Darf Vermieter das Mietshaus mit Drohne filmen? Mieter waren nicht informiert?

6 Antworten

Besonders gern möchte ich wissen, ob meine Zustimmung erforderlich gewesen wäre.

Nein: Der VM schuldet keinerlei Information oder gar Zustimmung seiner M, wenn er als Eigentümer Bildaufnahmen seines Grundstücks und Bebauung in Auftrag gibt.

Auch der Videograf nicht, er darf nur keine Bilder veröffentlichen, die dem Persönlichkeitsrecht der Bewohner entgegenstehen.

Aber was interessieren potentielle Käufer oder Mieter der Immobilie Grdinen, Inneneinrichtung, gar das Gesicht eines Ex-Mieters oder was sich der auf seinen Balkon stellt? Die werden doch insoweit garnicht verwendet bzw. gelten als Beiwerk.

Wir filmen bei #Blumenauer auch Immobilien für unsere Auftraggeber mit einer Drohne.

Auf jeden Fall darf der Eigentümer und Beauftragte auf dem eigenen Grundstück filmen. Er hat nur die Persönlichkeitsrechte von Personen auf dem Grundstück und auf Nachbargrundstücken strickt einzuhalten.

Ist eine Immobilie vermietet sprechen wir grundsätzlich jede Aufnahme mit dem/den Mietern ab. Egal ob erlaubt oder nicht, dass gehört sich so.

Sollte der Vermieter oder der Makler ihre Persönlichkeitsrechte (u.a. Recht am Bild) verletzen, würde ich mich beschweren.

Wenn Sie aber sowieso ausziehen, lohnt sich der Ärger?

HalloXela 
Fragesteller
 21.09.2019, 17:42

Ich möchte keinen Ärger, aber es ist jetzt öfter zu Vorfällen gekommen, die ähnlich waren. Der Vermieter war ohne unser Wissen, als wir Arbeiten waren in unserer Wohnung um die Rauchmelder zu tauschen. Damals waren wir frisch eingezogen und haben kein Theater gemacht.

Dann wollte er die Miete erhöhen, mit einem Schreiben, dass ab der Nächsten Monat die Miete um 50 Euro erhöht wird. Ohne Begründung.

Und noch so Kleinigkeiten... Wir ziehen aus aber es regt mich einfach nur auf, warum kann man Sachen nicht absprechen. Ich habe mich fürchterlich erschrocken wegen dieser Drohne vor dem Fenster.... Und ich will nicht, dass mein Balkon und vorallem meine Wohnung innen im Internet erscheint.

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Wenn die Bilder nur das Gebäude von außen zeigen und keine Personen, Wohnungseinrichtung, Terrassen/Balkon oder Namen zu sehen/erkennen sind, dann geht das wohl ok.

Tipp: Tut Euch zusammen und kauft die Hütte gemeinsam.

HalloXela 
Fragesteller
 21.09.2019, 17:26

Die Hütte will ich nicht geschenkt haben. Ein Grund warum wir im Dezember ausziehen :)

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nurlinkehaende  21.09.2019, 17:27
@HalloXela

Na dann. Die Drohnenaufnahmen solltet Ihr Euch aber zeigen lassen und ggfs. Einspruch erheben, wenn Privates zu sehen ist.

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Ja, denn es ist sein Haus und die Rechte der Mieter wären tangiert, wenn diese in Großaufnahme sichtbar und das ganze öffentlich gestellt würde.

Der Vermieter darf durchaus sein eigenes Haus filmen.

Er muss euch aber fragen, falls ihr überhaupt drauf zu sehen seid, ob er das dann veröffentlichen darf.

Bleib doch einfach vom Fenster weg. Dann wirst du auch nicht mit gefilmt.

HalloXela 
Fragesteller
 21.09.2019, 17:25

Naja ich stand mit Kinnlade unten am Fenster, die Drohne genau vor dem Fenster, ich wusste nicht was da los ist

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