Fahrerflucht?
Der Täter ist abgehauen. Kennzeichen wurde ermittelt aber der Täter nicht. Die Polizei hat mir ein Schreiben geschickt dass die Ermittlung eingestellt wurde. Kriegt also niemand eine Strafe obwohl Fahrzeug bekannt ist?
6 Antworten
Ja, so kann das kommen ...
Für eine Strafe bedarf es einen Schuldigen!
Wenn der Schuldige nicht zu ermitteln ist, gibt es auch keine Strafe, so einfach ist das.
Hallo ipman1999,
dem Halter des Fahrzeugs wurde wahrscheinlich die Pflicht ein Fahrtenbuch für einen begrenzten Zeitraum zu führen, auferlegt.
Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte, gibt es auch keine Strafe.
emesvau
gut erkannt, noch gibt es keine Halterhaftung, Fahrzeug wurde ermittelt, nicht jedoch der Fahrer, und das ist das Entscheidende Kriterium.
Deinen Schaden könntest du aber der Versicherung des Halters anmelden und die müssen tätig werden.
Die "Strafe" erfolgt in Form einer Regressforderung der Versicherung, welche in Vorleistung geht und sich anschließend bis 5000€ vom Versicherungsnehmer zurückholt.
Kannst Schadensersatz vom Halter fordern.
Ja klar, fordern kannst du alles von Jedem, nur bekommen wirst du nichts ....