SchuldR BT III (DeliktsR, GoA, BereicherungsR) oder Mobilarsachenrecht mitschreiben?
Hallo,
In ein paar Monaten ist die Klausurenphase. Mir ist bewusst, dass man am besten alle Klausuren mitschreiben sollte. Mir ist auch bewusst, dass im Examen beide Fächer relevant sind. Wir dürfen uns aber zwischen diesen beiden Fächern entscheiden und da ich zusätzlich nicht die Zeit habe für beide Fächer zu lernen, bräuchte ich einen Rat. Welches Fach ist „einfacher“? Bzw. welches Fach ist „einfacher“ zu bestehen?
2 Antworten
Was ist denn BT3 bei euch?
Inhaltlich ist Sachenrecht wohl deutlich wichtiger als eine weitere Schuldrechtsklausur. Wenn du in der Examensvorbereitung erstmals sachenrecht hörst und lernst dann sehe ich ehrlich gesagt schwarz.
Wenn es dir nur darum geht welche Klausur jetzt einfacher ist, dann würde ich Schuldrecht nehmen. Wenn du dagegen auch langfristig etwas davon haben willst, solltest du besser Sachenrecht nehmen.
Das ist denke ich Geschmackssache. Man kann in beiden Gebieten dankbare und unangenehme Klausuren stellen. Ich würde die Klausur in dem Gebiet schreiben, in dem du dich sicherer fühlst.
@uni1234 Im SchuldR BT III geht es ums Deliktsrecht, GoA und Bereicherungsrecht