Anzeige wegen Sachbeschädigung wegen Eddingkritzelei?
Folgender Fall: Person A und B haben mit einem Edding etwas auf einen kleinen Holzmast geschrieben, dieser trug lediglich ein paar kleinere Schilder zu bestimmten Wanderrouten an sich, also nichts wirklich bedeutendes. Daraufhin kam allerdings ein Bewohner der Straße (laut eigener Angabe aus dem Gemeinderat) und hielt den beiden einen Vortrag darüber und zwang dann sogar Person B ihren Ausweis abzugeben und fotografierte ihn von beiden Seiten gegen den Willen von dieser ab, sowie den Holzmast. Können die beiden mit einer Anzeige rechnen? Und wenn ja, welche Strafen haben sie zu erwarten? Und außerdem: durfte er den Ausweis überhaupt abfotografieren?
(Ja, die Aktion war dumm und unnötig, dem sind sich die beiden auch im Nachhinein bewusst)