaffen, kann der Verzicht auf die Rückgabe der Gegenstände erklärt und so das Verfahren vereinfacht werden.
Ein Täter-Opfer-Ausgleich bedeutet, dass Täter und Opfer beispielsweise ein Sühnegespräch führen und der Täter ggf. eine Wiedergutmachung im Gegenzug zur Einstellung des Strafverfahrens verspricht.
Was der Beschuldigte ankreuzt, steht in seinem Ermessen. Eine Bereitschaft zur Einstellung zu erklären, ist sicherlich empfehlenswert, um das Verfahren möglichst zügig beendet zu bekommen.
Wenn die Tat gerechtfertigt war, so wird selbstverständlich auf keine Strafe erkannt, sondern das Verfahren ist mangels Tatverdachts nach § 170 II StPO einzustellen. Einen bestehenden Rechtfertigungsgrund sollte Ihr Vater geltend machen, sodann muss das Verfahren ohne Auflage o.ä. eingestellt werden. In diesem Fall sollte keiner der Punkte angekreuzt werden.
Du sollst zum Anwalt gehen und gar nichts ankreuzen.
sobald du auch nur einmal nachgibst und sagst das sie die eingezogenen Gegenstände behalten sollen oder mit der Einstellung des Verfahrens gegen Geldzahlung einverstanden bist, gestehst du die tat und das du (oder dein Vater) der Schuldige sind.
ruf sofort beim Anwalt an, und schick denen erstmal gar nichts außer dein Anwalt rät dir dazu.
Wir haben keinen Anwalt und mein Vater wird sicherlich auch keinen Anwalt besorgen. Die Blätter müssen in 1 woche wieder zurück geschickt werden
Wenn dein Vater lieber 5000€ Strafe als 500€ Anwaltskosten bezahlen will, bitte holt euch keinen.
Erstmal gar nichts!
Das sollte man dem Anwalt überlassen!
aber was genau bedeutet das? und was soll man ankreuzen?
Das erklärt euch euer Rechtsanwalt.
Wir haben keinen Anwalt und mein Vater wird sicherlich auch keinen Anwalt besorgen.
Warum habt ihr keinen Fachanwalt für Strafrecht mandatiert und warum verhält sich dein Vater so däm...pardon...unklug?
Hat denn jeder normalerweise einen eigenen Anwalt?
Die Blätter müssen in 1 Woche wieder zurück. Da muss man wissen was jetzt diese 3 punkte bedeuten. Bleibt keine Zeit sich einen anwalt zu besorgen, vorallem wegen so einer kleinen sache so einen aufwand
Nein, einen Anwalt für solche Fälle hat man nicht. Aber wenn man mit dem Gesetz in Konflikt kommt, sucht man sich im Allgemeinen einen Fachanwalt für Strafrecht und mandatiert diesen. Der lässt sich dann die Akten kommen, führt die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft und könnte deinem Vater nun sagen, was er mit diesem Schreiben machen soll.
Ja... eine kleine Sache... Es war kein Prügeln sondern mehr ein Kindergarten Streit. Sowas in Verbindung mit Rechtsanwalt usw... ist ein großer Aufwand. Vorallem kostet der Rechtsanwalt noch Geld, dabei liegt der Schuld nicht nur bei meinem Vater
Dass die Schuld nicht nur bei deinem Vater liegt, werdet ihr ohne Rechtsanwalt aber wahrscheinlich nicht kenntlich machen können, ohne dabei in juristische Fettnäpfchen zu treten.
Ich verstehe nicht, warum viele GF als DIE Plattform nutzen. Mit Google erreicht man auch viel.
https://www.kanzlei-erven.de/aeusserung-als-beschuldigter/
Gruß S.
dann heißt es ja dass alle 3 Punkte gegen meinen Vater sprechen. Also kriegt mein Vater so oder so eine strafe auch mit der rechtfertigung?