Probezeit?

5 Antworten

für immer NEIN.

schätze, das der FS gar nicht erst entzogen wird. Alltäglicher Unfall.

je nach dem was entschieden wird, könnte eine Verl. der Probezeit u. das ASF angeordnet werden.

ein Bußgeld ist fällig

Es war "Probezeit" & sie ist nicht vorausschauend gefahren ! Sie hat in einer unübersichtlichten Kurve nicht das Schritttempolimit (Schritt-Tempo-Limit) eingehalten & dadurch ein anderes, rechtlich dort parkendes KFZ gerammt oder gestriffen / beschädigt. NOCH FRAGEN ?

mely2018 
Fragesteller
 12.03.2022, 23:49

Das beantwortet nicht meine Frage hast umsonst dir so mühe gegeben beim schreiben denn ich weiß was sie gemacht hat du musst es nicht wiederholen

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Entzogen wird der Führerschein (die Fahrerlaubnis) deswegen sowieso nicht.

Je nach Tatvorwurf könnte ein Aufbauseminar folgen, aber wenn deiner Freundin "nur" der Unfall und kein weiterer Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, kostet das nur 35 € Verwarngeld.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Das sollte die Probezeit nicht tangieren, da gibt es keine Probleme meines Wissens. Das gibt ggf ein Knöllchen von der Polizei, das wars.

alterDachs  12.03.2022, 23:42

Als "Experte" müsstest Du wissen, das dieser Fauxpas in der Probezeit den Verlusst der Fleppen bringt ! In der Probezeit wird kein Fehltritt erlaubt !

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alterDachs  12.03.2022, 23:59
@mely2018

Das der Depp, welcher ihr das KFZ zum Fahren & Üben geliehen hat, für den Sachschaden aufkommen muss & damit leichtsinnig gehandelt hat. Fazit : Er steigt in den Versicherungsbeiträgen auf oder wird von der Versicherungsgesellschaft evtl. gekündigt ! Steht Alles in der Versicherungspolice !

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T3Fahrer  13.03.2022, 00:06
@alterDachs

Das stimmt so verallgemeinert nicht. Ein einfacher Streifschaden ohne weiteres wird im Normalfall wohl primär ein Ticket bringen.
Abgesehen davon musst du nicht so blöd auf meinen Expertenstatus anspielen, den habe ich mir nicht selbst verliehen. Das wüsstest du, hättest du dich mit den Forumsregeln mal auseinandergesetzt.

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alterDachs  13.03.2022, 00:07
@ronnyarmin

Bist Du Dir wirklich sicher ? Und "ER" saugt sich das nicht aus den Fingern (& auch nicht aus dem "Steuerknüppel" vom korruptem Fahrlehrer) !

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alterDachs  13.03.2022, 00:13
@T3Fahrer

O.K. Tschuldige. Hatte noch nicht die Zeit & schaue oft nur auf den Namen & deren angeblicher Erfahrungseinschätzung.

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ronnyarmin  13.03.2022, 00:57
@alterDachs
Das der Depp, welcher ihr das KFZ zum Fahren & Üben geliehen hat, für den Sachschaden aufkommen muss & damit leichtsinnig gehandelt hat.

Das stimmt. Mit 'Fleppen' war aber eher der Führerschein gemeint. Und der ist bei einem solchen Unfall nicht in Gefahr.

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ronnyarmin  13.03.2022, 00:58
@alterDachs
Bist Du Dir wirklich sicher ?

Sofern du mit 'Fleppen' den Führerschein gemeint hast: Ja.

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alterDachs  13.03.2022, 01:18
@ronnyarmin

Da verstehe ich die Welt nicht mehr. Oder liegt es an dem regionalem Stadt- bzw. Dorfbüttel, die vor langer Weile die Fliege in der Suppe suchen, um ihren Chef von ihrer Alkoholfahne abzulenken ? Real ist das nicht. Sie hat in der Probezeit einen Fehler gemacht. Deswegen nennt sich das Probezeit. Wenn in der Probezeit schon bei einem leichtsinnigem Auffahrunfall, der bei vorausschauender Abbiegung in einer Kurfe keine Seltenheit ist, schon ein Auge zu gedrückt wird ... da verliere ich den Glauben an den Paragraph 1 in der StVO !

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T3Fahrer  13.03.2022, 01:22
@alterDachs

Ja, dann musst du den Glauben verlieren. Nicht jeder Fehler ist gleichwertig, es wird verschieden gewichtet und geahndet. Es ist ja auch ein Unterschied und wird unterschiedlich geahndet, ob du 5 km/h zu schnell fährst oder 50.

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ronnyarmin  13.03.2022, 01:22
@alterDachs

Diesen Glauben brauchst du nicht zu verlieren. Immerhin ist ein Bußgeld fällig.

Aber nicht jeder Fehler führt zum Verlust der Fahrerlaubnis. Auch nicht in der Probezeit.

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alterDachs  13.03.2022, 01:40
@T3Fahrer

Geschwindigkeitsüberschreitung ist doch ein ganz anderes Thema. Aber lassen wir das. Das ufert aus.

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