Nachbarskind von unserer Mauer gefallen?
Hallo!
Ich habe heute was von meiner Oma mitbekommen, unzwar: Wir haben eine nette kleine Nachbarschaft mit vielen kleinen sowohl auch etwas größeren Kindern. Bei Nachbar X leben 2 kleine Kinder, welche immer in unseren Gärten spielen. Finden wir auch nicht schlimm. Jetzt haben wir eine Mauer im Vorgarten, wo sich heute einer von den Kleinen daraufgestellt hat. Ich habe mal ein ungefähres Bild von der Mauer und der Position des Kindes gezeichnet:
Man sieht das dass Kind auf einem extra Stein steht, der auf der Mauer liegt. Normalerweise war der Stein immer fest. Das Kind stand aber mit dem Falschen Gleichgewicht auf dem Stein und muss so heruntergefallen sein:
Der Bruder rannte wohl sofort zu unseren Nachbarn und die Nachbarn haben dann mit meiner Oma geredet, dass deren Sohn gerade von unserer Mauer gefallen ist und warum dieser Stein abgefallen sei also warum dieser Stein nicht fest war wollten die wissen. Meine Oma meinte dann halt, dass wir nicht danach schauen ob der Stein fest sitzt oder nicht. Sonst ist der Stein ja auch nie herunter gefallen. Daraufhin sagen unsere Nachbarn in einem etwas frecherem Ton, dass wir doch darauf achten müssen, ob dieser Stein fest sitzt. Schließlich wissen wir ja, dass die Nachbarskinder manchmal in unserem Garten spielen. Und so weiter....
Wer liegt im Recht? Wir oder meine Nachbarn. Theoretisch haben die ja nichts auf unserem Grundstück zu suchen.
13 Antworten
Wie alt sind die Kinder? Was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern? Vielleicht hilft das: https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/gartenrecht-haftung-fuer-fremde-kinder-28176
Da kann man sicher eine Aufsichtspflichtverletzung draus basteln, also die betreffenden Eltern sollten lieber mal ganz still sein, wenn sie wissen, was gut für sie ist...
Die Eltern des Kindes haben vorrangig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Kind nicht widerrechtlich in Nachbars Garten aufhält.
Aber .... stellt sich evtl. die Frage nach der Verkehrssicherungspflicht.
https://www.mein-schoener-garten.de/service/gartenrecht/gartenrecht-haftung-fuer-fremde-kinder-28176
Bei der Verkehrssicherungspflicht sehe ich aber - wie der Name schon sagt - die üblichen Wege zum Haus angesprochen. Oder vielleicht besondere Gefahrenquellen wie einen größeren Teich.
Ist nicht euer Problem.
Damit so etwas zu einem Promlem wird, muss man eine aktive Gefährdung schaffen.
Zb eine Falle ausheben.
Theoretisch haben die ja nichts auf unserem Grundstück zu suchen.
So ist es. Case closed. Eure Mauer ist kein zertifiziertes Spielgerät, geschweige denn ein öffentliches Spielgerät, also lasst die labern und geht einfach weg. Lächerlich.
Dummheit tut eben weh.
Richtig... Die heutige Zuckerwattegesellschaft ist nicht zum aushalten.
Der Junge der runter gefallen ist ist 6 und der Bruder 8