Unerwünschte "Werbung" von Religionsgemeinschaften: Wie ist die Rechtslage?
Hallo,
ich möchte mit euch über folgendes Szenario diskutieren:
Eine Religionsgemeinschaft lässt Drucksachen als Hauswurfsendungen in denen sie über ihre Angebote und das Gemeindeleben vor Ort informiert. "Hauswurfsendungen" bedeutet, dass die Drucksachen nicht adressiert sind und einfach so in die Briefkästen von Privathaushalten eingeworfen werden.
Die Hauswurfsendungen werden jedoch auch bei Haushalten in die Briefkästen eingeworfen, deren Bewohner keine Mitglieder der Religionsgemeinschaft sind, auf deren Briefkästen ein "Keine Werbung"-Aufkleber angebracht ist, sowie ein Hinweis, dass man die Zustellung des "Neustädter Wochenblatts" nicht wünscht (eine lokale Zeitung, die neben einem kleinen redaktionellen Teil vor allem aus Werbeanzeigen besteht).
Die Frage ist jetzt:
- Hat die Religionsgemeinschaft bzw. der Prospekteverteiler rechtswidrig im beschriebenen Szenario rechtswidrig gehandelt?
- Würde die Lage anders aussehen, wenn in einem Haushalt ein Mitglied der Religionsgemeinschaft ("Keine-Werbung-Aufkleber" ist trotzdem am Briefkasten)?
Die Frage bezieht sich auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.