Polizei/Staatsanwaltschaft weigert sich Täter zu ermitteln?

8 Antworten

Woher willst Du wissen dass man sich weigert zu ermitteln? Das Einzige was Du zu wissen scheinst ist dass nichts ausreichendes ermittelt wurde / ermittelt werden konnte. Woran das liegt kannst Du sicherlich nicht wissen. Du kannst Dir sicher sein dass man mit deinen Angaben, wenn sie zutreffen, jemanden identifizieren kann. Daher gehe ich davon aus dass sie fehlerhaft sind.

Smartphones tracken ist ein Eingriff den grundsätzlich nur ein Richter entscheiden kann, das ist rechtlich kein Fingerschnippen.


JudoKid 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 07:26

Ja okay aber dann hätte man mir sagen könne „ihre Informationen waren fehlerhaft“ aber nicht einfach „er konnte nicht ermittelt werden und ciao“. Vorallem dass ich nach so einer Tat nicht einmal noch einmal zu einer richtigen Vernehmung vernommen werde ist auch krass.

superseegers  11.01.2022, 08:06
@JudoKid

Die fehlende Vernehmung verwundert, richtig. Aber ein Einstellungsbescheid ist kein Sachstandsbericht der Justiz an den Anzeigenerstatter/Geschädigten, in dem Inhalte des Verfahrens ausgebreitet werden. Es ist die Meldung über das Ende von Ermittlungen.

Still  11.01.2022, 08:28
@JudoKid

Deine Anzeige ist zunächst ausreichend. Erst wenn ein Täter und dessen Aussage bekannt werden, lohnt sich eine weitere Anhörung durch die Sachbearbeitung/Kripo.

Es ist doch total unwahrscheinlich, dass man den Täter nicht ermitteln kann und der Staatsanwalt hier quasi Richter spielt weil er denkt es gibt eh nicht genug Beweise oder so

Das ist völlig korrekter Vorgang. Das die Beamten bei den Personen vorgesprochen haben, deren Adresse und Handynummern Du mitgeteilt hast, das bekommst Du ja gar nicht mit. Man wird schon ermittelt haben, aber diese Ermittlungen haben halt ergeben, das die Personen nicht in Frage kommen, warum auch immer, vielleicht durch entsprechende Alibis zum Tatzeitpunkt. Es gibt halt keine Beweise oder Indizien.

Was mir spanisch vorkommt ist, das Du den/die Täter nicht kennen willst, hast aber Adressen, Handynummern und Arbeitgeber.

Wenn du der Überzeugung bist, dass es auf jeden Fall bewiesen werden kann, dann muss du dir einen Anwalt suchen. Er kosten leider Geld, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Wenn die Gegenseite den Prozess verliert und zahlungsfähig ist, bekommst du das Geld von der Gegenseite zurück, ansonsten nicht. Aber ich würde mich erst einmal von einem Anwalt für Strafrecht beraten lassen, damit er die Erfolgschancen einschätzt. Die Beratung wird dann erst mal nicht mehr als 100 Euro kosten und wenn du Glück hast, wird eine reine Erfolgseinschätzung sogar kostenlos sein (Erstberatung).

Eine Alternative wäre es, beim Verbraucherschutz nachzufragen. Da wird die Beratung vielleicht nur 20 Euro oder so kosten, aber da muss man möglicherweise lange warten, bis die einen Termin haben.

Eine weitere Alternative, wenn du kein Geld verdienst, ist es, sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht ausstellen zu lassen. Aber das ist wirklich viel Bürokram. Aber vielleicht ist es dir das ja wert...


wiki01  11.01.2022, 07:26
Eine Alternative wäre es, beim Verbraucherschutz nachzufragen.

Der Zusammenhang zwischen Verbraucherschutz und Straftat erschließt sich mir jetzt nicht. Der Verbraucherschutz macht bei Straftaten genau gar nichts.

JudoKid 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 07:06

Danke dir. Endlich eine vernünftige Antwort.

hab ich mir fast schon gedacht dass nur ein Anwalt da hilft..

Still  11.01.2022, 08:26
@JudoKid

Da wird einiges aus dem Zivilrecht beantwortet, was hier gar nicht zutrifft. Es reicht, wenn du Widerspruch einlegst. Zusätzlich kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, damit überprüft wird, ob die Beamten faul, dumm oder hilflos waren.

Dass ist doch nicht so unglaubwürdig!

Wenn er nicht mehr dort arbeitet, die Handynummern falsch sind und auch an der angegeben Adresse niemand mit diesem Namen (evtl nicht echt) zu finden ist - wo soll man suchen?

In Niedersachsen gibt es für sie Fälle eine Adresse.

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/beschwerdestelle_fur_burgerinnen_und_burger_und_polizei/beschwerdestelle-fuer-buergerinnen-und-buerger-und-polizei-125825.html

Gruß S.

Gegen die vorläufige Einstellung kannst du Widerspruch einlegen. Steht auf dem Schreiben aber auch drauf.