Schreckschuss einkassiert?
Moin die Polizei hat letztens mein Auto offen stehen gefunden in dem Auto hatte ich eine Schreckschusspistole (ich besitze den kleinwaffenschein) ein Messer mit einer zu langen Klinge (lag im Kofferraum) beides wurde einkassiert nachdem es aus Gründen zur Terrorabwehr durchsucht wurde was kann jetzt passieren?
7 Antworten
Die Schreckschusswaffe lag im offenen Auto und Du warst nicht drin.
Da hilft Dir der kleine Waffenschein nichts, denn der Berechtigt nur zum Führen der Schreckschusswaffe. Du hast sie aber nicht geführt.
Du hast sie unsachgemäß aufbewahrt. Damit liegt ein Verstoß gegen das Waffenrecht vor und Deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit dürfte sich auch erledigt haben.
Der kleine Waffenschein wird Dir entzogen werden und Du kannst mit einer Strafe nach dem Waffenrecht wegen der falschen Lagerung rechnen.
Das wars dann wohl mit dem kleinen Waffenschein wegen fehlender Zuverlässigkeit.. Wahrscheinlich sogar noch geladen, oder? Der wird widerrufen, du bist nicht geeignet!
Teile werden wohl eingezogen und vernichtet, Anzeige wegen nicht ordnungsgemäß aufbewahrter Waffen.. ( 42a in Verbindung mit 36 WaffG)
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__52.html
entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,
Du darfst gewisse Waffen zwar mitführen durch den Schein aber das Auto offen für jedermann stehen lassen und dann die Waffen darin das schreit nach Ärger. Du hast dafür zu sorgen daß eben keine unbefugte an diese kommen.
Ob das Messer mit dem Waffenschein zu führen weiß ich nicht bezweifle dies aber.
Was genau jetzt passiert bleibt abzuwarten da man dir erst Mal Post zukommen lässt wo du entweder geladen wirst oder einen Anhörungsbogen bekommst.
In beiden Fällen steht dann ja auch der Vorwurf im Raum und dann wäre eventuell ein Anwalt angebracht.
Zur Info an dich: einer Ladung bei der Polizei musst du nicht nachkommen und dies darf dir auch keine Nachteile bringen. Erst die Staatsanwaltschaft ist nachher interessant.
Der Kleine Waffenschein sollte dir sofort aberkannt und somit die Schreckschußwaffe eingezogen werden.
Hoffentlich! Ich denke aber, dass das eine Ermessensfrage der Behörde ist.
und somit die Schreckschußwaffe eingezogen werden.
Wieso somit? Für den Besitz einer SSW muss ich nur mindestens 18 Jahre alt sein. Man kann also keine SSW einziehen, nur weil kein klWaffS vorhanden ist.
Es kann passieren, dass diese SSW eingezogen wird, aber nicht aus dem von dir aufgeführten Grund. Und dann? Dann geht er zu Frankonia (Beispiel) und kauft sich eine neue.
Anklagd wegen Verstoß gegens Waffenbesitz ist dir sicher.
Die Waffen lagen ungesichert rum jeder ohne Schein hätte sie nehmen können. Das reicht als Verstoß und das würdest du wissen wenn du nen Waffenschein hast
Und die Waffen nicht vor dem Zugriff unbefugter geschützt. Sollte auch beim kleinem Waffenschein schon zum wissen gehören.
Ob das Messer da noch drunter fällt weiß ich nicht wie lang war die Klinge denn bzw was war das für ein Messer?
Waffenscheine gelten immer nur für (Schreck-) Schusswaffen. Ein vorhandener WafS berechtigt niemals zum Führen eines Messers,