Wieviel Unterhalt muss ich zahlen wenn beide arbeiten?

Hallo Zusammen,

ich bin in einer sehr verzwickten Lage und versuche gerade erstmal ohne Anwalt meine finanziellen Möglichkeiten bzw. weitere finanzielle Planung nach Trennung zu planen aber ich finde im Internet, egal auf welcher Seite, keinen passenden Rat der auf meine Situation passt.

Ausgangslage: Beide wohnen noch in einem Haushalt, gemeinsames Sorgerecht, Kinder bald 3 und 6 Jahre. Wir haben uns seit Geburt uns um alles gleichwertig gekümmert also keiner hatte wegen den Kindern seine Arbeitszeit reduziert oder ungleich Elternzeit genommen. Wir hatten nie ein klassisches Rollenmodell, wir arbeiten beide Vollzeit. Vor Geburt, wie auch nach Geburt wobei meine Ex Partnerin sogar geringfügig mehr verdient. Die Erziehung haben wir uns immer 50% geteilt. Nach der Trennung müssen wir die Betreuungszeiten noch klären. Fakt ist die Kinder bleiben leider bei ihr. Ist Ok, solange ich genug Umgang bekomme, was sich zeigen wird.

Ich habe zusätzlich bald ein Haus das mir gehört, aber sehr hoch verschuldet ist in dem ich bald wohnen könnte, wenn es sich finanziell rechnet. Alternativ wird es vermietet und ich suche mir eine eigene Wohnung, wenn das preiswerter ist.

Ich möchte gerne das Wechselmodell aber das wird wohl nicht passieren. Wenn wir uns einigen können, möchte ich so viel wie möglich Umgang mit den Kindern haben aber das muss am Ende ein Gericht entscheiden. Und natürlich möchte ich so wenig wie möglich zahlen da ich bereit bin so viel wie möglich Betreuung zu übernehmen (wenn man mich lässt, natürlich nur)

Nun die Fragen:

Im Grunde lebe ich wie ein Harz4ler, da fast mein ganzes Geld in den Hauskredit fließt. Zins knapp 4% aber auch Tilgung ist hoch damit ich nicht zu viel der Bank schenke. Zum Leben reicht es mir aber, denn ich bin kein Luxusmensch und brauche nicht viel.

Werden diese Raten oder nur der Zinsanteil auf das Nettoeinkommen bezüglich der Düsseldorfer Tabelle auf das Nettoeinkommen angerechnet bzw. abgezogen ?

Ich habe bald natürlich hohe Mieteinnahmen, zusätzlich zu meinem Gehalt. Diese Mieteinnahmen und ein Großteil des Gehalts fließt aber in den Hauskredit.

Werden die Mieteinnahmen ganz normal zum Nettogehalt dazugerechnet.

Falls Ja, müsste ich mind. 1.400€ inkl. Kindergeldabzug gemäß Düsseldorfer Tabelle an die Ex Partnerin zahlen. Das ist mehr als mir zum Leben bleibt und ist für mich unverständlich viel.

Ich weiß was ganz genau was unsere beide Kinder im Monat kosten, da ich 6 Jahre mit Ihnen zusammengelebt habe. Beide Kinder kosten weniger als 1.000€ / Monat. Da ist Kita, Betreuung, Ausflüge, Essen, Kleider usw. alles drinnen.

Angenommen ich ziehe aus, wohne auch zur Miete und betreue meine Kinder regelmäßig und wir beide arbeiten weiterhin Vollzeit. Dann bekommt Sie sozusagen 1.400€ zusätzlich steuerfrei von mir für die Kinder welche mir fehlen.

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege aber ist es so:

Sie: 3.500€ Nettogehalt, 1.400€ Unterhalt für die Kinder von mir + 560€ Kindergeld = 5.460€ netto für die Betreuung von 2 Kindern, während mir mit dem Kredit weniger als 1.000€ im Monat zum Leben bleibt.

Es muss doch fair sein und genau geschaut werden wer wieviel beiträgt zu den Kindern. Dies habe ich aber nur beim 50-50 Wechselmodell gelesen, was Sie aber leider ablehnt. Wenn die Kinder bei ihr schlafen aber ich Sie wöchentlich nachmittags 4x betreue und hälftig am Wochenende, dann habe ich da ja auch die Kosten mit Essen, Ausflüge usw. Das muss doch auch ohne 50-50 Wechselmodell irgendwie fair angepasst werden oder muss ich das zahlen was in der Düsseldorfer Tabelle steht ?

Versteht mich nicht falsch, ich liebe meine Kinder aber nicht die Ex Partnerin.

Ich zahle für meine Kinder aber wenn ich nach Düsseldorfer Tabelle zahlen muss dann ist es viel zu viel für Sie und auch zu viel was die Kinder kosten. Die 560€ Kindergeld müssten nicht nur hälftig von meinem Gehalt abgezogen werden, sondern auch ihr in der Leistung gekürzt werden.

Ich verstehe das System nicht wenn beide voll arbeiten, fair ist das nicht oder habe ich einen Rechenfehler ? Bitte klärt mich aiuf.

Fair wäre wenn man sich ohne Düsseldorfer Tabelle einigen kann und ich stelle es mir konkret so vor.

Wenn beide weiterhin voll arbeiten, würde ich für die Kinder 50% ihrer Miete + Nebenkosten + 50% aller Kosten in Bezug der Kinder wie Kita, Kleider, Ausflüge usw. freiwillig zahlen. Das Kindergeld wird aber 50% 50% geteilt. In Summe ist das ist deutlich weniger wie in der Düsseldorfer Tabelle was ich als unfair ansehe.

Ich freue mich über Aufklärung und jeden Tipp

Kann man sich auch so einigen das ich anteilig Ihre Miete zu 25 % bezahle.

2/3 (Kinderanteil) bezahle und alle Kosten zu 50% für die Kinder ?

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Dein Kredit interessiert bei der Verechnung des Unterhaltes nicht.

Ansonsten würden viele Elternteile sich verschulden um dem Unterhalt zu entkommen.

Das Gericht wird über die Zeiten und der entspr. Höhe des Unterhaltes entscheiden

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Wenn man Sex ohne Verhütung hat, dann kann man schwanger werden!

Hier kann evt. noch die Pille danach helfen. Je nachdem im welchem Zykluszeitpunkt du dich befindest.

Ansonsten hilft nur warten und hoffen...

Und bedenke: wer kein Kind möchte, der muss verhüten!!

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Wir haben eine Klimasplittanlage.

Heizt im Winter, kühlt im Sommer.

Kostet aber auch eine Menge Geld...

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Dann benutzt du keine Salbe und gehst zuhause barfuss.

In der Arbeit trägst du Schuhe und am Feierabend ziehst du sie aus.

Problem gelöst...

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Ehegattennachzugvisum abgelehnt ohne weitere Unterlagen anzufordern?

Ablehnungsgrund:

das Generalkonsulat bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann. Die wesentlichen tragenden Gründe werden

Ihnen nachfolgend mitgeteilt.

Sie beantragten ein Visum zur Familienzusammenführung zu Ihrer Ehefrau, die türkische

Staatsangehörige ist.

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung des Visums kommt $$ 27, 29, 30 AufenthG in Verbindung mit den allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen in Betracht. Die Erteilung des Visums setzt in der Regel unter anderem voraus, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers gesichert ist.

Atypische Umstände, die ein Absehen von der

Regelerteilungsvoraussetzung begründen, sind nicht ersichtlich und wurden nicht vorgetragen.

Eine Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist gegeben, wenn der Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln des Ausländers oder aus Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestritten wird. Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für die Dauer des beabsichtigten

Aufenthalts gesichert ist.

Der Lebensunterhalt ist weder mit der Steuerklasse 1 noch mit der prognostischen Steuerklasse 3 mit Haupt- und Nebentätigkeit rechnerisch gesichert.

Da Ihr Lebensunterhalt nach Feststellung der Ausländerbehörde in Deutschland nicht gesichert ist, wird die Voraussetzung des $ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht erfüllt. Ihr Visumantrag war somit abzulehnen. Im Übrigen hat die zuständige Ausländerbehörde ihre erforderliche Zustimmung versagt. Die weiteren Erteilungsvoraussetzungen sind noch nicht

abschließend geprüft worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

DOPPEL

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

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Es lagen alle relevanten Unterlagen vor.

Der Lebensunterhalt ist nicht gesichert, daher erfolgte die Ablehnung

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Es gibt keine Mütterrente.

Rente kann man mit 63 Jahren bekommen, wenn man 35 Versicherungsjahre hat.

Altersrente mit Schwerbehinderung geht eher, aber auch hier braucht man 35 Versicherungsjahre.

Erwerbsminderungsrente bekommt man nur, wenn man in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Beiträge gezahlt hat.

Es gibt keine Rente nur weil ihr der Mann kein Geld gibt! Dann muss sie eben Unterhalt einklagen

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Im öD wird man nach der zu besetzenden Stelle bezahlt.

Übst du eine EG3 Stelle aus, dann würdest du auch mit einem abgeschlossenem Studium nicht mehr bekommen.

Die Herabstufung ist eine andere Geschichte. Hier ist kannst du nur mit deiner Zustimmung die neue Stelle und die dazugehörige Bezahlung antreten. Ansonsten musst du auf deiner alten Stelle weiter arbeiten

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Für den gehobenen Dienst ist es total egal ob du ein Vollabi oder Fachabi hast.

Nach dem Studium ist deine Abschlussnote wichtig, sonst nichts

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Du beschwerst dich doch ständig, dass deine Schwägerin so faul ist.

Will sie arbeiten, dann passt es dir auch nicht.

Aber klar, da könnten deine Eltern ja evt auf ihre Enkel aufpassen und du nicht mehr die volle Aufmerksamkeit deiner Eltern haben...

Und ja: deine Schwägerin kann arbeiten. Es gibt Kinderkrankentage und sie hat auch die Hilfe der Grosseltern

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Ganz einfach: hör auf zu trinken!!

Das müsste dir doch selber zu denken geben, wenn du dich so wegballerst, dass du keine Erinnerung mehr hast...

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Unser Hund bekommt Anifit Nassfutter und Josera Trockenfutter.

Das verträgt er sehr gut.

Das Futter hat er bereits beim Züchter bekommen und wir füttern es weiterhin

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So einer Frau?? Was soll das heissen? Ist Frau minderwertiger mit Kindern??

Was machen Frauen, die vom Ex verlassen wurden? Sollen die auch zurück gehen oder müssen die ihr Leben lang alleine bleiben?

Verpflichtest du Männer, die Ex zurück zu nehmen?

Solche Typen wie dich braucht keine Frau. Bleibe Single, das ist für alle besser...

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