Kann man gegen eine Bank Strafanzeige stellen?
Hallo User,
eine bekannte Onlinebank mit einem Buchstaben und zwei Zahlen, hat seit Freitag 13.09.19 eine massive Störung. Vermutlich hängt dies mit der aktuell eingeführten EU-Richtlinie zur Zwei-Faktor-Authentifizierung zu tun.
Aktuell liegen folgende Störungen vor
- BankingApp ohne Funktion (ohne App kann nicht überwiesen werden)
- Auch via "Numbrs"-App keine Connectivität, was nicht an Numbers liegt
- Geldautomaten nehmen Karte nicht an (!)
- Supermarktkassen ect. nehmen Karten nicht an (!)
- Onlinebanling-Zugang ebenfalls ohne Funktion
De facto haben Kunden also keinerlei Möglichkeit an Ihre Einlage zu gelangen. Ja nicht einmal ins Banking können sie sehen. Sie können das Geld nicht auf andere Konten überweisen und am Automaten kann das Konto ebenfalls nicht geleert werden.
Diese Störung hält nun 4 Tage an. Massenhafte Beschwerden im Netz zeigen die Ratlosigkeit des Supports der Bank.
Was also tun?
Was wäre, wenn ein Kunde wirklich das einzige Konto bei dieser einen Bank führt?
Alles in allem unvorstellbare Zustände.
Beste Grüße
10 Antworten
Diese Störung war lange vorher angekündigt worden. Es handelt sich um eine gravierende Umstellung. So bitter das für die Kunden gerade auch ist, eine Klage dürfte kaum Aussicht auf Erfolg haben
Natürlich kannst Du gegen jede Firma und jede Einzelperson eine Strafanzeige stellen.
Die Frage ist: was wird es bringen. Banken sind da ein ganz eigenes Völkchen.
Vor Jahren gab es ein Grundsatzurteil eines hohen deutschen Gerichts, daß es gegen Gesetzte verstößt wenn Banken bei Überweisungen das Geld absichtlich ein oder zwei Tage parken, bevor es an das Zielkonto überwiesen wird um an diesem geparkten Geld Millionen zu verdienen.
Damals war die Postbank ("PB") noch nicht die Billig-Schiene der Deutschen Bank, sondern noch das ex-Staatsunternehmen.
Nach dem Gerichtsurteil war damals die Postbank die einzige mir bekannte deutsche Bank (als in: Land in dem sie sitzt, nicht als die bestimmte Bank gleichen Namens welches die PB übernommen hat) welche sich an dieses Gerichtsurteil gehalten hat.
Wenn also Banken selbst höchstrichterliche Urteile ignorieren um weiterhin illegal Millionen zu verdienen, ist die Chance, daß eine einzelne Strafanzeige gegen Deine bekannte Onlinebank mit einem Buchstaben und zwei Zahlen irgendetwas bringen wird.
Erkundige Dich mal, ob es sowas wie eine Art Sammelklage gegen die Bank gibt, oder ob sowas vorbereitet wird, und schließe Dich der dann an.
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Außerdem: Wenn Du absichtlich eine Bank wählst welche nur online oder telephonisch zu erreichen ist, und die somit Geld spart im täglichen Betrieb, warum wundert es Dich wenn der Service entsprechend schlecht funktioniert? Du wolltest absichtlich eine Bank welche keine Filialen vor Ort hat, und nun trägst Du die Konsequenzen dieser Entscheidung.
Das ist wohl ein kleiner Vorgeschmack auf das, was passieren kann, wenn Bargeld abgeschafft werden würde...
Mega- ärgerlich. Du kannst dich juristisch beraten lassen. Erstberatungen sind kostenfrei. Dort kannst du die Frage nach Schadenersatz stellen. Und ggf. die Bank wechseln.
FZ
Oh... was für ein netter Mensch...! Dir auch einen schönen Abend.
Danke, FZ. Dein Kompliment geht runter wie Öl. Ja, den wünsche ich dir natürlich auch, den schönen Abend. Obwohl.... der ist ja gleich vorbei. Also eine gute Nacht.
Nicht ganz, wenn er nach Stunde abgerechnet kann auch eine Stunde Beratung ein Stundensatz kosten und dieser kann bei erfahrenen Anwälten bei über 300€ liegen.lg
Soo in die Tiefe wollte ich nicht gehen. Ich wollte lediglich darlegen, dass es nicht kostenlos ist. Und weil ich heute... nein, inzwischen ist es gestern gewesen... gesagt bekommen hatte, dass ich mich "ohne Kenntnisse in Sachen Recht" hier zu Wort melde, nahm ich den §34.
Kluge Menschen haben eine Rechtsschutzversicherung- und bezahlen gar nix für eine Erstberatung.
Riichtiiich! Deshalb hab ich ja auch eine. ABER DER FRAGESTELLER NICHT! Und nur darum geht es. Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze. Aber Du kannst ja mal eine Umfrage starten, wer hier eine RS hat und wer nicht. Gleichzeitig die Aussage, dass die ohne nicht klug sind. Da würden Dich aber verdammt viele Leute disliken. Abgesehen davon zahlen diese klugen Leute zwar nix für eine Erstberatung, dafür aber selbst dann, wenn sie keine Beratung in Anspruch nehmen.
Strafanzeige?! Wie soll denn der Tatbestand kauten? Fahrlässige Unfähigkeit?
Wenn dir nachweislich ein Schaden entsteht, kannst du diesen einfordern und notfalls eine Zivilklage einreichen.
Was wäre, wenn ein Kunde wirklich das einzige Konto bei dieser einen Bank führt?
Dann ist man selber schuld, Technik kann nun mal ausfallen und dafür kann man niemanden verklagen
Erstberatung kostenfrei? Wo hast Du denn dieses Ammenmärchen her? Da würden Dir die Anwälte was husten. Die sind doch kein Wohlfahrtsverein. "Wer..... Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG)." Alles andere als kostenlos.