Der Lehrer müssen mich ja aufs Klo gehen, welcher Paragraf in Österreich?

4 Antworten

Ein eigenes Gesetzbuch für den privaten Gebrauch... Es hat einen Grund, warum Gesetzbucher festgelegt sind.. Wie da etwas geschrieben steht und so... Du solltest die Gesetzbücher kennen, welche "deine" Paragraphen benennen. Welche das in A sind, weiß ich nich, ich komm aus Deutschland.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Heilpraktiker mit Qualifik. In Osteopathie und Chiroprakti

verreisterNutzer  06.10.2020, 20:20

Nein möchte die wichtigsten Dinge aus dem realen Gesetzbuch übernehmen und da frage

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Vinarion1  06.10.2020, 20:23
@verreisterNutzer

Ich denke nicht, das es ein direktes Gesetz gibt. Wahrscheinlich aber wird in irgendwelchen Gesetzbüchern irgendwas stehen, was regelt, das man dir nicht die würde nehmen darf. Zum Beispiel, indem du dir in die Hose machst.

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Wie wäre es mit § 00 in deinem privaten Gesetzbuch?


Es gibt kein Gesetz dafür.

Für Toilettengänge sind die Pausen da


verreisterNutzer  06.10.2020, 20:17

Aber die Lehrer müssen uns auch unter der Stunde gehen lassen welcher Paragraf?

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LucaBruenin  06.10.2020, 20:26
@turnmami

Das auf die Toilette gehen ist ein Grundrecht und Lehrer können nicht einfach die Grundrechte der Schüler einschränken.

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1 Körperverletzung im Amt, S 340 StGB

2 Misshandlung Schutzbefohlener, 5

225I StGB

3 Verletzung der Fürsorge- und

Erziehungspflicht, 171 StGB

4 Nötigung, 240 1 StGB

5 Beleidigung, S 185 StGB

Bitte sehr


coriedis  06.10.2020, 20:30

Hier warum Toilette gehen verbieten strafbar ist für Lehrer

1. Körperverletzung im Amt, S 340

StGB

Das erzwungene Einhalten des Stuhl-

gangs führt regelmäßig zu schmerzhaf-

ten Verkrampfungen des

Verdauungstraktes. bzw. des

Blasentraktes. Dies bereits erfüllt den

Straftatbestand einer

Körperverletzung. Kann das Opfer den

Drang nicht mehr halten und macht in

die Hosen, treten regelmäßig psycho-

somatische Folgeerscheinungen auf,

z.B. Gefühl der Angst, Verlust der

Selbstachtung, Angst vor Gespött, Ge-

fühl des Ausgeliefertseins und der

Hilflosigkeit. Dies alles sind erhebliche

psychische Verletzungsfolgen im Sinne

des 5 223 I StGB und stellen eine Ge-

sundheitsverletzung dar.

2. Misshandlung Schutzbefohlener, S

225 StGB

Die Schüler unterstehen während der

Tatzeit dem Unterricht - der Fürsorge

und Obhut des Lehrers. Unter Quälen

versteht man die Verursachung eines

länger dauernden Leidens. Das Er-

zwungene Einhalten von Notdurft oder

Harndrang erfüllt diese

Voraussetzungen, s.o.

3. Verletzung der Fürsorge- und

Erziehungspflicht, 5 171 StGB

Ein Lehrer hat gegenüber dem Schüler

eine Fürsorge- und Erziehungspflicht.

Diese verletzt er gröblich, indem er ei-

nem Schüler einen erbetenen Toilet-

tenbesuch verweigert. Die Verletzung

ist deshalb gröblich, weil es um die

Einhaltung elementarer Menschen-

rechte geht und die Tathandlung für

die betroffenen Schüler eine Quälerei

darstellt. Durch die Tathandlung bringt

der Lehrer den Schüler in die Gefahr,

diese in ihrer psychischen Entwicklung

erheblich zu schädigen. Kinder und

Jugendliche, die derartiges durchleiden,

haben regelmäßig Angst vor der Wie-

derholung einer solchen Misshandlung.

4. Nötigung, $ 240 StGB

Zur Gewalteinwirkung genügt ein psy-

chisch wirkender Zwang. Diesem Erfor

dernis genügt das Verbot eines

Lehrers, weil ein Schüler keinerlei Mög

lichkeit hat, sich dem psychischen

Zwang der Weisung zu widersetzen.

Der Schuler wird durch das Verbot, die

Toilette besuchen zu können,

gezwungen, seinen Stuhldrang oder

Harndrang körperwidrig einzuhalten,

was zu erheblichen körperlichen und

psychischen Verletzungsfolgen führt.

5. Beleidigung, $ 185 StGB

Das Verwehren eines Toilettenbesuchs

ist ehrverletzend iSd 5 185 StGB, weil

die Ehre eines jeden Menschen es

gebietet, einen Toilettengang nicht zu

verwehren. Das ausgesprochene Ver-

bot die Toilette aufzusuchen, zeigt dem

Opfer in deutlicher Weise, dass der Tä-

ter die Persönlichkeit des Opfers und

dessen intimste und menschlichste Be

dürfnisse missachtet. Durch das Verbot

des Toilettenbesuchs zeigt der Täter

dem Opfer, dass er es nicht als vollwer-

tigen Mitmenschen ansieht, sondern

als jemanden, dem man zumuten kann,

den Stuhldrang oder Harndrang einzu-

halten oder gar in die Hose zu machen.

Dies ist eine massive Missachtung der

Ehre des Opfers.

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coriedis  06.10.2020, 20:32

Deutschland und Österreich sind sehr ähnliche fast kein Unterschied

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