Unfallflucht, Täter wohnt im Ausland?

6 Antworten

Der Bulgare kann im Fahndungssystem mit einem Suchvermerk belegt werden. Wird er hier in D nochmal angetroffen wird er eine Anschrift angeben müssen unter der erreichbar ist und eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen, die die Verfahrenskosten und eine mögliche Geldstrafe umfasst. Dann können die Ermittlungen mit Vernehmung etc. weitergehen.


Julia15711 
Fragesteller
 19.07.2021, 14:15

Ich gebe ja seine Anschrift an wo er lebt in Bulgarien, was passiert dort und darf er dann nie wieder nach Deutschland oder wie

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superseegers  19.07.2021, 18:28
@Julia15711

Wenn gegen ihn hier ein Strafverfahren läuft, kann das wie o.a. hinterlegt werden. Wenn er dann hier auftaucht muss er Fragen beantworten.

Was in seiner Heimat passiert weiß ich nicht.

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Dann wird die Polizei erst einmal davon ausgehen, dass Du gefahren bist und die Geschichte nur erfunden hast. Je nachdem, wie glaubhaft Du erzählen kannst, dass Du das nicht warst, wird das Verfahren eingestellt. Wenn es keinen Personenschaden gab, wird mit großer Sicherheit nicht einmal eine Anfrage nach Bulgarien gestellt. Deine Versicherung wird auf jeden Fall den Schaden am anderen Fahrzeug bezahlen, Du gehst mit den Prozenten hoch. 

Die deutsche Kriminalbehörde Kontaktiert die Kollegen in Bulgarien sollte es Kennzeichen etc. geben


Julia15711 
Fragesteller
 19.07.2021, 12:38

Es war ja mein Auto, Auto ist in Deutschland gemeldet

der war zu Besuch

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Hi,

Bulgarien gehört zur EU, daher wird er sich der Strafverfolgung nicht entziehen können.

Nichts wohne in der nähe von frankreich viele komme rüber und baue unfälle und hauen ab anzeige gegen unbekannt


Julia15711 
Fragesteller
 19.07.2021, 12:39

Also, das war mein Auto

und ich muss ja sein Name angeben

welche Strafe bekommt er dann

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StreetJump  19.07.2021, 12:40
@Julia15711

wenn du glück hast wird was gemacht wenn nicht verläuft es sich im sand

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