Jemand schuldet mir Geld, wie läuft das ab?
Hallo,
Jemand schuldet mir 5000,- € ich habe durch einen Anwalt Anzeige erstattet, da ich auch Beweise habe das ich ihm das Geld gegeben habe.
Dieser hat auf Briefe von Anwalt nicht reagiert also habe ich Klage vor Gericht eingereicht, auf diese sind auch keinerlei Reaktionen gekommen.
Meine Frage ist, wenn ich jetzt vor Gericht gewinne, wie läuft das ab das ich mein Geld wiederbekomme. Bei der Person ist auf jeden Fall auch Geld zu holen.
8 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Anwalt in so einer Angelegenheit "Anzeige erstattet" haben soll, denn um in einem solchen Fall eine Betrugsstraftat darzustellen, muß man schon so einiges vorlegen, ansonsten ist es eine reine Zivilsache, für die sich die Polizei nicht interessiert. Da die Sache aber schon 2 Jahre her ist, kann ich hier abkürzen. Es ist eine Binsenweisheit: Wer einen Habenichts verklagt, wird zum Kriegenichts (wenn er das wissentlich tut, ist er auch noch selbst schuld) und bleibt als Kostenzweitschuldner auch noch auf den Gerichtskosten sitzen, auf seinen Anwaltskosten sowieso.
Wenn er nicht reagiert, ergeht ein Versäumnisurteil. Theoretisch kann er dann noch einmal Einspruch einlegen, beispielsweise wenn er umgezogen war o.ä.. Ansonsten kann dein Anwalt basierend auf der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils dem Schuldner einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken oder Lohn/Bankkonto pfänden... Dein Anwalt wird sicher wissen, was zu tun ist.
Du musst ansonsten aber auch erst mal alles vor-finanzieren. Erst, wenn man beim Schuldner geld pfändet, bekommst du das dann zurück.
Ja leider, und selbst wenn du Recht bekommst, wenn dort nichts zu holen ist dann gehst du leer aus und trägst noch alle Kosten selbst.
du hast Beweise das du der Person das Geld gegeben hast , hast du auch Beweise das du mit der Person vereinbart hast das sie dir das Geld zurück zahlen soll ? die Person kann ja auch behaupten du hast ihr das Geld geschenkt ...
Er hat eine gewisse Frist bis wann das Geld abgezahlt werden muss
Er kann es zum Beispiel in Raten abzahlen. Kommt er in Verzug hat das Folgen
Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid und dann kommt der Gerichtsvollzieher vorbei
Einen Titel also Urteil kann man vollstrecken also Vollstreckungbescheid (vb) beantragen wenn nicht gezahlt wird
So ist es. Wobei das Wort "Vollstreckungsbescheid" nur beim gerichtlichen Mahnverfahren eine Rolle spielt.
Bei einem Urteil heißt es "vollstreckbare Ausfertigung". Nur als Klarstellung.
Meist beantragt ein Anwalt auch direkt die vollstreckbare Ausfertigung. Hat er sie, kann er theoretisch direkt vollstrecken, auch wenn die Fristen noch nicht abgelaufen sind. Es sind sogar noch vor Erhalt der vollstreckbaren Ausfertigungen Vollstreckungen möglich. -> Vorpfändung.
In der Praxis ist es jedoch so, dass wahlweise Gerichte oder die Anwälte die "Vollstreckungsreife" abwarten. Das heißt also die tatsächlichen Einspruchsfristen abwarten.
Nö. Im Prinzip sind Gerichtsurteile sofort vollstreckbar.
Auch das ist bei einem Urteil nicht so. Eine Ratenzahlung muss ausdrücklich bei Gericht zum Beispiel in einem Vergleich vereinbart werden und so im Urteil stehen. Ansonsten ist alles sofort vollstreckbar. Eine Wahl hat der Schuldner dann erst mal nicht mehr.
Es gibt bereits ein Gerichtsverfahren, da gibt es kein MB/VB mehr.