Vorteile/Nachteile von mündlichem Kaufvertrag für mich?

7 Antworten

Du solltest einen schriftlichen abschließen, denn gibt es irgendein Problem, hast du beim mündlichen nichts dokumentiert.

Es ist immer von imensem Vorteil, Beweise zu haben.

LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:24

Ja, aber wenn ich das Geld habe, muss ich doch nichts mehr beweisen?

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FrauGymnasium44  26.07.2020, 17:39
@LimoZitrone4K

Vielleicht ist es ja kein Fehler, dukumentiert zu haben, an wen und wann du es verkauft hast und in welchem Zustand es zum Verkaufszeitpunkt war.

Für Betrug gibt es viele Lücken. Zum Beispiel kann das Fahrrad nachher kaputt gehen und der Käufer behauptet, es bereits mit einem verdeckten Mangel von dir gekauft zu haben und fordert das Geld zurück.

Also dann wäre irgendein gültiger schriftlicher Beweis, mit dem sich dann streiten ließ, schon nützlich.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:48
@FrauGymnasium44
Für Betrug gibt es viele Lücken. Zum Beispiel kann das Fahrrad nachher kaputt gehen und der Käufer behauptet, es bereits mit einem verdeckten Mangel von dir gekauft zu haben und fordert das Geld zurück.

Aber ich bin Verkäufer, nicht Käufer.

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FrauGymnasium44  26.07.2020, 17:52
@LimoZitrone4K

Ja eben! Dann kannst du vom Käufer in dieser Hinsicht betrogen werden! Genau das habe ich geschrieben, steht sogar im zitierten Text so drin. Betrug funktioniert in beiden Richtungen, nicht nur in eine.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:54
@FrauGymnasium44

Wie soll er mich denn betrügen? Falls er Falschgeld benutzt, hat er auch safe nen gefälschten Perso...

Ich will an sich mit UV-Licht die Geldscheine vor Ort prüfen.

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FrauGymnasium44  26.07.2020, 18:02
@LimoZitrone4K

Ich hätte da jetzt weniger an den Geldscheinen gedacht, sondern an nachher. Stichwörter "(vom Käufer zugefügte) Mängel", "Verkaufszeitpunkt" usw..

Wieso machst du es dir so kompliziert? Tut mir leid, aber ist es diese Frage wirklich immer noch wert, im Internet zu verweilen? Es dürfte inzwischen (nicht nur von mir gesagt) wohl klar sein, dass ein schriftlicher Kaufvertrag dem mündlichen vorzuziehen ist. Während du hier immer noch ständig versuchst, auf deiner Meinung zu beharren, hättest du in der Zwischenzeit schon einen Kaufvertrag erstellen können.

Vertrau uns gf-Nutzern mal ausnahmsweise, schriftlich ist besser! :-)

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 18:05
@FrauGymnasium44

Ich verhaare nicht auf meiner Meinung. Nur wurden bisher nur Argumente geliefert, warum man doch unbedingt alles schriftlich machen soll, da der Käufer dann alles nachweisen kann.

Ich bin aber Verkäufer. Und bis jetzt gab es noch kein Argument, warum es für mich als Verkäufer gut sein soll, einen schriftlichen Vertrag zu machen.

Die Sache ist halt, dass ich nicht will, dass der Käufer eventuell (auch aus Versehen) verschwiegene Mängel nachweisen kann.

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FrauGymnasium44  26.07.2020, 18:17
@LimoZitrone4K

Nein, du verhaarst nicht, du verharrst. (Sorry, der muste raus, im real life nerve ich die Menschen auch mit ständigen Verbesserungen, deshalb kann ich es auf gfnet auch nicht lassen. :D)

Meine Antwort und all meine Kommentare beziehen sich einzig und allein darauf, welche Vorteile ein Kaufvertrag DIR dem VERKÄUFER bringen würde.

Lies das alles am besten nochmals ganz genau durch. Sinnerfassend. (Jetzt weiß ich, was Pisa damit meinte, das bereitet manchen Menschen Schwierigkeiten...)

Das ist jetzt nicht böse gemeint und ich kann mich auch irren, aber so begriffsstutzig wie du dich hier gibst (nicht unbedingt bist, sondern nur gibst), lässt in mir den Gedanken hochkommen, ob du nicht etwa trollst...

Nichts für ungut.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 18:27
@FrauGymnasium44
Meine Antwort und all meine Kommentare beziehen sich einzig und allein darauf, welche Vorteile ein Kaufvertrag DIR dem VERKÄUFER bringen würde.
Lies das alles am besten nochmals ganz genau durch. Sinnerfassend. (Jetzt weiß ich, was Pisa damit meinte, das bereitet manchen Menschen Schwierigkeiten...)

Habe noch nichts gelesen, was konkret für mich vorteilhaft ist.

Auch von dir dein Kommentar. Was sollte denn schief gehen, wo ich den Kauf beweisen müsste? Es gibt doch keine Situation, in der das für mich nachträglich erforderlich ist?

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FrauGymnasium44  26.07.2020, 22:00
@LimoZitrone4K

Also nochmal.

Sagen wir Dietmar ist Verkäufer.

Joseph ist Käufer.

Joseph geht nach einer Weile etwas am Fahrrad kaputt.

Joseph ärgert sich.

Joseph kommt auf die Idee zu behaupten, das Fahrrad hätte schon einen Fehler/Schaden/Mangel gehabt, als Dietmar es ihm verkauft hatte.

Joseph fordert sein Geld zurück.

Mögliches Szenario ohne Kaufvertrag:

Dietmar wird von Joseph sehr lange genervt und ein Streit entsteht. Vielleicht kommt Joseph ja mit einem Anwalt. Dietmar sagt, dass das Fahrrad bei Verkauf ok war und es Joseph zuzuschreiben ist, dass jetzt etwas nicht mehr stimmt. Joseph behauptet das Gegenteil. Dietmar hat keinen Beweis. Und seine Ruhe auch nicht. Es zieht sich unsympathisch in die Länge. Vielleicht muss er sich jetzt auch einen Anwalt holen (und bezahlen), damit die Sache endlich ein Ende nimmt. Oder er gibt ihm irgendwann das Geld, damit er endlich verschwindet. So, so oder so, für Dietmar ist die Sache unfairerweise blöd gelaufen, unter Anderem aufgrund von Beweismangel.

Gleiches Szenario mit Kaufvertrag:

Die Sache hat sich schnell erledigt, denn Dietmar hat einen Beweis, dass er recht hat. Er hat einen gültigen Kaufvertrag mit Datum. Die Sache ist gegessen. Dietmar hat seine Ruhe.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 22:03
@FrauGymnasium44

Ich habe tatsächlich verschwiegen, dass in meiner Ebay KA Anzeige Gewährleistung ausgeschlossen wird, woraufhin der Käufer das beweisen müsste, oder?

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FrauGymnasium44  26.07.2020, 23:55
@LimoZitrone4K

Da gibt es nichts zu beweisen, das steht ja da. - Und verschwiegen hast du es ja auch nicht, es steht ja da.

Außerdem müsste der Käufer nicht beweisen, das sie ausgeschlossen ist, sondern, dass sie nicht ausgeschlossen ist.

Wenn aber da steht, sie ist ausgeschlossen, hat sich die Sache erledigt, dann ist alles klar.

Wenn es später nur noch für dich sichtbar ist und nicht mehr für ihn, geht es trotzdem nicht wirklich ums beweisen. Der Käufer kann nicht beweisen, dass sie nicht ausgeschlossen ist, wenn nichts dasteht. Das wäre dasselbe wie "dass die Zahnfee NICHT existiert, kann aber auch nicht bewiesen werden...".

Andersherum macht es keinen Sinn. Welcher Käufer würde beweisen wollen, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist? Das käme nur ihm zum Nachteil.

Außerdem wäre das sowieso nichtig. Denn in so einem Fall bräuchtest du nur einfach schnell zeigen, dass du das hingeschrieben hast. Geritzt wäre die Sache.

Du hast in der Frage nicht gesagt, dass du das auf Ebay schon hingeschrieben hast. Wenn das Verkaufsdatum dann auch noch gespeichert wird, gibt es für den Käufer tatsächlich nicht mehr viel Betrugsmöglichkeiten. Dann kann das irgendwie als Kaufvertrag hinhalten. Ein extra Zettel auf Papier wäre zu empfehlen gewesen, wenn du im Internet keine Informationen gestellt hättest bzw. nichts festgelegt hättest.

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Du kannst einen schriftlichen Kaufvertrag erstellen, und dabei die Klausel gekauft wie gesehen hinzufügen

Durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ kann ein Haftungsausschluss in Bezug auf Gewährleistungsansprüche nur in Kaufverträgen zwischen Privatleuten vereinbart werden. Der Käufer hat bei dieser Form des Haftungsausschlusses aber das Recht, die Kaufsache in dem entsprechend vereinbarten Zustand zu erhalten

LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 18:42

Ja, aber warum sollte ich denn darauf bestehen, einen schriftlichen Vertrag zu schließen? Welchen Nachteil habe ich, wenn ich einen mündlichen Vertrag mache?

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Schriftlich ist immer besser.

Wenn mündlich was geschlossen wurde, ist es später schwierig Dinge nachzuweisen, die bei Vertragsabschluß geschlossen wurden.

LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:24

Ja, aber wenn ich das Geld habe, muss ich doch nichts mehr beweisen?

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SirPeterGriffin  26.07.2020, 17:30
@LimoZitrone4K

Geld hat keine Beweiskraft.

Bspw. Du sagst das Rad ist von BMW, in Wirklichkeit ist es aber von Audi.

Der Käufer will das Geld nun zurück, weil du gelogen hast. Du hast aber (angeblich) gesagt, dass es von BMW wäre. Nun steht Aussage gg. Aussage.

In einem schriftlich geschlossen Vertrag kann dir das nicht passieren. Denn dort ist alles festgehalten was für die Sache wichtig ist.

Zum Beispiel Zustand, Name, Preis, etc.

Ein schriftlich geschlossener Vertag ist für beide Vertragsparteien daher immer von Vorteil. Gerade dann, wenn es Streitigkeiten gibt, die ggf. vor Gericht geklärt werden müssen.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:32
@SirPeterGriffin

Ja, aber wenn er behauptet, dass ich etwas Falsches gesagt habe, liegt die Beweispflicht doch bei dem Käufer, nicht?

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SirPeterGriffin  26.07.2020, 17:36
@LimoZitrone4K

Und da haben wir das Problem. Wenn schriftlich abgeschlossen, passiert das nicht.

Aber! Wenn du weiterhin auf den mündlichen Vertrag bestehst, sollte sich der Käufer das Rad genau ansehen. Denn er kauft es so wie gesehen und du solltest auch den Käufer auf ggf. bestehende Mängel hinweisen.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:49
@SirPeterGriffin

Genau. Aber angenommen er behauptet dann, dass ich einen Mangel verschwiegen habe, ist er ja "am Arsch", oder? Und ich bin fein raus, da er nichts nachweisen kann?

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Schriftlich.

Mündlich kannst du nichts beweisen. (Aussage gegen Aussage)

LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 17:23

Ja, aber wenn ich das Geld habe, muss ich doch nichts mehr beweisen?

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Na wenn schriftlich nix anderes vereinbart wird, dann musst du Gewährleistung geben. Also, was wird nun das Beste für dich sein?

LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 19:58

Ich schließe ja Gewährleistung aus, aber im Falle des Falles müsste der Käufer ja beweisen, dass ich es nicht gemacht habe.

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Valnar25  26.07.2020, 19:59
@LimoZitrone4K
Ich schließe ja Gewährleistung aus

Und wie willst du beweisen, dass du das getan hast?

aber im Falle des Falles müsste der Käufer ja beweisen, dass ich es nicht gemacht habe.

Ne, muss er nicht. DU musst nachweisen, dass du es getan hast.

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 20:03
@Valnar25

Ich habe den Vertrag ja schon per Ebay Kleinanzeigen geschlossen. In der Artikelbeschreibung steht, dass ich Gewährleistung ausschließe.

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Valnar25  26.07.2020, 20:06
@LimoZitrone4K

Na dann hast du doch deinen schriftlichen Kaufvertrag.

Und auf diese Beschreibung kann man immer wieder zugreifen? Auch Monate nachdem der Kauf abgeschlossen ist?

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LimoZitrone4K 
Fragesteller
 26.07.2020, 20:06
@Valnar25

ich ja. Bei ihm bin ich mir nicht sicher, der kann ja einen Screenshot machen, da ich die Anzeige dann deaktiviere.

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