Juristische Einschätzung - Ein Prof "verkauft" Materialien?
Hallo,
Ich bin rechtlich nicht sonderlich bewandert und wüsste gerne, wie legal das Verhalten von P in folgendem Fall aus juristischer Perpektive ist:
Ein Professor P stellt sich mehrere Semester in Folge jeweils am ersten Tag der ersten Vorlesung hin und erklärt den Studenten, dass er ein schweres Leben habe, und deshalb könnten sie von ihm ein Manuskript zur Vorlesung für 40€ pro Student erwerben, einfach zu ihm nach vorne kommen und "bar auf die Hand" (Steuer?). Bei ca. 100 Teilnehmenden Studierenden also 4.000€.
Im Verlauf des Semesters stellt P keine Arbeitsmaterialien, Skripte oder ABs, auch keine Folien für die Vorlesung. Eine Übung existiert in diesem Fach nicht (also jeglicher Lehrstoff mündlich). Er "bewirbt" seine Entscheidung weiterhin, dass Jahrgänge vorher, die es nicht kauften, bis zu 80% Versagensquote in der Klausur hatten. Er droht zudem jedem mit einer Urheberrechts-Klage auf 6.000€, der das Manuskript teile.
Als die Studenten die Vorlesung zunehmend meiden und insgesamt ungehalten reagieren, beschließt P, das Manuskript nicht mehr anzubieten, sodass es das ganze Jahr lang keine physischen Materialien gibt. Die Versagensquote in diesem Jahr entspricht ungefähr dem Durchschnitt von 50%.
Vielen Dank für eure Antworten
2 Antworten
Der Professor kann sein Manuskript nur dann in der Vorlesung verkaufen, wenn ihm dies von der Fakultät (vom Dekan) oder entsprechend in seinem Dienstvertrag gestattet wurde. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, eine ordnungsgemäße Lehrveranstaltung abzuhalten. Ich verstehe jedoch überhaupt nicht, wieso die Studierenden sich nicht über die Fachschaft oder direkt beim Dekan über diesen Herrn beschwert haben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann da einiges bewirken.
Ich ahne warum. Dieser Prof ist der Jura-Prof in einem Informatik-Studiengang. Keiner traut sich
Nicht wirklich die feine englische art. Aber bis hierhin rechtlich noch im rahmen. Vorrausgesetzt das Skript stammt 100% aus seiner feder. Es ist im Prinzip vergleichbar mit einem Buch welches er selbst geschrieben hat.
Das mit den Einnahmen ist zwar ohne Rechnung fraglich... Da bin ich jetzt nicht so bewandert, aber theoretisch könnte er ja die Einnahmen ganz Vorbildlich versteuern. Er müsste aber auf Verlangen eine Rechnung erstellen können und seit einiger Zeit existiert ja jetzt eine gezwungene Rechnungspflicht