Hallo.
Ich schreibe eine Kurzgeschichte. Die folgende Situation ist fiktiv. Die Geschichte soll aber möglichst glaubhaft/realistisch sein, daher würde ich von den Rechtsexperten hier gerne wissen, ob ein solches Vorgehen denkbar wäre. Wenn nicht - wo liegt der logische Fehler? Was ist unglaubwürdig? Würden die Ermittlungen so ablaufen?
Situation:
Zwei 15/16-Jährige haben Langeweile, Junge A hat illegale Feuerwerkskörper (Böller aus Polen) aufgetrieben. Sie zündeln etwas damit rum, beide haben Spaß dabei. Junge A steckt dann einen Böller in ein Wagen, dessen Autoscheibe runtergelassen ist. Der Wagen gerät in Brand und fackelt ab. Sie rennen jeweils zu sich nach Hause. Junge B erzählt zu Hause, was passiert ist. Prompt ruft der Vater von Jungen B die Polizei an und gibt sich als anonymer Zeuge aus. Er gibt an, er habe gesehen, dass Junge A den Böller in den Wagen gesteckt hätte, benennt korrekt Ort und Zeit des Gechehens sowie den vollen Namen des Jungen. Dann legt er auf.
Die Polizei fährt zu Jungen A, konfrontiert ihn mit der Zeugenaussage und findet besagte Böller in seinem Rucksack, später werden die Ermittlungen einen solchen Böller als Brandursache identifizieren. Junge A sagt, dass auch Junge B dabei gewesen wäre. Junge B bestreitet das, er sei alleine zu Hause gewesen. Weil gegen Jungen B keine Beweise vorliegen und hier sein Wort gegen das des Kumpanen steht, wird nur Junge A angeklagt. Er muss Sozialstunden im Altenheim leisten und die Eltern müssen für den Schaden aufkommen.
Ist das so glaubhaft? Könnte sich das so zutragen? Oder wirkt irgendetwas unstimmig?
Und noch kurze Folgefragen:
- Könnte man den Jungen A überführen, wenn er nicht geständig wäre (nur anhand des Böllers)?
- Ist der Hinweis eines anonymen Zeugen überhaupt verwertbar? Und welche Möglichkeit hat die Polizei, der Anrufer zurückzuverfolgen - würden die rausfinden, dass der Vater von Junge B der Anrufer war?
- Ist das ein realistisches Strafmaß? Wovon ist das abhängig?