Anzeige bei geringfügigen Vergehen straffrei?
Mich M15 hat man heute anscheinend wegen geringfügigen Betrug angezeigt. Ka ob das stimmt und wenn ja wann bekomme ich die Vorladung und wird es überhaupt zum Prozess kommen 😅 Es handelt sich wie gesagt um was unter 50€ und ob es Betrug ist ist auch Auslegungssache. Hatte da was im Internet verkauft. Für mich ist das nicht viel und der Typ hätte das auch sofort wieder bekommen aber NEIN erst anzeigen dann Bescheid geben 🤣🤣🤣 Also wenn ich erstmal ne Vorladung bekomme muss ich mir da überhaupt Mühe geben oder kann ich gleich drunk im Jogger ankommen. Wenn überhaupt müsste er doch einen Strafantrag zusätzlich stellen, oder? Aber ich bin wie gesagt nur 15 und es waren 45€ oder so also kommt es überhaupt zur Verhandlung und bekomme ich dafür ne Strafe (also Knast? 🤣)?
Geht es darum, dass die Ware nicht angekommen ist?
Nö das was Fake ist und ich gesagt habe das wäre original weil ich es selbst dachte
9 Antworten
Betrug ist Betrug. Ob nun wegen 1,- 100,. oder 1 Mio EUR. Das interessiert das Gericht nicht. Stell Dir vor das war ein 12-jähriger der sein angespartes Taschengeld von einem Jahr eingesetzt hat. Der heult jetzt rum und macht keine Smilies wie Du. Die empfundene Schadenshöhe ist also auch immer Auslegungssache.
Du kannst jetzt Schadensbegrenzung betreiben, wenn Du selbst und aktiv (nicht durch Zwang) alles daran setzt, dass der Betrogenen sein Geld so schnell es geht, zurückbekommt. So was wird immer strafmildernd gewertet. Am besten natürlich noch mit einem Entschuldigugnsschreiben.
Wenn du erst durch das Gericht zur Rückzahlung gezwungen werden musst, kannst Du natürlich nicht auf Milde hoffen.
Liebe Grüße, eine Wahlperiode Jugendschöffe
„Betrug ist ein Vorsatzdelikt – d. h. bestraft werden kann nur der, der vorsätzlich betrügt, um sich an fremdem Vermögen zu bereichern. Einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht. Ob jemand bewusst durch Lügen täuscht oder Tatsachen verschweigt bzw. diese nicht richtigstellt, spielt jedoch keine Rolle.“
[Quelle: https://www.advocado.de/ratgeber/strafrecht/betrug/anzeige-wegen-betrug-was-jetzt-zu-tun-ist.html]
Sinnvoll wäre es von Deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt einzuschalten. Jedoch wären die Kosten für diesen sehr sicher deutlich höher als der Streitwert.
Im Falle eines Prozesses kannst Du Dir auch bei der Jugendgerichtshilfe Unterstützung holen!
Den Käufer zu bitten die Anzeige zurückzuziehen brächte leider nichts, da dies bei einer Strafanzeige nicht möglich ist!
Das Strafmaß für einen Betrug, läge bei einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe.
Sofern Du nicht vorbestraft bist, solltest Du aber selbst im Falle einer Schuldigsprechung mit einer relativ geringen Strafe rechnen können, nicht zuletzt wegen Deines Alters. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, solltest Du das Urteil aber unbedingt anfechten!
Hier findest Du noch den genauen Wortlaut wie ein Betrug definiert wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
VG :)
Kann ich so nicht einschätzen
Aber wenn Dir wirklich gar nicht bewusst warst, dass Du falsche Ware verschickt hast, war es auch kein Betrug!
Es gibt keinen Straftatbestand namens "Geringfügiger Betrug" - nur Betrug an sich. Wenn die Behörden einen Anfangsverdacht sehen, werden sie ein Ermittlungsverfahren eröffnen. An dessen Ende kannst Du Dich zur Sache äußern, sofern das Verfahren nicht eingestellt werden soll.
Es handelt sich wie gesagt um was unter 50€ und ob es Betrug ist ist auch Auslegungssache
mag sein, aber du bist nicht in der Position das aus zu legen ;)
Wie bitte? Ich hätte es ja zurückbezahlt hätte er was gesagt
Es gibt keinen Straftatbestand "geringfügiger Betrug". Und eine Anzeige ist ein Strafantrag.
Läuft es wohl auf Sozialstunden hinaus?