Der Lehrer müssen mich ja aufs Klo gehen, welcher Paragraf in Österreich?
Schreibe Grad mein eigenes Gesetzbuch für den privaten Gebrauch deswegen.
4 Antworten
Ein eigenes Gesetzbuch für den privaten Gebrauch... Es hat einen Grund, warum Gesetzbucher festgelegt sind.. Wie da etwas geschrieben steht und so... Du solltest die Gesetzbücher kennen, welche "deine" Paragraphen benennen. Welche das in A sind, weiß ich nich, ich komm aus Deutschland.
Ich denke nicht, das es ein direktes Gesetz gibt. Wahrscheinlich aber wird in irgendwelchen Gesetzbüchern irgendwas stehen, was regelt, das man dir nicht die würde nehmen darf. Zum Beispiel, indem du dir in die Hose machst.
Wie wäre es mit § 00 in deinem privaten Gesetzbuch?
Es gibt kein Gesetz dafür.
Für Toilettengänge sind die Pausen da
Aber die Lehrer müssen uns auch unter der Stunde gehen lassen welcher Paragraf?
Nein. Man muss dich nicht gehen lassen. Es gibt nicht für jeden Unsinn ein Gesetz!
Das auf die Toilette gehen ist ein Grundrecht und Lehrer können nicht einfach die Grundrechte der Schüler einschränken.
1 Körperverletzung im Amt, S 340 StGB
2 Misshandlung Schutzbefohlener, 5
225I StGB
3 Verletzung der Fürsorge- und
Erziehungspflicht, 171 StGB
4 Nötigung, 240 1 StGB
5 Beleidigung, S 185 StGB
Bitte sehr
Hier warum Toilette gehen verbieten strafbar ist für Lehrer
1. Körperverletzung im Amt, S 340
StGB
Das erzwungene Einhalten des Stuhl-
gangs führt regelmäßig zu schmerzhaf-
ten Verkrampfungen des
Verdauungstraktes. bzw. des
Blasentraktes. Dies bereits erfüllt den
Straftatbestand einer
Körperverletzung. Kann das Opfer den
Drang nicht mehr halten und macht in
die Hosen, treten regelmäßig psycho-
somatische Folgeerscheinungen auf,
z.B. Gefühl der Angst, Verlust der
Selbstachtung, Angst vor Gespött, Ge-
fühl des Ausgeliefertseins und der
Hilflosigkeit. Dies alles sind erhebliche
psychische Verletzungsfolgen im Sinne
des 5 223 I StGB und stellen eine Ge-
sundheitsverletzung dar.
2. Misshandlung Schutzbefohlener, S
225 StGB
Die Schüler unterstehen während der
Tatzeit dem Unterricht - der Fürsorge
und Obhut des Lehrers. Unter Quälen
versteht man die Verursachung eines
länger dauernden Leidens. Das Er-
zwungene Einhalten von Notdurft oder
Harndrang erfüllt diese
Voraussetzungen, s.o.
3. Verletzung der Fürsorge- und
Erziehungspflicht, 5 171 StGB
Ein Lehrer hat gegenüber dem Schüler
eine Fürsorge- und Erziehungspflicht.
Diese verletzt er gröblich, indem er ei-
nem Schüler einen erbetenen Toilet-
tenbesuch verweigert. Die Verletzung
ist deshalb gröblich, weil es um die
Einhaltung elementarer Menschen-
rechte geht und die Tathandlung für
die betroffenen Schüler eine Quälerei
darstellt. Durch die Tathandlung bringt
der Lehrer den Schüler in die Gefahr,
diese in ihrer psychischen Entwicklung
erheblich zu schädigen. Kinder und
Jugendliche, die derartiges durchleiden,
haben regelmäßig Angst vor der Wie-
derholung einer solchen Misshandlung.
4. Nötigung, $ 240 StGB
Zur Gewalteinwirkung genügt ein psy-
chisch wirkender Zwang. Diesem Erfor
dernis genügt das Verbot eines
Lehrers, weil ein Schüler keinerlei Mög
lichkeit hat, sich dem psychischen
Zwang der Weisung zu widersetzen.
Der Schuler wird durch das Verbot, die
Toilette besuchen zu können,
gezwungen, seinen Stuhldrang oder
Harndrang körperwidrig einzuhalten,
was zu erheblichen körperlichen und
psychischen Verletzungsfolgen führt.
5. Beleidigung, $ 185 StGB
Das Verwehren eines Toilettenbesuchs
ist ehrverletzend iSd 5 185 StGB, weil
die Ehre eines jeden Menschen es
gebietet, einen Toilettengang nicht zu
verwehren. Das ausgesprochene Ver-
bot die Toilette aufzusuchen, zeigt dem
Opfer in deutlicher Weise, dass der Tä-
ter die Persönlichkeit des Opfers und
dessen intimste und menschlichste Be
dürfnisse missachtet. Durch das Verbot
des Toilettenbesuchs zeigt der Täter
dem Opfer, dass er es nicht als vollwer-
tigen Mitmenschen ansieht, sondern
als jemanden, dem man zumuten kann,
den Stuhldrang oder Harndrang einzu-
halten oder gar in die Hose zu machen.
Dies ist eine massive Missachtung der
Ehre des Opfers.
Nein möchte die wichtigsten Dinge aus dem realen Gesetzbuch übernehmen und da frage