Fahrerflucht?

6 Antworten

Die "Strafe" erfolgt in Form einer Regressforderung der Versicherung, welche in Vorleistung geht und sich anschließend bis 5000€ vom Versicherungsnehmer zurückholt.

Ja, so kann das kommen ...

Für eine Strafe bedarf es einen Schuldigen!

Wenn der Schuldige nicht zu ermitteln ist, gibt es auch keine Strafe, so einfach ist das.

Hallo ipman1999,

dem Halter des Fahrzeugs wurde wahrscheinlich die Pflicht ein Fahrtenbuch für einen begrenzten Zeitraum zu führen, auferlegt.

Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, gibt es auch keine Strafe.

emesvau

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gut erkannt, noch gibt es keine Halterhaftung, Fahrzeug wurde ermittelt, nicht jedoch der Fahrer, und das ist das Entscheidende Kriterium.

Deinen Schaden könntest du aber der Versicherung des Halters anmelden und die müssen tätig werden.

Kannst Schadensersatz vom Halter fordern.

herja  12.11.2021, 12:30

Ja klar, fordern kannst du alles von Jedem, nur bekommen wirst du nichts ....

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nanfxD  12.11.2021, 12:35
@herja

§7 StVG ist eine Halterhaftung, dass ist ausreichend.

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nanfxD  12.11.2021, 12:42
@herja

Das stimmt davon steht jedoch oben nichts. Außerdem ist das eine Exkulpationsmöglichkeit und die müsste der Halter beweisen.

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herja  12.11.2021, 12:45
@nanfxD

Naja, wenn er das kann ist das Ende erreicht.

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nanfxD  12.11.2021, 12:45
@herja

Natürlich, naja muss man sehen.

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