Mindestalter passives Wahlrecht?
Hallo erstmal,
Ich habe bereits versucht im Internet eine klare Antwort auf meine Frage zu finden, leider ohne Erfolg. Deswegen dachte ich, stelle ich die Frage einfach mal auf gut Glück hier rein in der Hoffnung jemand mit juristischem Wissen kann mir weiterhelfen: Ist die Festlegung eines Mindestalters für das passive Wahlrecht (bspw Bundespräsident, Landtag Hessen und auf Kommunalebene) juristisch tragbar?
Den Sinn einer Altersgrenze nach oben ist für mich ja noch einigermaßen verständlich, weil damit sichergestellt werden soll, dass gewählte Personen auch in der Lage sind das Amt wahrzunehmen (auch wenn man auch hier in Anbetracht der steigenden Lebenserwartung etc. Sicherlich die Grenze von Zeit zu Zeit verschieben müsste). Ich kann aber nicht nachvollziehen was der Unterschied zwischen einer 19 jährigen und einer 21 jährigen Person sein soll, gerade deshalb weil Alter nicht zwangsweise etwas über politsche Erfahrung und Intelligenz aussagt. Für mich (als eine Person die nicht Jura studiert hat) sieht das klar nach Diskriminierung aufgrund des Alters aus. Aber vielleicht irre ich mich ja auch?
Danke schonmal für die Antworten (:
4 Antworten
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19 und 21 ist ein Unterschied. Das ganze sinnvolle Konzept der Volljährigkeit beruht auf der Erkenntnis, dass Menschen reifen müssen, um Verantwortung übernehmen zu können. Deswegen das Jugendstrafrecht, oft bus 20, 21 Jahren. Wer nicht für seinen Ladendiebstahl als Erwachsener geradestehen muss, kann ja wohl nicht reif sein zu wählen.
Je mehr Verantwortung, um so reifer, also älter sollten sie sein. Das alte Rom, einer der erfolgreichsten Staaten der Geschichte, legte als Mindestalter für die Staatslenker, die Konsuln, das Alter von 43 fest.
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Ich bin kein Jurist und kann deine Frage leider nicht qualifiziert beantworten. Oft werden Fragen des Wahlalters mit der der Volljährigkeit vermengt. Beschränkungen von Rechten und Pflichten an das Alter stellen zunächst Diskrimmierungen dar. Die wesentliche Frage ist jedoch, ob diese Gerechtfertigt sind. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass Verantwortungsbewusstsein und Vernunft sich nicht linaer zu Lebenszeit verhalten. Ein weiterer Aspekt der Diskussion stellt die Ausbaufähigkeit der Repräsentation junger Menschem dar. All dies beantworter deine Frage nicht, aber ich hoffe, dass die Kompexität der Problematik hinreichend dargestellt wird.
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Yep..
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Doch das Alter sagt was über das politische Denken aus ! Normal wählen erst ab 40... wenn man Ahnung hat und schon was erlebt hat im Leben. Und keine teenies die sich an den Bahnhof stellen!