Chef schuldet mir ca: 1300 Euro, bis jeztz hat er mir das Geld nicht überwiesen, er sagt auch, die Verwaltung macht das, er hat mein Problem ernst genommen?

4 Antworten

Rede ein letztes Mal mit ihm, wenn das Geld nicht heute oder morgen überwiesen wird, also bis Freitag Abend eingeht, du das ganze schriftlich inkl. höherer Kosten fordern wirst.

Da das Geld vermutlich nicht kommen wird, schreibe deinem Areitgeber einen netten Brief per Einschreiben, mit Auflistung der offenen Forderung, 40€ Pauschale für verspätete Zahlung, bis Briefdatum schon angefallene Verzugszinsen plus Info wie viele das pro Tag sind damit sie das draufschlagen, Mahngebühr 5€ und der Info, dass du dir wenn das Geld nicht binnen Frist 14 Tagen eingegeht, natürlich vollständig inkl. Verzugszinsen usw., du ein offizielles gerichtliches Mahnverfahren eröffnen wirst.

Frage nochmal nach. 1300 Euro einzustreiten zahlt sich nicht wirklich aus, bzw musst du Anwaltskosten etc. ja vorauslegen und das musst du dir auch leisten können.

Das zahlt sich eben nur dann aus, wenn du die Finanziellen Mittel hast das zu erstreiten. Es sei denn du hast eine Rechtsschutzversicherung dann kannst du das gegebenenfalls über die abwickeln.

Du kannst dich mit dem Anliegen natürlich auch bei entsprechenden Interessensvertretungen wie zB der Arbeiterkammer melden und den Fall mit denen besprechen. Es kann auch sein, dass die dafür die Kosten tragen und das Geld für dich erstreiten.

DerCaveman  03.04.2024, 01:57
bzw musst du Anwaltskosten etc. ja vorauslegen

Anwaltskosten nicht nur verauslagen, sondern in jedem Fall auch selbst zahlen. Beim Arbeitsgericht muss man die in der ersten Instanz auch dann selbst zahlen, wenn man das Verfahren gewinnt.

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Das ist nun eine schwierige Frage, denn je nach Arbeitsvertrag und dessen Ausschluschlußverklauselung muss man Lohndifferenzen spätestens mit erhalt der letzten Auszahlung samt etwaiger Lohnabrechnung teils recht kurzfristig gegenüber dem Arbeitgeber wirksam reklamieren als Fehler in der Abrechnung.

Wenn Du nicht bereits Mitglied in einer Gewerkschaft bist, kannst Du persönlich jetzt nun schriftlich auf Papier durch persönliche Übergabe noch versuchen, schleunigst die Lohnauszahlungsdifferenz erst mal gegenüber Deinem AG unter Androhung sofortiger Unterlassung der Leistungserbringung anzumahnen.

Zudem kannst Du ohne Anwalt dann auch gleichzeitig damit verbunden noch eine Lohnforderungsklage zum Antrag beim Arbeitsgericht gleichzeitig und unmittelbar schriftlich mit einzureichen.

jeztz sind ca: 15 - 20 Tagen vergangen das Geld ist bis heute nicht angekommen,

Problem können je nach AV bei solchen Sachen nach derart langer Zeit halt etwaige Außschlußklauseln im AV werden, wenn Du das nicht bereits vorher nachweislich darlegbar beim AG moniert hattest.

Ansonsten allgemein kann Dir am besten auch verbindlich beratend nur noch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Einsicht Deiner Vertragsunterlagen guten Rat erteilen zur Sachlage.

LG

Such dir einen Anwalt für Arbeitsrecht.

https://kanzlei-herfurtner.de/lohnklage/

Keine Bezahlung - keine Dienstleistung deinerseits.

DerCaveman  03.04.2024, 01:55

Immer dazu schreiben: In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht zahlt immer jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst, auch wenn sie gewinnt.

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