Jura – die neusten Beiträge

Mit einem schlechten Abitur Rechtswissenschaften in Nrw studieren?

Hallo zusammen,

Ich bin 20 und hab mein Abitur(2017).
Ein Semester habe ich Physik in Bonn studiert und es danach abgebrochen. Hab schnell gemerkt, dass Physik bzw. alles naturwissenschaftliche mir nicht ganz liegt.

Ich hatte eigentlich nach dem Abitur vor, direkt Rechtswissenschaften zu studieren. Nur haben es mir alle ausgeredet bzw. niemand hat so richtig an mich geglaubt. Ich war selbst unsicher und hatte selber Angst vor diesem Studiengang.
Heute bin ich selbstsicherer und will mir diesmal von keinem irgendwas einreden lassen. Ich denke, dass ich das Zeug dazu habe.
Nur spielen meine Abiturnoten bzw mein Schnitt nicht so ganz mit. Ich hab einen Schnitt von 3,4. Muss aber dazu sagen, dass ich das Abitur mit 8 Prüfungsfächern extern unterzogen habe bzw. ohne Hilfe.
Musste den Schüler und den Dozenten gleichzeitig spielen.
Es war hart ... aber ich hab den Scheß in der Tasche. Ich brauche also niemanden der mir irgendwas vorkaut und ich es mir notiere und auswendig lerne.
Zusammengefasst: Ich bin bereit und hab einige Unis entdeckt. Würzburg und Trier sind zulassungsfrei.
Auch wenn ich von den Unis aus meiner Nähe (Köln) eine Absage erhalten sollte, kann ich trotzdem irgendwo Jura studieren (auch wenn ich weit weg muss).

Ich wollte trotzdem fragen, ob ich eine Uni in NRW oder Nähe Köln finden könnte, die mich zulassen würde. Hab von Bielefeld gehört. Alle wurden zugelassen. Aber ob das auch für Wintersemester 2018 gilt? Ich bin offen, in fast ganz Deutschland zu studieren. Aber in die neuen Bundesländer würde ich doch eher meiden wollen.
Meine ehemaligen Lehrer haben nicht besonders positiv über den Osten geredet. Auch die Medien beeinflussen einen sehr.
Also die Angst ist da :D

Zur eigentlichen Frage: Hab ich eine Chance in NRW (oder Umgebung) oder kann ich mich auf Trier/Würzburg einstellen?
LG euer Finn

Schule, Jura, Universität, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Hund treten als Gefahrenabwehr legitim?

Meine Frage ist theoretisch zu verstehen.

Mal angenommen ich laufe im Park tagsüber entlang und ich sehe so ca 20m von mir entfernt eine Frau die mit ihrem angeleinten, mittelgroßen Hund gassi geht.

Ich sehe, dass der Hund mich im Blick hat und anfängt laut zu bellen und mich nicht aus den Augen lässt. Der Hund fängt an sich gegen die Leine zu lehnen (wie Hunde das so machen wenn sie dringen nach vorne gehen wollen aber von der Leine zurückgehalten werden). In dem Moment reist die Leine und die Frau ruft noch ihrem Hund dauernd hinterher "bleib stehen" oder "komm her" oder sowas.

Der Hund reagiert nicht und rennt ohne Umweg sofort auf mich zu.

Ich weiß dass es immer heißt man soll ruhig bleiben und jeder Hunderbesitzer der Welt versichert einem immer wieder dass er niemals zu beißen würde.

Aber wäre es rechtlich legitim diesem Hund, wenn er bei mir angekommen ist, volle breitseite ins Gesicht zu treten, Verletzungen beim Hund oder sogar den Tod in Kauf zu nehmen?

Ich persönlich würde wahrscheinlich auch eher ruhig bleiben, da ich schon ein Hundemensch bin, und der Hundebesitzerin hinterher ein paar Worte erzählen aber die Frage ist ob ich mich strafbar gemacht hätte wenn ich den Hund mit einem sauberen Trick einfach das Gesicht zerstöre? Wichtig: der Hund hat noch nicht gebissen. Die Besitzerin könnte also hinterher aussagen, dass der Hund gar nichts getan hat (was faktisch auch stimmt) und dass er wirklich nur spielen wollte.

Klingt grausam aber wenn ich zbs eine 3jährige Tochter hätte, die in diesem Szenario neben mir steht, würde ich das definitv eher tun als einfach ruhig zu bleiben und zu hoffen..

Danke schonmal für euren Input aber verzichtet bitte auf irgendwelche Tipps, wie man sich verhalten sollte :) es geht mir wirklich nur um den Aspekt der Gefahrenabwehr und rechtlichen Konsequenzen, danke.

Tiere, Hund, beißen, Jura

Wie sollen Eltern richtig reagieren, wenn die Tochter wiederholt behauptet, dass der Nachbar sich ihr nackt zeigt?

Eine Familie ist wegen der Tochter und deren Beziehungsverlauf zum ca. 40-jährigen Nachbarn besorgt, zu dem sie seit Jahren ein sonst tadelloses, höflich-freundliches Verhältnis pflegt.

Die Tochter spielt schon lange gerne und immer wieder mit den beiden Hündchen des Nachbarn - mal in seinem, mal im eigenen Garten.

Vor kurzem erwähnte sie ihren Eltern ganz nebenbei und kichernd, dass sie ihn nackt neben der Gartendusche beim Abtrocknen gesehen habe; dabei soll er auf sein Geschlechtsteil gezeigt und gefragt haben, ob sie "sowas schon kennt" und gesagt haben, dass "er so groß wird, weil er dich mag".

Wenn die Eltern sich zurückerinnern, dann fällt ihnen ein, dass ihre Tochter bereits letztes Jahr erwähnt hat, dass der Nachbar ihr "nackt zugewunken" haben soll. Doch damals hielten sie das für eine der vielen Albernheiten des Mädchens.

Hinzu kommt, dass die 11-jährige in der letzten Zeit hin und wieder hinter dem Haus des Nachbarn mit einem Bikini gekleidet (so läuft sie aber öfter bei warmem Wetter im Garten herum) sitzt und Torte mit Cola isst, was vorher nie der Fall war.

Was sollen die Eltern machen? Mit dem Nachbarn Tacheles reden? Was sollen sie ihm sagen? Fragen, ob die Behauptungen ihrer Tochter wahr sind? (Und er wird natürlich sagen: "ja, ja, auf jeden Fall"). Ihrer Tochter den Kontakt mit ihm ab sofort verbieten? Was sollen sie dem Nachbar sagen, wenn dieser sich wundern wird, dass die Familie nach Jahren plötzlich den Kontakt abbricht? Anzeige gegen den Nachbar, mit dem nach Außen hin alles bestens läuft, erstatten? Weswegen? Es gibt keine Beweise? Oder sind die o.g. Behauptungen rechtlich gesehen Beweis genug? Oder sollen sie nichts tun und abwarten, bis (schlimmere) Beweise da sein werden? Was alles soll noch geschehen? Oder spinnt die Tochter? Aber kann eine 11j-ährige sich so etwas ausdenken? Danke für die Antworten.

Kinder, Familie, Erziehung, Menschen, Recht, Jura

Meistgelesene Beiträge zum Thema Jura