Anzeige wegen Nachstellung strafe?
Ich habe gestern einen Brief von der Polizei bekommen. Ich werde vorgeladen weil man mich wegen Nachstellung angezeigt hatte.
Nun das hat mich ziemlich geschockt und weiß auch nicht wie dies zustande kam. Weiß nicht mal wer mich da angezeigt hatte.
Ich hab zwar eine Vermutung zumindest kommt nur diese in Frage.
Meine ex, (hatte mich schon desöfteren unnötig angezeigt) sie leidet leider unter Borderline und hat so bedauerlicherweise eine verzerrte Wahrnehmung. Wir hatten so um den Zeitraum kurz Kontakt. Bzw sie hat mich auf WhatsApp entblockt und haben geschrieben.
Habe ihr extra gesagt, dass sie mir sagen soll wenn sie keinen Kontakt mit mir haben möchte. Nun ja, sie betreibt Ghosting, selten schreibe ich sie mal an (zb wenn ich ne DVD von ihr gefunden habe)
Sie liest es gar nicht und wenn schreibt sie nicht.
Wenn sie keinen Kontakt will (den wir eh so gut wie gar nicht haben) hätte sie es mir einfach sagen können. blockiert tut sie mich auch nicht mal.
Aber wie gesagt mehr wüsste ich nicht wie diese Anzeige zustande käme.
Ich bin in einer Ausbildung, verdiene nicht viel Geld und habe noch Schulden abzuarbeiten. Ich kann mir sowas gar nicht leisten.
Nun meine Frage ist diese, was habe ich zu befürchten wenn es um die versuchten Kontaktaufnahmen (die selten sind) geht und durchkommt?
Welche Strafe kann ich erwarten?
4 Antworten
Ich würde ja erstmal abwarten, was dir genau vorgeworfen wird. Wenn es nun nicht die Ex-Freundin ist, dann ist jegliche Ausführung hier hinfällig.
Was aber der Fall ist, dass bei einer diagnostizierten Borderlinestötung bei ziemlich jedem Staatsanwalt die Glocken angehen.
Wenn es wirklich so ist, wie Du schilderst, hast du gar keine Strafe zu erwarten. Denn um den Tatbestand der Nachstellung nach § 238 StGB zu erfüllen, muss das Verhalten des Täters geeignet sein, beim Opfer die "Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen". Falls Du ihr nur ein paar mal geschrieben hast, ist dies sicher nicht der Fall. Geh' zur Vernehmung der Polizei, lass Dir sagen was man Dir vorwirft und wenn die Vorwürfe von deiner Ex-Freundin kommen, sag' dass sie Borderline hat und Dich schon in der Vergangenheit fälschlicherweise angezeigt hat. Damit dürfte die Sache erledigt sein und das Verfahren eingestellt werden.
erzähl das bei der polizei so, wie du es jetzt erzählt hast. es wird sich alles klären
Da passiert nix.
Schon alleine die Borderline Erkrankung macht sie unglaubwürdig.