Aldi Talk falsche Daten angegegeben. Rechtliche Konsequenzen?

5 Antworten

Strafbar ist es nur, wenn falsche Angaben zur Täuschung im Rechtsverkehr angegeben werden. Sprich, wenn durch diese Handlung ein Taterfolg erzielt oder unmittelbar hierzu angesetzt wird. Ein solcher Taterfolg wäre zum Beispiel Betrug, mit welchem man fremden Vermögen schadet.

Da du jetzt aber Aldi-Talk nicht nutzen kannst, ohne dort Guthaben einzuzahlen, hast du nicht deren Vermögen geschadet.

Und wenn du über die Nummer keine anderen kriminellen Dinge veranstaltet hast, dann liegt da auch keine Straftat vor.

Das Einzige was man dir vorwerfen könnte wäre ein Vertragsbruch, da es wohl irgendwo in den AGB steht, dass man reelle Namen zu verwenden hat.

Insofern mehr als ablehnen können sie nicht.

Du hast einen Vertrag vorsätzlich mit falschen Daten abgeschlossen. Das kann als Betrug bewertet und strafrechtlich verfolgt werden.

Eine besonders gute Begründung gibt es dafür wohl keine. Nächstes mal einfach etweder den Tatsachen entlang oder lassen.

Für Betrug hätte er sich einen finanziellen Vorteil verschaffen müssen. Es wurde aber niemand geschädigt, also kein Betrug.

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@Bitterkraut

Wie gesagt, kann so gewertet werden oder auch nicht. Kommt drauf an was in den AGBs steht.

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@JoJo989

Nein kann nicht, weil es das Stgb nicht hergibt. Betrug liegt nicht vor. Es wurde ja niemand geschädigt. Die AGB definiert keinen Betrug, das tut das Gesetz. Einfach mal lesen.

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@Bitterkraut

was hätte es denn für Konsequenzen gegen die AGB zu verstossen?

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@a1b2def

Evt. ne sperrung von Aldi Talk aber keine Rechtlichen!

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@JoJo989

Das ist nicht nötig, um festzustellen, dass kein Betrug vorliegt.

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wie wäre es denn damit?:

ein Bekannter hat die nummer aktiviert und ich habe dann die SIM übernommen

Warum hast du das denen überhaupt gesagt, schließ doch einfach einen neuen Vetrag ab.

Gibt Leute die ihre Nummer behalten möchten, und diese eben nicht wie ihre Unterhosen wecheln.

Ich habe meine Handynummer auch schon seit über 13 Jahren.

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Das kann eine Anzeige wegen Betruges geben.

Den bereits der Versuch ist strafbar. § 263 Abs. 2 StGB

Zusätzlich kann noch eine zivilrechtliche Froderung seitens Aldi talk auf dich zukommen. Näheres ist wahrscheinlich in den AGB zu finden.

Betrug kommt hier nicht Frage. Einfach mal den § lesen.

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@Bitterkraut

"kann [...] geben"

Der Taterfolg ist nicht notwendig (Abs. 2). Da durch so eine Täuschung etwaige Forderungen nicht möglich macht bzw. erschwert kann das schon eine Betrugsabsicht sein. Praktisches Beispiel: überziehen des Guthabens.

Eine strafrechtliche Verfolgung ist eher unwahrscheinlich. Eine Anzeige kann es jederzeit geben.

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Strafgesetzbuch (StGB) § 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

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gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

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einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

3.

eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

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seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder

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einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) (weggefallen)

Keine der Situationen ist gegeben deswegen sicher kein Betrug!

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@qugart

Es wurde auch nicht versucht, jemanden zu schädigen. Was ist los mit deinem Sprachverständins?

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@qugart

Soweit ich es verstanden habe ist nur mit einer Strafe zu rechnen wenn aus Geldmotiven gehandelt wurde oder ein bestimmtes Ziel der Falschangaben vorliegt. Da nicht in den anderen Abs. nur darauf abgezielt wird wenn du versuchst dir oder anderen einen Vorteil zu verschaffen oder jemandem Nachteile zu verschaffen. Da dies mit dem falschen angeben von Name nicht vorliegt ist nicht mit Strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen.

Hier noch ein ähnlicher Fall:

Guten Tag, 

ich habe vor gut einem Monat auf der Internetseite ****.de ein Date mit einer Dame ersteigert. 

Die Auktionsgebühr von 15% habe ich wie vom Anbieter gefordert an diesen überwiesen. Ein Treffen kam jedoch nie zustande, weil die gute Dame auf Terminvorschläge per E-Mail nie antwortete. 

Nach einem Monat habe ich mich entschlossen auf ein Treffen zu verzichten und teilte dies dem Anbieter, verbunden mit der Bitte um Zurückerstattung der Auktionsgebühr, vor gut einer Woche mit. 

Heute Abend bekam ich eine E-Mail, die mir ein wenig zu Denken gibt und um deren rechtliche Bewertung ich Sie bitten möchte. Hier der Text: 

"Hallo, 

wir haben Ihren Account nun gesperrt da Sie falsche angaben zu Ihrem Namen gemacht haben. Dabei handelt es sich um eine Straftat. 

Nach unseren AGB´s : (8) Es ist weiterhin untersagt, sich unter falscher Identität auf den Webseiten von *****.de zu registrieren und / oder zu handeln. Sollte der Nutzer falsche Angaben bei der Registrierung - bzw. nicht alle verlangte Daten vollständig - angegeben haben, erklärt er sich bereit alle Kosten (auch für Detektive, Auskunfteien, Netzprovider, Reisekosten etc) zur Ermittlung seiner wahren Identität zu übernehmen. Des Weiteren zahlt er eine Pauschale von 10.000,- Euro an *****.de für die Schädigung des Handelsplatzes. 

Auf Ihre bitte die Gebühren für die Auktion ***** an Sie zurück zu überweisen können wir nicht eingehen. 

Durch die Angabe einer falschen Identität ist dieses nicht möglich. 

Teilen Sie uns Ihre richtigen Daten per Ausweis mit und wir verzichten auf eine Anzeige. 

Der Fall ***** ist für uns abgeschlossen. 

Mit freundlichen Grüßen 

***** 

Es ist korrekt, dass ich einen falschen Namen angegeben habe. 

Ist die hier angedrohte Forderung rechtlich haltbar oder handelt es sich um einen Einschüchterungsversuch? Kann es zu einer Anzeige kommen und ist der Anbieter berechtigt 10.000 Euro ("für die Schädigung des Handelsplatzes") zu kassieren? Würden Sie mir raten meine realen Personendaten zu übermitteln?

Antwort Anwalt:

Zu beachten ist allerdings, dass auch schon der Versuch des Betruges strafbar ist, § 263 Abs. 2 StGB.

Nach Ihrer Schilderung sieht es aber so aus, dass der Einzug der von Ihnen zu zahlenden Beträge nicht gefährdet war. Auch eine „Schädigung des Handelsplatzes“ oder eine sonstige Rechtsgutverletzung ist hier nicht ersichtlich. Für eine erfolgreiche Strafanzeige wird es daher wohl nicht reichen.

Nochmal der Link zum selber nachschauen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Strafanzeige-wegen-Angabe-falscher-Daten--f23841.html

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@skailar

Ich habe nie was anderes behauptet. Strafanzeige kann sein, Strafverfolgung unwahrscheinlich. Strafverfolgung kommt infrage, wenn eben das Guthaben überzogen wird, z.B. durch Premiumdienste.

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