Darf man zu jedem Autounfall die Polizei rufen?
Auch wenn der Schaden äußerlich nicht zu erkennen ist?
10 Antworten
Bei Bagatellschäden soll man sie nicht rufen, aber wenn sich die Schuldfrage nicht klären lässt bleibt nix anderes übrig.
Es können versteckte Schäden auftreten und wenn der Verursacher dann nicht geklärt ist bleibt man auf den Kosten sitzen.
Aber Polizisten sind oft allein durch ihr Erscheinen geeignet uneinsichtige Unfallbeteiligte von ihrer Schuld zu überzeugen. (Hab die Erfahrung selber gemacht, eine Frau war mir aus ihrer Parkbucht rückwärts hinten rein gefahren und felsenfest davon überzeugt dass ich hätte anhalten und sie rauslassen müssen---so lange bis 2 Polizisten sie vom Gegenteil überzeugt hatten. Meinen 2600,-€ Schaden hätte ich sonst selber zahlen oder vor Gericht ziehn müssen.
Rufen darfst du. Ob sie dann auch kommt, ist eine andere Frage.
Wenn du am Telefon zu verstehen gibst, dass kein ersichtlicher Schaden eingetreten ist, werden sie es ziemlich sicher nicht tun. Wozu sollte das auch gut sein?
Ausnahme: körperlicher Schaden bei einem der Beteiligten.
Wozu sollte das auch gut sein?
Falls vielleicht der Schaden erst im nachhinein sichtbar wird, zb deformierung im Motorraum.
Wie es zu einer äußerlich nicht erkennbaren Deformation im Motorraum kommen soll, ist mir zwar nicht klar, aber was soll die Polizei dann tun? Die Motorhaube aufmachen?
Ja du darfst zu jedem Unfall auch die Polizei dazu rufen. Bei einem Bagatellschaden kann es allerdings sein das du zum einen sehr lange warten musst, und dir zum anderen der Einsatz in Rechnung gestellt wird. Wie genau das gehandhabt wird hängt aber von verschiedenen Umständen ab.
Du brauchst die Polizei nur zu rufen, wenn einer der Unfallteilnehmer einen körperlichen Schaden davon getragen hat. Dann sollte die Polizei kommen. Ansonsten, wenn die Unfallursache klar ist, kann man einfach Daten austauschen und die Versicherungen regeln das
Natürlich darfst du, aber ob die Polizei deinem Wunsch nachkommt, steht auf einem anderen Blatt.
Die Polizei ist nicht das Gericht!