Juristische Einschätzung - Ein Prof "verkauft" Materialien?

2 Antworten

Der Professor kann sein Manuskript nur dann in der Vorlesung verkaufen, wenn ihm dies von der Fakultät (vom Dekan) oder entsprechend in seinem Dienstvertrag gestattet wurde. Das entbindet ihn aber nicht von der Pflicht, eine ordnungsgemäße Lehrveranstaltung abzuhalten. Ich verstehe jedoch überhaupt nicht, wieso die Studierenden sich nicht über die Fachschaft oder direkt beim Dekan über diesen Herrn beschwert haben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann da einiges bewirken.

Pokemon33 
Fragesteller
 20.05.2020, 19:03

Ich ahne warum. Dieser Prof ist der Jura-Prof in einem Informatik-Studiengang. Keiner traut sich

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Nicht wirklich die feine englische art. Aber bis hierhin rechtlich noch im rahmen. Vorrausgesetzt das Skript stammt 100% aus seiner feder. Es ist im Prinzip vergleichbar mit einem Buch welches er selbst geschrieben hat.

Das mit den Einnahmen ist zwar ohne Rechnung fraglich... Da bin ich jetzt nicht so bewandert, aber theoretisch könnte er ja die Einnahmen ganz Vorbildlich versteuern. Er müsste aber auf Verlangen eine Rechnung erstellen können und seit einiger Zeit existiert ja jetzt eine gezwungene Rechnungspflicht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – man lebt halt xD