Schuldet er ihm Geld?
Ein guter Freund von mir hat von seinem guten Freund viel Geld geschenkt bekommen. Ungefähr 5.000€ und dazu ein Handy zu Weihnachten. Sein Kumpel hat ihm die 5.000€ überwiesen weil er vorher gutes Geld gewonnen hatte und die sich lange kannten. Das ist ungefähr 1 Jahr her. Das Handy hat er ihm in Person gegeben.
Mittlerweile haben beide sich zerstritten und seinem ehemaligen guten Kumpel geht das Geld aus. Jetzt hat er sich wieder bei meinem guten Freund gemeldet das er ihm noch die 7.000€ schuldet und er sonst zur Polizei geht und ihn verklagt. Das Geld hat er ihm aber geschenkt gehabt und das Handy auch.
Kann er ihn verklagen und wie sollte er bei einer Anzeige reagieren? Kann die Anzeige gestellt werden?
3 Antworten
Verklagen und anzeigen jeweils Ja.
Nur fraglich, inwieweit jeweils erfolgreich.
Die Situation ist komplex, aber hier sind die relevanten rechtlichen Aspekte und mögliche nächste Schritte:
1. Schenkung oder Darlehen?- Wenn die 5.000 € und das Handy tatsächlich geschenkt wurden, besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung. Eine Schenkung ist rechtlich bindend, sofern sie nicht widerrufen wurde (z. B. wegen groben Undanks, was hier nicht der Fall zu sein scheint).
- Wenn es sich um ein Darlehen handelt, müsste dies nachgewiesen werden. Der ehemalige Freund müsste belegen, dass es eine Vereinbarung über eine Rückzahlung gab.
- Entscheidend ist, ob es Beweise gibt, die eine Schenkung oder ein Darlehen belegen:
- Schenkung: Gibt es Nachrichten, in denen der ehemalige Freund klar sagt, dass es ein Geschenk war? Gab es konkrete Aussagen in der Vergangenheit, die das belegen können?
- Darlehen: Gibt es Beweise (z. B. Nachrichten, Verträge), die darauf hinweisen, dass die 5.000 € zurückgezahlt werden sollten? Ohne solche Beweise wird es für den ehemaligen Freund schwierig, seine Forderung durchzusetzen.
- Die Polizei könnte eine Anzeige wegen Betrugs aufnehmen, aber ohne konkrete Beweise für eine Täuschungsabsicht wird sie kaum aktiv werden. Es ist ein zivilrechtlicher Streit, und die Polizei ist in solchen Fällen oft nicht zuständig.
- Der ehemalige Freund könnte jedoch zivilrechtlich klagen. Hier müsste er vor Gericht die Rückzahlungspflicht beweisen. Ohne klare Nachweise über ein Darlehen (z. B. Verträge, Nachrichten) hat er kaum Chancen, vor Gericht erfolgreich zu sein.
- Ruhe bewahren: Solange es keine konkreten rechtlichen Schritte gibt, sollte er sich nicht einschüchtern lassen.
- Beweislage prüfen: Alle Nachrichten, Überweisungsvermerke oder andere Dokumente sammeln, die belegen, dass es ein Geschenk war.
- Kein schriftliches Schuldeingeständnis: Dein Freund sollte auf keinen Fall in Nachrichten oder Gesprächen andeuten, dass er das Geld zurückzahlen würde.
- Anwalt konsultieren: Sollte eine Anzeige oder Klage erfolgen, sollte er sich juristischen Beistand holen. Ein Anwalt kann helfen, die Beweislage zu prüfen und darauf basierend eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ohne Beweise, dass es sich um ein Darlehen handelt, stehen die Chancen für den ehemaligen Freund schlecht, vor Gericht Erfolg zu haben. Dein Freund sollte jedoch vorbereitet sein und alle Beweise sammeln, die die Schenkung belegen. Ein Anwalt könnte zusätzlich helfen, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
Seltsame story.
Geschenkt ist geschenkt. Da kann er ihn anzeigen, so lange er will. Zurücklehnen und gelassen bleiben.