Darf eine Feuerwehr eine Doppemitgliedschaft ablehnen?
Ich bin in NRW beim THW, möchte nun aber zur Feuerwehr der Kommandant sagte, dass dies nicht möglich sei, er nannte dabei kein konkretes Gesetz und in der "Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)" steht lediglich:
" §5
Mitwirkung in anderen Organisationen
Helferinnen und Helfer, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz ehrenamtlich aktiv mitwirken und zugleich ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr sind, werden dort nicht auf die Sollstärke angerechnet."
Meine Frage: Gibt es ein Gesetz, dass es effektiv untersagt, dass ich beides mache? Zumal mein ZF es abgesegnet hat?
Vielen Dank im Vorraus