Rausschmiss durch Eltern?

Ja 79%
Nein 21%

14 Stimmen

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein

So viel Unwissenheit hier.

Wie es sich mit Unterhalt etc. verhält ist eine Frage des Einzelfalls und hier so nicht zu beantworten.

Auf die explizit gestellten Fragen: Nein, das geht natürlich nicht. Die Eltern müssen dem Kind Zeit geben sich was anderes zu suchen. Das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.

Weigert sich das Kind kommt auch nicht die Polizei. Hausrecht greift hier nicht. Das ist eine zivilrechtliche Streitigkeit. Die Eltern müssen dann beim Familiengericht klagen und der Beschluss wird dann ordnungsgemäß vollstreckt.


Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 11:17

Genau das meine ich auch. Warum geht der Konsens hier in eine andere Richtung?

BSimon91  22.09.2019, 11:24
@Steffii97

Tja keine Ahnung. Unwissenheit, Dummheit, zu viel falsches im Fernsehn gesehen, etc.? Ich weiß es nicht.

frodobeutlin100  22.09.2019, 16:22
@BSimon91

dann lies mal Deine Antwort .. vielleicht fällt Dir etwas auf ... es ist keine Rede von Zeit geben etc. ... wie in Deiner Antwort ....

Nein

Kommt darauf an, ob das Kind ein Studienabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Die Eltern sind immerhin unterhaltspflichtig bis zum Abschluss er ersten Ausbildung bzw. Studium. Wenn das Kind keine abgeschlossene Ausbildung oder Studium hat und unter 25 ist, dann geht das nicht mit dem Rausschmeißen. Wenn das Kind ohne abgeschlossene Ausbildung oder Studium ist und über 25 ist, dann geht das.

Natürlich können die Eltern das Kind auch wenn sie unterhaltspflichtig rausschmeißen, allerdings müssen sie dann die neue Wohnung für das Kind zahlen.


Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 11:08

und bei Weigerung Polizei?

frodobeutlin100  22.09.2019, 16:21
@Steffii97

muss man nicht

https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen

Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu.

Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 20:05
@frodobeutlin100

Lesen und VERSTEHEN! Da steht, dass man es verlangen kann, aber nicht wie. Denn das "wie kann ich das Verlangen durchsetzen" bedingt ein gerichtliches vorgehen.

Kessie1  22.09.2019, 22:09
@Steffii97

Oder zwei bis 5 starke Freunde ;-)... Es KANN gerichtlich durchgesetzt werden. Oder eben auf 300 andere Arten.

Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 22:39
@Kessie1

Das ist eine Form der Selbstjustiz.

Kessie1  22.09.2019, 22:44
@Steffii97

Und? Ändert aber nichts an der Tatsache, dass man zur Not eben den Volljährigen auf diesem Weg aus der Wohnung entfernt... Und mal abgesehen davon: es wird ja einen Grund haben, wenn Eltern zu solchen Maßnahmen greifen (müssen)... Oder bist du der Meinung, dass sich Kinder komplett daneben benehmen dürfen und die Eltern das so hinnehmen müssen?

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 08:53
@Kessie1

Nein, aber ich bin auch der Meinung das unser Gesetz das regelt und nicht der Stärkere oder sonst was

Kessie1  23.09.2019, 09:10
@Steffii97

Herrje... das war doch nur ein Beispiel! Und ja: man kann es auch über das Gericht regeln, aber man muss es eben nicht zwangsläufig. Wenn ich dem Kind sage: ziehe aus und es zieht aus, dann ist alles ok. Wenn das Kind nicht ausziehen will und ich keinerlei Möglichkeiten sehe es aus dem Haus zu schaffen, dann KANN ich das Gericht bemühen. Das bringt dem Kind dann ein paar Wochen Zeit... und dann muss es eben ausziehen.

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 09:54
@Kessie1

Es geht hier um die deiner Meinung nach anscheinend möglichen anderen Vorgehensweisen, z.B. Zeug vor die Tür und abschließen, zwei bis 5 starke Freunde, etc. Das sind keine rechtmäßigen Möglichkeiten.

Kessie1  23.09.2019, 10:09
@Steffii97

Ernsthaft? Die rechtliche Seite habe dir aufgezeigt und dann kommst du und sagst ich entferne mich von der Kernfrage... Bisschen albern jetzt, oder? Schönen Tag noch!

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 10:24
@Kessie1

Du redest über Sachen nach denen nicht gefragt war. Deine Ansichten zu den Fragen halte ich für falsch. Das sehen auch die Meinungen in den paar Links so. Da sagt keiner ich kann mein Kind einfach so aussperren.

Ja

Dazu braucht es keine Polizei... Mit 18 erlischt die elterliche Sorgepflicht. Das Kind ist also volljährig. Die Eltern haben das Hausrecht, von dem sie jederzeit Gebrauch machen können... Es sei denn, sie haben einen Mietvertrag mit dem eigenen Kind abgeschlossen. Dann können sie es natürlich nicht einfach vor die Tür setzen.

Mit Ausbildung blabla... hat das null zu tun! Ob man nun aus familienrechtlichen Aspekten Unterhalt zahlen muss, hat mit dem Verbleib in der Wohnung / im Haus so gar nichts zu tun.

Die Polizei wird nur einschreiten, wenn vor Ort tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes die Fetzen fliegen. Aber nicht, wenn der Vater dem Kind gerade die Koffer vor die Tür gestellt hat.

Man wirft die Kinder ja eigentlich auch nicht aus dem Haus, wenn man sich prima versteht oder es nur die typischen Streitereien gibt.

Auch das viel zitierte Alter 25 ist kein Grund das Kind nicht raus zu werfen! Denn hier stehen sich Familienrecht und Sozialrecht gegenüber. Nur wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet, sind die Eltern unterhaltsverpflichtet. Und zwar Barunterhaltsverpflichtet, aber nicht "Wohnunterhaltsverpflichtet". Und macht das Kind nichts, dann können sich die Eltern auch erfolgreich gegen mögliche Ansprüche erwehren, die vielleicht das Sozialamt anmeldet.

Und Zeit geben sich was Anderes zu suchen, müssen die Eltern dem "Kind" ebenfalls nicht! Meist geht ja eh ein langer und nervenaufreibender Streit dem Rauswurf voraus. Und das Hausrecht wird ja nicht zeit mäßig ausgehebelt, indem man erstmal drei schriftliche Aufforderungen stellt an das Kind nun endlich bitte das Weite zu suchen... Das wäre eine menschlich nette Lösung, aber keine Lösung die irgendein Gesetz vorschreibt! Und man muss auch kein Familienrecht anrufen um den Rauswurf "genehmigen" zu lassen.

Ob man dann als Eltern zahlen muss ist wider rum von den unterhaltsrechtlichen Aspekten zu betrachten. Einen Volljährigen arbeitsscheuen Erwachsenen muss man nicht unterstützen! Auf Unterhalt klagen kann das Kind selbstverständlich. Wird aber keine Chance haben, wenn es nichts macht. Dabei ist es auch übrigens unerheblich, ob das Kind 25 ,26 oder 27 und älter ist! Das Unterhaltsrecht kennt keine Altersgrenze! Und schmeißen die gut verdienenden Eltern den 27 jährigen Medizinstudenten raus, weil ihnen die Freundin von ihm nicht passt, dann dürfen sie den Rauswurf mit Barem zahlen...


BSimon91  22.09.2019, 20:20

Kriegt man den Titel "Community-Experte Recht" eigentlich geschenkt, weil Rechtswissenschaft hast du sicher nicht studiert.

Unabhängig von den Voraussetzungen müssen die Eltern sehr wohl vor Gericht gehen um den Auszug zu erzwingen. (Ist zwar nicht mein Link, weil ich sowas weiß. Aber für "Community-Experte Recht" lese man den vorletzten Satz.

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/112469-rausschmiss-des-arbeitsunwilligen-sohnes-und-unterhaltsberechnung-danach

Kessie1  22.09.2019, 21:38
@BSimon91

Ja, den Titel bekommt man in der Tat geschenkt... Aber unabhängig davon: dein Link funktioniert bei mir nicht...

Aber wenn du so viel weißt: zeige mir einen Paragrafen, der besagt, dass das Kind sich in den Haushalt hinein klagen kann, wenn es nicht Mieter und nicht minderjährig ist... Und den Auszug gerichtlich erzwingen? Ja, wenn das Kind sich an sein Bett kettet und ich es partout nicht raus bekomme ;-). Aber dem Rauswurf gehen in der Regel ja mehrere Streits voraus. Und Androhungen, die dann, selbst wenn das Kind nicht Zuhause ist, in die Tat umgesetzt werden - ganz einfach Sache! Oder glaubst du, da kommt die Polizei und sagt: Sie müssen den Volljährigen wieder rein lassen?

Dein Beharren auf "auf jeden Fall Klage" ist schon deswegen absurd, weil die meisten Umstände dazu führen, dass das Kind eben schon vor der Tür sitzt... Aber wenn du meinst, du bist hier der Experte, dann lasse dir den Titel auch gerne schenken... Immer wieder lustig zu sehen, wenn Leute sich hier an diesem Titel hoch hangeln um dann zu meinen Andere "vorführen" zu können.

BSimon91  22.09.2019, 21:59
@Kessie1

Ja, du siehst den Normalfall aber nicht den Einzelfall in der Praxis. Da gibt es nichts was es nicht gibt.

Hineinklagen? Es geht nicht darum, sondern wie es rausgeht.

Ganz einfache Sache? Das Kind sitzt schon vor der Tür? Selbst ist der Mann, oder? Das Kind braucht nur die Polizei rufen, so geht es bei uns nämlich nicht.

Ich bevorzuge meinen Titel. Der ist in der echten Welt was wert.

Kessie1  22.09.2019, 22:04
@BSimon91

Das "Kind" ist kein Kind mehr im rechtlichen Sinne. Und die Polizei kommt definitiv nicht, um die Eltern anzuweisen den missratenen Sprössling wieder aufzunehmen... Da hast du irgendwas in deiner rechtsstaatlichen Auffassung falsch verstanden ;-).

BSimon91  22.09.2019, 22:09
@Kessie1

Die Polizei fragt wo das Kind gemeldet ist. Das ist im Elternhaus. Dann sagen die Eltern, sie wollten ihn rausschmeißen. Dann sagen die Polizisten: Dafür ist das GERICHT zuständig und das es so nicht geht.

Kessie1  22.09.2019, 22:12
@BSimon91

Und dann? Dann treten die Polizisten die Tür ein um das Kind den Weg wieder in die Wohnung zu ermöglichen? Wohl eher nicht ;-)... Die Polizisten sagen dann höchstens: kläre das mit deinen Eltern, wir sind nicht dein Kindermädchen...

Kessie1  22.09.2019, 22:40
@BSimon91

Die rechtliche Lage: das volljährige Kind hat KEINEN Anspruch in der elterlichen Wohnung zu verbleiben. Ein "Kompromiss" konnte im Vorwege nicht gefunden werden, sonst würde man ja nicht mal ansatzweise das "Kind" rausschmeißen wollen. Es muss dem Kind keine Zeit gegeben werden sich etwas Neues zu suchen. Die "Zeit" hat es ja bereits bekommen, durch die ewigen Diskussionen und Streits im Vorwege.

Und nein: die Polizei kann die Eltern nicht zwingen das Kind wieder aufzunehmen!

Und entgegen deiner Links:

Das Kind hat max. einen Anspruch auf Barunterhalt, nicht auf Wohnunterhalt!

Danach entfallen das für die Eltern geltende Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das elterliche Sorgerecht und dementsprechend auch die Sorgeverpflichtung.
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

https://www.familienrecht-muenchen.de/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen

Dieses "Verlangen" kann entweder gerichtlich durchgesetzt werden, aber durchaus auch mit 2 starken Männern ;-)... Ist das Kind draußen, dann kommt NICHT die Polizei, um den Eltern zu sagen: ihr müsst das Kind aber wieder rein lassen... Denn das müssen die Eltern definitiv nicht!

Auch wenn du nun 2 Links gefunden hast, die anders lautend sind, so empfehle ich dir doch dringend das Ganze mal mit einem Polizisten zu besprechen und dir von einem Anwalt entsprechende Paragrafen geben zu lassen... Und "Nötigung" greift hier schon mal gar nicht ;-). Genötigt werden würden höchstens die Eltern, denen du unbedingt dieses missratende Kind aufzwingen möchtest...

Es gibt KEIN Gesetz, welches besagt: ein volljähriges Kind entscheidet selbst, wenn es gehen möchte und die Eltern müssen das Kind solange bei sich wohnen lassen wie es auch immer will.

Und die Polizei sucht keine Kompromisse... Die haben nämlich echt andere, wichtigere Aufgaben als den Mediator zu spielen. Sie können und dürfen es gar nicht durchsetzen, dass volljährige Kind wieder in die Wohnung zu bringen. Das grenzt dann an Hausfriedensbruch! Nein, das wäre Hausfriedensbruch! Sie dürfen nicht mal einen Fuß über die Schwelle setzen ohne richterlichen Beschluss...

"Diese Option sollte allerdings nur die Ultima Ratio sein, denn ein unerwarteter Wohnungsverlust kann für einen jungen Menschen eine existentielle Notsituation mit unabsehbaren Konsequenzen darstellen", warnt die Juristin. "Wenn tatsächlich so etwas droht, empfehle ich vorher unbedingt Beratungsstellen wie etwa den Jugendnotdienst oder Familientherapeuten aufzusuchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Manchmal entspannt sich die Lage aber auch schnell wieder, wenn der Nachwuchs einfach für einige Zeit bei Verwandten oder guten Freunden unterkommt."

https://www.t-online.de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_66391260/18-geburtstag-was-aendert-sich-im-zusammenleben-mit-den-eltern-.html

Einem Rauswurf geht in der Regel ein langer Streitprozess voran. So was passiert nicht von Jetzt auf Gleich... Es ist also keineswegs eine Überraschung, wenn der junge Mensch sich mit dem Rauswurf konfrontiert sieht.

BeviBaby  23.09.2019, 10:18
@BSimon91

Sorry aber lies doch bitte mal den ersten Satz... viel mehr will niemand hören vor allem nicht irgendwelche albernen Beleidigungen bezüglich des Experten Status...

Die räumungsklage untermauert noch einmal das Recht der Eltern das Kind vor die Tür zu setzen... muss aber nur erhoben werden wenn das Kind sich standhaft weigert auszuziehen... und man die Sachen nicht einfach Vor die Tür stellen und die Schlösser auswechseln will oder ähnliche albernheiten

BSimon91  23.09.2019, 10:49
@BeviBaby

Die Klage untermauert nicht, es ist der einzige rechtmäßige Weg wenn sich das Kind weigert auszuziehen. Diese Albernheiten sind rechtswidrig und wer das nicht erkennt hat keine Ahnung vom Recht.

Ja

Grundsätzlich ja, aber die Kernfrage ist an der Stelle eher ob sie für das Kind und dessen Unterkunft noch zahlen müssen.

Zudem ist ein wirklich es von heute auf morgen auch nicht drinnen, es muss zumindest davor schon mal erwähnt oder als Konsequenz genannt worden sein (also kein "Alles gute zum Geburtstag, raus aus dem Haus mit dir"), damit der Jugendliche die Chance gehabt hat irgendwo unterzukommen.

Um den Fall genauer beleuchten zu können müssten wir das genaue Alter wissen und ob die Person eine abgeschlossene Ausbildung hat


Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 10:59

Sehe ich ähnlich. Bei Weigerung deiner Meinung nach Polizei?

Ja

Erstens sind die Eltern für ihr volljähriges Kind nicht mehr verantwortlich. Zweitens haben sie in ihrer Wohnung das Hausrecht und können jeden rausschmeißen, der ihnen nicht in den Kram passt, auch das eigene Kind. Das Hausrecht kann man auch von der Polizei durchsetzen lassen.


Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 11:07

Dann einfach auf die Straße setzen?

Mike6969  22.09.2019, 11:26
@Steffii97

Wenn Eltern tatsächlich sowas mit ihrem Kind machen, liegen meistens auch nachvollziehbare Gründe vor.

Mike6969  22.09.2019, 11:40
@Steffii97

Ja dürfen sie. Siehe meine Antwort. Eventuell sind sie noch gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig, wenn es noch unter 25 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung oder im Studium befindet. Das Kind könnte also auf Unterhalt klagen, sodass der Rauswurf für die Eltern unter Umständen sehr teuer wird.

Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 11:56
@Mike6969

Wenn das Kind nicht will bzw sich weigert?

Mike6969  22.09.2019, 12:19
@Steffii97

Habe ich doch geschrieben. Die Eltern können dann die Polizei holen und die setzt das ausgesproche Hausverbot durch. Und die Polizisten fackeln nicht lange. Folgst Du deren Aufforderung nicht, klicken die Handschellen und es geht erstmal ins Polizeigewahrsam. Zudem können die Eltern Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

Steffii97 
Beitragsersteller
 22.09.2019, 12:48
@Mike6969

Tut mir leid, aber das ist sowas von falsch. Da muss man dann vor das Gericht ziehen und einen Titel erwirken

Kessie1  22.09.2019, 19:32
@Steffii97

Sagt wer? Wenn man das Kind raus haben will, dann sagt man ihm das. Es sitzt ja nicht 24/7 in seinem Zimmer, so dass man keine Möglichkeit hat es raus zu schmeißen... Und hier greift eindeutig das Hausrecht und die Tatsache, dass die Eltern keine Sorgepflicht mehr haben!

Mike6969  23.09.2019, 04:41
@Steffii97

Warum fragst Du hier, wenn Du sowieso alles besser weißt?

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 08:54
@Mike6969

Weiß ich nicht, aber mir hat keiner was anderes bewiesen. Ihr seid sicher keine Juristen, also warum soll ich das blind glauben

Kessie1  23.09.2019, 09:46
@Steffii97
Weiß ich nicht, aber mir hat keiner was anderes bewiesen.

Der "Beweis" ergibt sich aus dem Gesetzbuch. Die elterliche Sorge erlischt mit dem 18.ten Lebensjahr. Ebenso das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Eltern. Das Kind ist nicht Mieter und somit greift nicht das Mietgesetz Die Eltern haben Hausrecht in ihrer Wohnung. Sie bestimmen wer dort ist und wer nicht. Macht das Kind also den Eltern das Leben schwer, dann fliegt es raus. Mit oder ohne Gericht... Ein richterlicher Beschluss bringt dem Kind nur eins: etwas mehr Zeit sich mit der Tatsache abzufinden. Aber man muss kein Gericht anrufen, wenn man andere Möglichkeiten hat / findet das Kind zu entfernen... Und welches Kind bleibt bitte, wenn es komplett unerwünscht ist? Also verlangen die Eltern von dem Kind, dass es auszieht, dann hat das Kind wenig Spielraum sich dagegen zu wehren! Ein angedrohter Rauswurf kommt doch nicht "plötzlich"?!

Ob der Auszug nun unterhaltstrechtliche Folgen hat, ist eine ganz andere Sache!

Was möchtest du hören? Das Kind darf Zuhause wohnen bleiben? Die Eltern dürfen es nicht rauswerfen?

Du musst Niemandem blind glauben. Geh zu 10 Anwälten und du hörst 5 unterschiedliche Ansichten... Aber mehr als es dir zu versuchen zu erklären können wir nicht!

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin. 

https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Darf-ich-mein-Kind-rauswerfen-article7040736.html

 In der von Ihnen bewohnten Wohnung oder Haus haben Sie und Ihre Frau das Hausrecht. Sie können daher auch von dem Stiefsohn verlangen, dass dieser auszieht. Er ist alt genug dafür. An sich gibt es hierfür auch keine Frist.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Rauswurf-des-volljaehrigen-Sohnes-Unterhaltspflicht--f219204.html

Der Vorteil des Rauswurfes: das Kind hat entweder Unterhaltsansprüche gegen die Eltern oder würde in diesem besonderen Fall Leistungen vom Amt bekommen auch wenn es unter 25 ist! Unter 21 geht das Kind vorab zum Jugendamt und fragt nach den Möglichkeiten.

Es ist ja nicht so, dass ein Kind nach Hause kommt, man sich immer gut mit den Eltern verstanden hat und die Eltern aus heiterem Himmel sagen: tschüß!

Also hatte das Kind ausreichend Gelegenheit und Zeit sich der Situation und eines möglichen Rauswurfes zu stellen.

Halten sie sich nicht an die elterlichen Regeln in der elterlichen Wohnung, dürfen die Eltern ihr volljähriges Kind schlimmstenfalls vor die Tür setzen.

https://www.mdr.de/umschau/quicktipp/quicktipp-was-aendert-sich-bei-volljaehrigkeit100.html

So, für mich ist die Diskussion damit dann auch beendet... Glaube es oder lasse es...

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 09:59
@Kessie1

Du bist echt kein Anwalt. Extrem wie weit du dich von der Ursprungsfrage entfernt hast. Lass es doch einfach.

Kessie1  23.09.2019, 10:07
@Steffii97

Völlig sinn befreit dein Kommentar... Wie oft eigentlich noch die Beantwortung der Kernfrage? Und wenn ich ausschweife, dann um dir das Gannze endlich verständlich zu machen. Das erscheint allerdings komplett sinnlos... Schade! Schönen Tag noch!

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 10:11
@Kessie1

Du bist ja nicht mal fähig diese zu beantworten. Was du denkst ist mir relativ egal. Deine Verharmlosung von Selbstjustiz ist furchtbar.

Kessie1  23.09.2019, 10:22
@Steffii97

So schön, wenn du den Durchblick hast. Ich freue mich total für dich!

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 10:27
@Kessie1

Du verhältst dich wie ein Kleinkind

Mike6969  23.09.2019, 11:25
@Steffii97

Dann frage halt einen Rechtsanwalt. Der wird dir das Gleiche erzählen. Hier wurde übrigens ein Link zu dem Thema gepostet. Dort wird das, was wir dir die ganze Zeit erzählen, bestätigt. Und das ist eine Anwaltsseite.

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 12:28
@Mike6969

Da steht eben nicht das. Könnt ihr nicht mal richtig lesen

Mike6969  23.09.2019, 17:16
@Steffii97

Ich habe langsam das Gefühl, dass Du uns hier alle provozieren willst. Du kannst glauben, was wir hier schreiben, oder es eben einfach lassen. Für mich ist diese Diskussion jedenfalls beendet.

Steffii97 
Beitragsersteller
 23.09.2019, 18:31
@Mike6969

Ich sehe da keine Provokation. In den Links steht das anders. Das sind Tatsachen.