Verfahren eingestellt, wann Sachen zurück?
Moin, am 16.01.2020 wurde bei mir eine Durchsuchung durchgeführt.
Mitgenommen wurden:
-Iphone 11, Playstation 4 2x, ein Router, mein Ladekabel, der PC & 2 Handy Kartons.
Nun nach guten 11 Monaten wurde das Verfahren eingestellt, heute(Freitag) kam der Brief. Dort steht jedoch nur drin das es eingestellt wurde. Darf die Staatsanwaltschaft meine Sachen nun jetzt noch 1-2 Wochen behalten oder MÜSSTE ich sie am Montag abholen, da sie ja sogesagt kein Recht mehr haben das einzubehalten.
Ich warte auf Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Hier ein Bild
5 Antworten
Ich denke du bekommst die Sachen nicht nur schnell zurück sondern dir steht auch eine Entschädigung zu. Du hast alles neu gekauft und was ist ein altes Handy noch wert ? Es ist keine Anklage erhoben worden und daher ist es auch Unsinn was manche von "Tatwerkzeug" schreiben. Verfahren eingestellt = keine Anklage, es gilt die Unschuldsvermutung .. keine Tat.
Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
Also wie sollte ich nun vorgehen? Der Brief wurde am 18.11 geschrieben, kam aber erst jetzt Freitag an
Schreib sie doch mal an, sie möchten dir mitteilen, wann du deine Sachen abholen kannst. Nach welchem § der StPO wurde denn eingestellt?
Dieses Verfahren ist nicht wirklich eingestellt, es ist schwebend. Eine Unschuldsfeststellung wird von der Staatsanwaltschaft jedoch nicht getroffen. Die Entscheidung, das Verfahren einzustellen ist nicht endgültig. Sollten der Staatsanwaltschaft neue Beweise zur Verfügung stehen, kann diese das Verfahren jederzeit wieder aufnehmen.
Das mag der Grund sein, warum sich die Rückgabe verzögert.
„(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.“ Ich weiß nicht so da steht das die das Verfahren wieder aufnehmen können??
§ 170 Abs. 2 StPO ist eine Einstellung erster Klasse - Einstellung wegen fehlendem Tatnachweis. Eine Einziehung kommt nicht in Frage. Von daher: Schreibe die StA an und bitte um unverzügliche Rückgabe der sichergestellten Gegenstände.
Sagen wir mal so: sollte sich innerhalb der Verjährungszeit ein neuer Tatverdacht ergeben, dann geht es von neuem los. Sollte aber so etwas geschehen, wäre es die Ausnahme. Also "nur" 99 %. Es kommt aber auf die Tat an, bei Mord wäre die Wahrscheinlichkeit der Wiederaufnahme der Ermittlungen höher als bei Unfallflucht.
Hier wird es ganz gut erklärt:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/170-abs-2-stpo
Einer Rückforderung deiner Gegenstände steht also nichts entgegen.
Das kann immer noch bedeuten, dass die Tatmittel eingezogen und vernichtet werden.
Vom Prinzip her bekommst du noch ein separates Schreiben für die Herausgabe deiner Asservate.
Aber wieso einziehen wenn es ja eingestellt wurde, bedeutet ja dort wurde nichts drauf gefunden? Und wenn nur was auf dem Iphone gefunden wurde, krieg ich den PC trotzdem wieder, oder?
>.........bedeutet ja dort wurde nichts drauf gefunden?
nein, das bedeutet es keinesfalls. Es kann durchaus etwas gefunden worden sein, was allerdings möglicherweise nicht für eine Anklage reicht. Dann kann es durchaus passieren, dass die Geräte ersatzlos eingezogen werden.
Aber frag bei der Staatsanwaltschaft nach - nur dort kannst du Auskunft bekommen.
Das war 'ne Einstellung nach 170,2 StPO. Da wird es nichts mit Einziehung.
wer hat dich denn im Verfahren verteidigt? dieser wird nun auch diese Frage beantworten können
Tatsächlich niemand, ich wollte mir ein Anwalt nehmen, hab es dann doch nicht getan.
Paragraph 170 Abs. 2 STPO