Hallo, ich habe ein Problem. Wie schon erwähnt, frage ich mich, welche Vorfahrtsregel an dieser Stelle gilt.
Prinzipiell gilt natürlich § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO, also Rechts vor Links.
Nach § 10 Satz 1 StVO allerdings nicht, wenn es sich um eine Grundstückseinfahrt/-ausfahrt handelt, da der aus einem Grundstück Kommender wartepflichtig ist.
Das Bild ist vom Geotool des Landkreises Görlitz.
Stimmt ihr mit meiner Einschätzung überein, dass sich befindliche Parkplätze, deren Einfahrt sich an der nördlichsten Stelle des roten Komplexes befinden, auf einem Grundstück befinden und somit vom Parkplatz Kommende wartepflichtig sind?
Ich kann aus Erfahrung sagen, dass sich die meisten dort Fahrende entweder unsicher über die Lage sind bzw. der Großteil geteilte Meinungen darüber haben, welche Vorfahrtsregeln gelten.