Darf ein Staatsanwalt mit Sonderrechten fahren und Täter festnehmen?
Hallo Community!
Darf ein Staatsanwalt unter Umständen mit Sonderrechten fahren und jemanden festnehmen?
Z.B. wenn ein Staatsanwalt erfährt (egal ob aus privaten oder dienstlichen Quellen), dass irgendwo eine Straftat begangen wird, darf der mit Blaulicht und anderen Sonderrechten zu dem Tatort fahren und die Tatverdächtige festnehmen?
Vielen Dank im Voraus für Euer Antwort
MfG
Daniel