Prüfungsanspruch verloren?
Ich habe im letzten Jahr die Uni gewechselt. Bei beiden Unis habe ich auf den Bachelor of Laws hin studiert. Was ich nicht wusste, war, dass die Exmatrikulation an der alten Uni nicht von der Pflicht befreit, an bereits angemeldeten Prüfungen teilzunehmen. So bin ich in Schuldrecht endgültig durchgefallen. Nun habe ich ein Jahr nach der Immatrikulation an der neuen Uni erfahren, dass ich den dortigen Studienganz mit dem LL.B als Abschluss endgültig nicht bestanden habe.
Kann ich deshalb an der neuen Uni exmatrikuliert werden? Kann mir sogar verweigert werden, den Bachelor of Laws und die 2 Examina zu schreiben?