Kann die Polizei anhand des Rollerkennzeichens erfahren, ob man einen Führerschein besitzt?
Also ich bin 18 und habe meine FS Prüfung erst in 2 Wochen. Da ich schon meinen 50er Roller ganz normal angemeldet habe und keine Lust mehr hab Fahrrad zu fahren, fahre ich ohne Führerschein rum. Jetz wolltef ich wissen ob die Polizei mir was kann wenn die mein Kennzeichen kennen also wissen die dann dass ich zu dem Zeitpunkt keinen FS habe?
Oder wenn sie mich anhalten wollen und ich in ne Seitenstraße abhaue können die dann irgendwie anhand des Kennzeichens erfahren ob ich einen Führerschein habe?
8 Antworten
Das Kennzeichen sagt nur , wer der Halter ist also auf wen es angemeldet ist. Aber komm schon 2 Wochen sind nicht mehr Lang... Du könntest riskieren dass du dann dein FS nicht bekommst
Spätestens mit der Fragestellung erhöhst du signifikant die Chancen, dass die Polizei dir auf die Schliche kommt. Fahren ohne FE ist eine Straftat und bei Straftaten kann der Internetprovider auch die Personendaten herausgeben, die zur IP-Adresse des Beitrags gehören. Der Rest ist reine Formalität und die Selbstbeschuldigung lieferst du denen ja sogar schriftlich und öffentlich.
Das Kennzeichen gibt keine Auskunft über den Fahrer, nur über den Halter...
In diesen Fall muss ich Handeln und denn Fall weiter an die Polizei weiterleiten , Danke für deine Aussage.
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Die Polizei kann lediglich feststellen, wer der Halter des Rollers ist.
Natürlich gibt der Computer der Polizei auch Auskunft über dessen Lizenzen. Fahrer und Halter müssen aber natürlich nicht ein und dieselbe Person sein.
Nur ein Tipp: lass es bleiben und warte die paar Tage noch ab.
Wenn Du kontrolliert wirst oder gar ein Unfall passiert, hast Du noch ganz lange keinen Führerschein, fährst ohne Versicherungsschutz und riskierst obendrein noch eine Vorstrafe.
Ist es DAS wert....?
Grüße, ---->
Vorstrafe nicht aufgrund Fahren ohne FS, aber wie der Fragesteller schreibt, hält er ja eine Flucht vor der Polizei für denkbar. Und wenn er dann auch noch einen Unfall baut + abhaut ist das gar nicht so unwahrscheinlich.
Versicherungsschutz besteht in jedem Fall.
Unter einer Vorstrafe versteht man eine Verurteilung zu Tagessätzen oder mehr - und das ist hier absolut undenkbar.