Stimmt es das die Polizei wenn sie dich verfolgt und du abhaust dir nix kann auch wenn sie dekn Kennzeichen haben?
Hallo zusammen, ich habe mitbekommen, dass wenn man verfolgt wird und vor der Polizei abhaut mit Roller etc sie dir nichts kann auch wenn sie dein Kennzeichen haben, da sie dich in diesem Zeitpunkt noch vom/aus dem Fahrzeug holen müssen. Stimmt das?
9 Antworten
Das ist in Schweden so, weswegen der Ghostrider der polizei immer davon gefahren ist. Hier in Deutschland ist das nicht so
Naja, sagen wir mal so. Sie müssen Dich zweifelsfrei identifizieren können. Da man auf einem Zweirad normalerweise einen Helm aufhat, ist das schwierig.
Wenn sie Dich dannach mithilfe des Kennzeichens ermitteln und fragen, wer gefahren ist, kannst Du die Aussage dazu verweigern, denn Du musst Dich nicht belasten.
Ein Nachteil darf einem nicht entstehen, wenn man von diesem Recht Gebrauch macht.
Durch eben diese Regelungen könnte ein Verfahren durchaus im Sande verlaufen.
Nein.
... ja, denn die sind doch für nix kann auch gar nicht zuständig.
Auch bei uns machen das die Ordnungsämter oder Gerichte, je nach "Vergehen".
Hallo JanZN,
sowohl für
- ein Strafverfahren, wie auch
- ein Bußgeldverfahren
ist es für eine Bestrafung notwendig, dass der Täter auch ermittelt werden kann. Dazu langt es nicht, dass die Polizei das Kennzeichen erfasst hat.
Dennoch ist eine Flucht wenig Sinnvoll.
Erstens droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mindesten folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 136606
Tatvorwurf: Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.
Ordnungswidrigkeit gem. § 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
Bußgeld: 70,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1 Punkt
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A-Verstoß
In sofern Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist und Dich noch in der Probezeit befindest:
- verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und
- es wird ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet.
Oftmals werden aber durch die Fahrweise bei der Flucht vor der Polizei weitere Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten begangen. Zudem sollte man nie vergessen dass immer wieder Fluchtversuche vor der Polizei in einem schweren oder gar tödlichen Unfall enden.
Aber zumindest theoretisch hast Du recht. Kann der Fahrer und somit der Täter nicht ermittelt werden, kann auch Niemand bestraft werden.
Schöne Grüße
TheGrow
Also können sie mir etwas?