Bin ich verpflichtet mich bei der Polizei zu melden, wenn eine Nachbarin es sagt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist jetzt nur "kein Schaden zu erkennen" oder bist Du auch "nicht auf ein parkendes Fahrzeug aufgefahren?

Wenn die Nachbarin irgendwas sagt, es aber nicht der Wahrheit entspricht und nicht nachweisbar ist und keine weiteren Zeugen existieren.... dann kann Sie ja gerne selber zur Polizei gehen und Dich dort anzeigen.

"Verpflichtet" bist Du nur, wenn Du der Auffassung bist, dass Du aufgefahren bist. Wenn das nicht der Fall ist und Du auch keine Schäden nach dem Hinweis der Nachbarin feststellen kannst, dann macht es auch keinen Sinn das bei der Polizei zu melden.

BVBDortmund 
Fragesteller
 09.05.2022, 17:14

Diese Nachbarin ist Polizebeamtin. Hat sie mehr Rechte?

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DocFloppy  09.05.2022, 17:18
@BVBDortmund

Nein. Aber ggf. mehr Glaubwürdigkeit, weil wenn sie lügt, dann kann das für Sie im schlimmsten Fall dienstliche Konsequenzen haben.

Aber Du kannst ihr ja sagen, dass Du nicht der Auffassung bist, dass Du das Auto angefahren hast und sie fragen wie nun die Situation ist (Aussage gegen Aussage?). Am besten mit ein zwei Zeugen. Wenn Sie Dir in der Situation implizit droht, kann das in einem Prozess für Dich von Vorteil sein.

Aber nochmal: Du solltest Dir tatsächlich sicher sein das Du das Auto nicht angefahren hast.

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BVBDortmund 
Fragesteller
 09.05.2022, 17:19
@DocFloppy

Habe das Auto nicht angefahren. Die Nachbarin spinnt.

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DocFloppy  09.05.2022, 17:21
@BVBDortmund

Dann würde ich auch nix machen. Aussage gegen Aussage.

Ist ja ihre Entscheidung ob sie das durchziehen will, so ganz ohne Beweise.

Aber verhalte Dich in jedem Fall höflich und freundlich Ihr gegenüber und liefere ihr keinerlei Gründe Dich anzuschei#en. Einfach immer nur sagen "das habe ich nicht gemacht. Punkt." Egal was die herumzetert oder wie sie versucht Dich ggf. zu provozieren. Keine Aussagen machen. Nix.

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Du erkennst den Schaden nicht; ob dem aber wirklich so ist, sollte besser mit dem Eigentümer des anderen Autos geklärt werden. Wenn du diesen nicht ausfindig machen kannst, solltest du wirklich die Polizei hinzuziehen, denn sonst besteht der Anfangsverdacht einer Unfallflucht deinerseits.

BVBDortmund 
Fragesteller
 09.05.2022, 18:29

Ich erkenne, dass kein Schaden an dem anderen Fahrzeug vorhanden ist, an meinem Fahrzeug auch nicht. Mit dem Eigentümer muß ich nicht klären, weis nicht ob der blind ist. Ansonsten interessiert es keinen Polizisten.

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Still  09.05.2022, 20:59
@BVBDortmund

Die Polizei versteht sich aber durchaus als Service-Dienststelle. Wenn du das mit denen klärst, bist du auf der sicheren Seite.

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die würden persönlich bei dir erscheinen, das ist eine Straftat.

Was jetzt: Bist Du nicht aufgefahren oder ist "nur" kein sichtbarer Schaden entstanden? Das ist schon ein Unterschied.

BVBDortmund 
Fragesteller
 09.05.2022, 17:16

Bin nicht aufgefahren, kein Schaden zu erkennen.

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tinalisatina  09.05.2022, 17:47
@BVBDortmund

Wenn Du nicht aufgefahren bist, dann kann auch kein Schaden zu erkennen sein. Ist ja logisch.

Wenn da aber ein Schaden sein sollte, der zu Deinem Auto passt, dann hast Du evtl. eine Fahrerflucht am Hals ;-)

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Nein-

Du springst ja auch nicht ins Wasser, wenn es die Nachbarin sagt, oder doch?

BVBDortmund 
Fragesteller
 09.05.2022, 17:15

Kommt drauf an, welche mir mir baden will.

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Userhm  09.05.2022, 17:26
@BVBDortmund

Ich kenne deine schnuckeligen Nachbarinnen nicht.. Aber- falls eine lohnenswerte dabei sein sollte- Name, Adresse, Bild....

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