Durchsuchungsbefehl Wohnung - darf das Auto durchsucht werden?

6 Antworten

Im Durchsuchungsbefehl ist detailliert aufgeführt, auf welche Räumlichkeiten sich die Durchsuchung bezieht, z. B. Wohnung, Keller, Garage, Garten, Auto.

Für das Auto benötigen sie den Befehl gar nicht, da ein Auto nicht zum geschützten Wohnraum nach dem GG gehört.

so ein gerichtgsbeschluss hat schließlich einen ernsten hintergrund. und wenn du mit einer straftat im verdacht bist, wird auch dein auto mit untersucht.

Aber selbstverständlich, und dazu auch die Schlüssel weiterer Wohnungen, Garagen, Schließfächer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gehört zum Hausrat. Bei der Versicherung gefällt dir das sicher ....

Gruß S.