Kann ich meine Schuldzugabe im Nachhinein wiederrufen?
Ich hatte vor ein paar Tagen meinen ersten Autounfall mit einem minimalen Schaden beim Unfallgegner. Die Polizei wurde sofort hinzugezogen und da habe ich vor Panik schnell zugegeben, dass ich mich falsch verhandelten habe. Da es nicht mein Auto war, welches ich fuhr, wollte ich den Schaden gegebenenfalls nicht über die Versicherung laufen lassen. Denn sonst wir die SF-Klasse der anderen Person runtergestuft.
Jetzt habe die Sachlage eineigen Freunden geschildert und die sind alle der Meinung, dass ich nicht eindeutig im Schuld bin.
Kann ich im Nachhinein meine Aussage bei der Polizei zurücknehmen?
2 Antworten
Die Schuldfrage zu beurteilen liegt weder an dir, noch am Unfallgegner, noch an den Polizisten.
Du schilderst vor beiden Versicherungen den Unfalhergang. Der Unfallgegner wird das auch machen. Die Versicherungen entscheiden dann die Schuldfrage. Möglicherweise geht es vor Gericht. Solltest dir die Schuld zugesprochen werden, kannst der Versicherung immer noch sagen, dass du den Schaden bezahlen wirst. Oder du bzw. der Versicherungsnehmer läßt ihn erstmal von der Versicherung begleichen, und du zahlst in innerhalb dieses Jahres an die Versicherung zurück.
Kann ich im Nachhinein meine Aussage bei der Polizei zurücknehmen?
Können? Das sollte dir gelingen, das ist ganz einfach. Deine Lippen formulieren die Worte: Ich ändere hiermit meine Aussage.
Die Frage ist nicht, ob du das kannst, sondern ob man dir glaubt. Es ist jederzeit möglich eine Aussage zu ändern.
Können? Das sollte dir gelingen, das ist ganz einfach. Deine Lippen formulieren die Worte: Ich ändere hiermit meine Aussage.
Ein richtiger Deutscher Boomer Witz.
Und warum sollte man mir nicht mehr glauben, wenn ich sachlich schildere, was passiert ist und erkläre, dass ich aufgeregt war?